Hallo unter welchen Posten buche ich die Ausgaben für ein Handykauf von Privat?
Habe ein gebrauchtes iPhone ersteigert, was ich für die App-Entwicklung brauche.
Gruß
Hallo unter welchen Posten buche ich die Ausgaben für ein Handykauf von Privat?
Habe ein gebrauchtes iPhone ersteigert, was ich für die App-Entwicklung brauche.
Gruß
Moin,
da weiterer Input fehlt , sag' ich mal so: ganz normal, nur ohne (Vor-)steuer
Gruß
Maulwurf
Und wieder darf man raten, mit welcher Software bzw. Softwareversion gebucht wird. Ist es denn so schwer?
Sorry. Nutze Mein Büro mit SK03.
Fällt das dann unter Wareneingang ohne Umsatzsteuer - 3200 ?
sag' ich mal so: ganz normal, nur ohne (Vor-)steuer
Ausgaben für ein Handykauf von Privat
Exakt ohne Vorsteuer, denn Privat kann keine USt ausweisen.
Wenn Du dafür keine Rechnung bekommst - und davon gehe ich aus - dann muß Du Dir behelfsweise eine Eigenbeleg ausstellen. Auch der ist dann USt-frei.
Fällt das dann unter Wareneingang ohne Umsatzsteuer - 3200 ?
Willste das Handy weiterverkaufen? Wohl eher nicht.
Ich würde das ganze dann auf Bürobedarf oder als GWG buchen. Kommt ja letztlich auf den gezahlten Preis an.
Und wieder darf man raten, mit welcher Software
Spielt denn das für die Beantwortung eine Rolle?
Spielt denn das für die Beantwortung eine Rolle?
Da der Beitrag meiner Erinnerung nach vorher an anderer Stelle im Forum stand und sich konkret auf eine Buchung bezog m.E. ja. Und je nach Software und Fragestellung wird ja auch noch der genutzte Kontorahmen erfragt. Und da wir immer ins zutreffende Unterforum der genutzten Software verschieben, war die Nachfrage sowieso erforderlich.
Da der Beitrag meiner Erinnerung nach vorher an anderer Stelle im Forum stand
Ok, das entzog sich dann meiner Kenntnis.
Frage:
Wenn er es als Gewerbe weiter verkauft.
Wie verbucht er dann die Ust und mit welchen Konten?
Habe eine Frage so laufen und hoffe hier auf eine Antwort!
Frage:
Wenn er es als Gewerbe weiter verkauft.
Wie verbucht er dann die Ust und mit welchen Konten?
Habe eine Frage so laufen und hoffe hier auf eine Antwort!
Grundsätzlich erst einmal ganz normaler umsatzsteuerpflichtiger Erlös.
Aber bitte kein Threadhijacking!
Moin,
der Einkauf hat doch nichts mit dem Verkauf zu tun..
Frage ist, wo der Kunde sitzt; wenn also in D, dañn "normale" Erlöse 19% (sofern VK kein Kleinunternehmer ist) ...
Gruß
Maulwurf
Aber bitte kein Threadhijacking!