Zusammenhang Umlaufvermögen (Artikelstamm - Buchwert - Veräußerung)

  • Guten Abend,


    ich habe mal einige -wie ich finde- blutige Anfängerfragen.


    Ich habe meinen Artikelstamm importiert (über 10,000 Einzelartikel, jeweils nur Lagerbestand 1)
    Ich habe auch für jeden Artikel einen Anschaffungswert im besagten Excel, dies kann ich aber glaube ich nicht importieren in den Artikelstamm.
    Nun habe ich natürlich Waren-Zugänge wie Abgänge, weiß aber nicht, wie genau ich das korrekt buche. Zugänge bisher in 3400, Abgänge auch dorthin?
    Wie erfasse ich den Gesamtbuchwert meiner Waren? Per Anfangsbestand in 3400?
    Wie erfasse ich den Einzelbuchwert meiner einzelnen Artikel?
    Wie bewerkstellige ich, dass der Buchwert rausgeht bei einer Veräußerung?


    Ich lese ich der Anleitung leider nicht viel darüber, was logisch ist, ist ja auch keine FiBu-Anleitung, sondern eine Programm-Anleitung.
    Vielleicht sollte ich einfach mal ein ordentliches Buhl-Seminar besuchen...


    Dennoch danke für jede Hilfe!


    Gruss,
    Tim

    • Offizieller Beitrag

    Eine Schulung wäre tatsächlich garnicht so verkehrt - ich böte mich da an :)


    Deine Wareneinkäufe buchst Du tatsächlich auf 3400, die Warenverkäufe aber doch bitte auf 8400.
    Richtig ist: Du kannst nicht mal eben in der Buchhaltung nachschauen, wie hoch (monetär) Dein Lagerbestand ist. Die "Buchwerte", wie Du es nennst, entstehen ja im Rahmen einer Inventur...
    1. Deine Anfangsbestände erfasst Du, wenn Du bilanzierungspflichtig bist durch Inventur und den "Vortrag" auf das Konto 7140 (Waren (Bestand))
    2. Der "Einzelbuchwert" wird garnicht erfasst, sondern der Einkaufspreis. Hier gibt es geschätzt 348T Möglichkeiten :)
    3. Garnicht. Das passiert bei der Inventur. Bis dorthin werden nur die Wareneingangskonten beziehungsweise die Erlöskonten bebucht.

  • Sehr gut, insbesondere der rechnungswesen-info.de-Artikel hat mir geholfen, danke!


    Ich glaube, es nun richtig verstanden zu haben:


    • Waren (Bestand) = aktives Bestandskonto = 7140 wird immer nur zum Jahreswechsel bebucht, und zwar nachdem per Inventur die Bestandserhöhung = 3980 bzw. Bestandsverminderung = 3960 gebucht wurde.

    Unabhängig davon werden unterjährig ganz normal meine mir schon bekannten Konten bebucht, nämlich:

    • Wareneingang = Aufwandskonto = 3400 bzw. ggf. 3123 (EU) / 3125 (Drittland)
    • Erlöse (Warenverkauf) = Ertragskonto = 8400 bzw. ggf. 8336 (EU) / 8339 (Drittland)


    Muss ich bei EU und Drittland jeweils auch nochmal unterscheiden zwischen Waren und sonstigen Leistungen? Dann stimmen die Konten sicherlich nicht.

  • Moin Timm,


    freut mich :)


    Ja genau (aber das Warenbestandskonto ist doch #3980 im SKR03) :thumbup:


    Aber ich hatte Deine Frage ausschließlich auf (physische) Waren bezogen verstanden; den Gewinn aus bezogenen und verkauften Leistungen kann Du, sofern sinnvoll, durch Gegenüberstellung der entsprechenden Konten ermitteln.


    Gruß
    Maulwurf

  • Ja, ist etwas schwierig bei mir, ich handle u.a. mit Domains, will heißen, schon eine zum Verkauf bestimmte Ware, wenn auch nicht physisch.


    Ich vermute mal, beim Erlöskonto 8400 wird nicht unterschieden zwischen Erlösen aus Warenverkäufen und Erlösen aus sonstigen Leistungen? Dementsprechend müssten auch die 8336 (EU) / 8339 (Drittland) korrekt sein, auch wenn es sich eigentlich um Erlöse aus Warenlieferungen handelt...(?)


    Anders verhält es sich defintiv beim Aufwandskonto 3400, hier darf ich nicht einfach analog 3123 (EU) / 3125 (Drittland) bebuchen, sondern eher 3425 (EU) / ???? (Drittland).


    Falls ich grob daneben liege, bitte ich nochmal um kurzen Hinweis.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir garnicht sicher, ob das so "Geschmackssache" ist. Denn eine gekaufte Domain ist ja ein Umlaufvermögen, welche einen Wert darstellt - wenn auch ein immaterielle Sache.
    Ähnliches Phänomen hast Du ja mit denen, die mit Häusern handeln. Auch die können ja so'ne Butze nicht ins Lager packen, und trotzdem ist in diesem Fall ein Haus ein Umlaufvermögen, welches erstmal auch so behandelt wird...

  • Aufwandskonto 3400, hier darf ich nicht einfach analog 3123 (EU) / 3125 (Drittland) bebuchen, sondern eher 3425 (EU) / ???? (Drittland).

    Alles andere wäre eine Einzelfallbetrachtung, wofür die vorliegenden Informationen nicht reichen.


    Auch wenn es Einzelfallbetrachtung bedarf, nochmal eher als allgemeine Frage:
    Was ist denn das analog zu 3425 für EU existierende Konto für Drittland? Konnte ich in SKR03 nicht finden.
    Falls ich es anlegen muss, mag mir jmd behilflich insb. mit der Verknüpfung des neuen Kontos in die richtige UVA-Kz?

  • 3559 hatte ich auch schon erwogen, hatte aber Bedenken bzgl des Begriffs "steuerfrei", da ich ja (wie auch bei 3420) 19% MwStund 19% VSt habe. Ist das dann steuerfrei? Diese Anschaffungen sind ertragsrechtlich Waren aber USt-rechtlich sonstige Lesitungen, die eigentlich in UVA-Kz 52 auftauchen müssten.


    Aber das ist vermutlich genau das, was Computerhaus mit Einzelfallbetrachtung meinte.