Laptop für Weiterbildung

  • Hallo zusammen.


    Ich arbeite voll und habe nebenher ein Fernstudium laufen. Fürs Studium habe ich mir ein Notebook zugelegt, welches ich gerne über die Steuer absetzen würde.
    Kommt das jetzt zu den Weiterbildungskosten --> Arbeitsmaterialien oder zu den Werbungskosten und dort dann auf 3 Jahre verteilt??
    Ausserdem frage ich mich, ob ich mein Arbeitszimmer anteilig fürs Studium absetzen kann?


    Danke

  • Hallo burnout,


    auch bei einem Studium gelten die allgemeinen Regeln.
    Das bedeutet: das Notebook wird garantiert nicht nur für das Studium genutzt, also ist hier eine angemessene Aufteilung vorzunehmen (50:50 wird von den FA häufig nicht bemängelt). Das gilt auch für das Arbeitszimmer - hier sind die Kriterien zu prüfen, und nur, wenn diese gegeben sind, kann ein Arbeitszimmer angesetzt werden. Vor allem ist zu prüfen, wie hoch die private Nutzung des Arbeitszimmers ist und ob noch genügend Raum zum Wohnen vorhanden ist (Kriterium überwiegend beruflich/betriebliche Nutzung, maximal 10% privat, bei Vollerwerb und Studium nebenher ist auch zu prüfen, ob im Arbeitszimmer überhaupt der Mittelpunkt der beruflichen/betrieblichen Tätigkeiten liegt - es ist alles zusammen zu betrachten, ev. für Studium aber maximal 1.250 € wenn AZ gegeben ist). Aber auch hier beachten: der Betrag ist ein Maximalbetrag, sofern keine Ausgaben in dieser Höhe nachgewiesen werden können, wird auch hier gekürzt.


    Anzusetzen sind alle Kosten dann bei den Weiterbildungskosten. Werbungskosten sind nur solche Ausgaben, die deiner Vollerwerbstätigkeit zuzuordnen sind.

  • Die Rede ist aber von Fortbildungskosten und nicht Weiterbildungskosten, oder?
    Wo genau (unter welchem Punkt in den Fortbildungskosten) muss ich denn ein für das Studium genutztes Laptop ausweisen? Wo gebe ich das mit der 50/50 Nutzung an?

  • Wo genau (unter welchem Punkt in den Fortbildungskosten)

    Bitte kläre erst einmal, ob du Fortbildungskosten oder Erstausbildung hast (siehe meine Antwort im anderen Thread).


    Das Vorgehen ist aber gleich - den Anteil gibst du dort an.