Kostenvorschuss buchen

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir kurz helfen.


    Und zwar habe ich folgenden Sachverhalt und ich bin mir nicht sicher, wie ich diesen buchen soll.


    Ich habe am 20.01.2015 ein Schreiben von Amtsgericht für ein Kostenvorschuss von 200 € bekommen. Diesen habe ich am 08.02. über das Geschäftskonto beglichen. Rechnung gab es vom Amtsgericht (noch) nicht.


    Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich das alles buchen soll... Könnt ihr mir da helfen?


    Vielen Dank schonmal im Vorfeld!

  • Moin alona_b.,


    würde ich auf "Recht- und Beratungskosten" buchen. Eine "Rechnung ", als solche deklariert, wirst Du dazu auch nicht erhalten, die Mitteilung des Gerichts mit dem ausgewiesenem Betrag reicht :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Vielen Dank schonmal :)


    Ok, also reicht die Buchung:


    Rechts- und Beratungskosten 200 an Bank 200
    mit Belegdatum: 08.02?


    War mir eben nicht sicher, ob das so ausreichend ist... oder ob ich das Schreiben mit Kostenvorschuss mit Belegdatum 20.02 auch irgendwie in der Buchhaltung berücksichtigen sollte und ob ich da was mit geleisteten Anzahlungen machen soll... :/


    Grüße
    alona_b.

  • Danke Dir :)


    Ja, das reicht, wenn Du mit dem Zahldatum buchst. Du hast ja den Beleg (Schreiben vom Gericht), anhand dessen das nachvollzogen werden kann.


    Das Konto " Anzahlungen" würde ich eher für Warenlieferungen verwenden, hier sind ja schon tatsächlich Kosten entstanden.


    Gruß
    Maulwurf