Einbruch Diebstahl doppelte Haushaltsführung

  • Hallo,
    bei mir ist in meiner Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) eingebrochen worden.
    Dabei wurde Sachschaden verursacht und Diebstahl von Mobilar mit Sport- bzw. Freizeitequipment und Schlüsseln begangen.
    Den Sachschaden würde ich unter Aufwändungen der doppelten Haushaltsführung ansetzen oder ist das an anderer Stelle anzugeben?
    Aber wie steht es um die entwendeten Dinge und die zugehörigen Folgekosten?
    - Mobilar,
    - Sport- bzw. Freizeitequipment und
    - Schlüssel?
    Diese Dinge sind sehr unschön, da für mich teuer und insbesondere der Schlüsseldiebstahl hohe Folgekosten verursachen wird.
    Kann ich die dort ebenfalls ansetzen, sind das Sonderausgaben oder, oder, oder, ... ?
    Muss ich nun "wieder" einen Gutachter beauftragen, der ein Wetgutachten über die entwendeten Dinge anzufertigen, wie ich das beim Autounfall bereits schon einmal machen musste?
    Danke im Voraus für Eure Hilfe!
    Gruß
    LX

  • Hallo leptonyx,


    das hat aber mit der doppelten Haushaltsführung nichts zu tun, sondern sind wie auch ein Diebstahl in deiner Hauptwohnung im Rahmen der aussergewöhnlichen Aufwendungen anzusetzen. Dazu gehört auch, die Kosten glaubhaft zu machen. Gerade bei gebrauchten Gegenständen ist dies nicht so ohne weiteres möglich, daher ja auch die Gutachten bei Autounfällen.
    Dagegen stehen natürlich die Erstattungen der Hausratversicherung - wenn du keine abgeschlossen hast, könnte es sein, dass das Finanzamt hier Kürzungen vornimmt, weil du damit den Schaden hättest mindern können (ist aber noch streitig).


    nesciens

  • Hallo Nesciens,
    wann kann/muss ich das ansetzen? Im Jahr des Diebstahls oder wenn ich es mir wieder anschaffe?
    Ich würde wahrscheinlich wieder gebrauchtes Equipment, also "gleichwertig" anschaffen. Kann ich dann alles ansetzen, auch das Freizeitequipment???
    Den Schlüsseldienst werde ich wohl erst Ende des Jahres hohlen (Sicherheitsschloss eines Tresors öffnen zu lassen ist sehr teuer ... ich fasse es nicht ...), bis dahin steht der Schrank, desses Schlüssel mit dem anderen Tresor geklaut wurde halt "blöd" rum. Ist nicht zu ändern ...
    Gruß
    LeX

    • Offizieller Beitrag

    Dagegen stehen natürlich die Erstattungen der Hausratversicherung - wenn du keine abgeschlossen hast, könnte es sein, dass das Finanzamt hier Kürzungen vornimmt, weil du damit den Schaden hättest mindern können (ist aber noch streitig).

    Verluste durch schweren Einbruch - Diebstahl

    Zitat

    R 33.2 Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände
    "7. Ein Abzug scheidet aus, sofern der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat."