Nix netter Versuch. Eine Software-Lizenz wird Dir nie eine absolute Funktionsgarantie geben. Ebenso wird Buhl nirgendwo zugesicherte Zeiten angeben, bis wann eine ehemals funktionierende SW jetzt wieder "geht". Die Funktion war bei der Übergabe vorhanden und korrekt. Die Ursache der "Nichtfunktion" hat Buhl nicht zu vertreten sondern der Zahlungsanbieter oder derjenige, der die Homepage, welche geparst werden soll, (um)programmiert hat.
Daher die Frage, auf welcher "Rechtsgrundlage" Du Ansprüche stellen würdest. Bei Software von der Stange wird es immer schwierig Gewährleistungsansprüche bzg. der Funktion zu stellen.
Falk