Verlustvortrag von 2014 in Folgejahr übernehmen - Haken bei Erklärung zur Feststellung setzen oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    in den letzten Jahren hat ein Steuerberater meine Steuererklärung gemacht. In diesem Jahr möchte ich mich dieser Herausforderung selbst stellen und werde bei einem Thema leider nicht schlau. Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, aber leider noch keine Antwort auf meine konkrete Frage gefunden.
    Ich habe einen Bescheid über einen Verlustvortrag zum 31.12.2014. Dieser resultiert noch aus Verlusten bei Aktienverkäufen aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer. Diese können ja jetzt leider nicht mehr mit Gewinnen die der Abgeltungssteuer unterliegen verrechnet werden, sondern nur noch mit privaten Veräußerungsgeschäften. Wie gehe ich jetzt mit diesem Verlustvortrag um, damit er in die Folgejahre übernommen wird? Ich habe diesen in das Wiso Sparbuch eingetragen. Im Feld 80 (Verlustabzug) auf dem Mantenbogen ist auch ein X gesetzt worden. Muß jetzt noch zusätzlich die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" am Anfang angekreuzt werden? Das Programm macht es nicht und ich kann das auch nicht manuell auswählen. Mein Steuerberater hat in den vergangen Jahren dieses Kreuz immer gesetzt, egal ober Verluste angefallen sind oder nicht.


    Nachtrag: WISO Sparbuch 2016. Steuererklärung für 2015.


    Ich hoffe hier kann mich jemand diesbezüglich aufschlauen ;)


    Rolf

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm setzt die Kreuzchen automatisch gemäß Deiner sonstigen Angaben in den Eingabemasken.


    Wenn Du allerdings schon Fragen zu einer Software stellst, dann solltest Du auch das Programm bzw. die Programmversion genau benennen.

  • Die Frage ist weniger softwarespezifisch aber ok: Wiso Sparbuch 2016. Steuererklärung für 2015.
    Das das Programm diesen Haken automatisch setzt ist mir bewust. In meinem Fall ist dieser nicht gesetzt.
    Ich kann den Verlustvortrag von 2014 in 2015 nicht verrechen, da ich keine Gewinne aus "privaten Veräußerungsgeschäften" habe. Ich habe 2015 auch keine neuen Verluste. Egal was das Programm automatisch macht oder nicht. Muß der Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortages" gesetzt werden oder nicht, wenn ich möchte, daß der Verlustvortrag von 2014 auch weiterhin fortgeschrieben wird?

    • Offizieller Beitrag

    Ob da ein Haken/Kreuz ist oder nicht spielt für das Programm überhaupt keine Rolle und für das FA sowieso nicht. Das FA führt so oder so eine entsprechende Prüfung durch und erlässt einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auf den 31.12.d.J., in dem es etwaige verbleibende Verlustvorträge feststellt. Den Eintrag machst Du in Deinem Programm nur deshalb, damit Dein Programm eben eine etwaige Verrechnung prüfen und ggf. durchführen kann, um eine zutreffende Vergleichsberechnung zu den FA-Bescheiden zur Verfügung zu haben. Und natürlich ist es eine programmspezifische Frage, wenn es darum geht, ob und wo ein Klick zu machen ist, damit es auf einem Formular erscheint. Und aus welchem Grund haben wir wohl die Unterforen?


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  • Ob da ein Haken/Kreuz ist oder nicht spielt für das Programm überhaupt keine Rolle und für das FA sowieso nich

    Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater muß der Haken bei "Feststellung zur Erklärung des verbleibenden Verlustvortrags" zwingend gesetzt werden, damit der Verlustvortrag in die Folgejahre übernommen wird. Ich hatte den Wert in das falsche Feld eingetragen. Nachdem ich diesen in "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" eingegeben habe, setzt das Programm den Haken in Zeile 2 auch automatisch.
    Alles gut - mea culpa ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte den Wert in das falsche Feld eingetragen. Nachdem ich diesen in "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" eingegeben habe, setzt das Programm den Haken in Zeile 2 auch automatisch.

    Danke für das Feedback und die Einsicht. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch noch einmal der Hinweis, dass das FA bei Abgabe einer ESt-Erklärung automatisch die bei ihm gespeicherten Verlustvorträge prüft und die verbleibenden Verlustvorträge auf den den 31.12.d.J. feststellt. Man kann nämlich auch nicht auf die Verrechnung im Rahmen der ESt "verzichten", wenn es vielleicht einmal nicht so günstig ist und die festgesetzte ESt vielleicht eh schon 0,00€ beträgt. Das ist ein automatisierter Vorgang.