Förderschädliche Auflösung der Riesterrente wird falsch berechnet ?

  • Hallo.
    Ich habe in 2015 meine Riesterrente förderschädlich aufgelöst. Das Programm rechnet meiner Ansicht nach aber falsch, oder ich verstehe irgendwas falsch.
    Meine Erklärung ist ok, bis zu dem Zeitpunkt wo ich die unten rot markierten Daten eingebe.
    Normalerweise würde ich laut Programm 1160€ zurück bekommen (Auflösung Riesterrente nicht berücksichtigt).
    Gebe ich aber die 10.095,18€ in Anlage R Zeile 44 ein, muss ich auf einmal 3200€ nachzahlen.
    Das bedeutet, die Riesterauflösung würde mich 4360€ kosten? Das kann doch nicht stimmen.
    Die Zulagen und Steuervorteile wurden schon vom Anbieter einbehalten, also die gehen garnicht mehr ab.



    Hier mal zahlen.


    23651€ (Depotwert zum Auflösungszeitpunkt)
    -25€ (Auflösungsgebühr)
    -13,50€ (Depotgebühr)
    -924€ (Summe bisher erhaltener Zulagen)
    -2835 (Summe bisher erhaltener Steuervorteil)
    -----------------
    =19853,50 (Summe die ich ausgezahlt bekommen habe)
    -12600 (Summe eingezahlte Eigenbeiträge)
    -----------------
    =7253,50€ (zu versteuernder Gewinn)
    *0,22 (pers. Steuersatz von 22% geschätzt)
    -----------------
    1595,77€ (Steuern auf Gewinn)
    +523€ (Steuervorteil aus 2014)
    =2118,77€ -> dieser Betrag müsste ich meiner Ansicht nach Nachzahlen bei der Lohnsteuererklärung


    Da ich aber auch noch Ausgaben habe und normalerweise ca. 1160€ rückerstattet bekäme (wenn man die Riesterauflösung nicht berücksichtigt), dann müsste ich insgesamt 958,77€ nachzahlen.
    Oder mache ich hier irgendwo einen Denkfehler?


    Ich habe vom Riesteranbieter auch zwei Werte die ich in Anlage R Zeile 44 eintrage:
    7. §22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG = 18,27€
    8d. §22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG = 10.095,18€


    Außerdem habe ich die folgenden Bescheinigungen:
    Bescheinigung nach §94 Absatz 1 Satz 4 / §95 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
    Altersvorsogezulagen: 924€
    Steuerermäßigungen: 2835€


    Bescheinigung nach §92 EStG für das Jahr 2015
    Beiträge ohne Zulage: 450€



    Nach meiner Rechnung müsste ich eigentlich nur einen Gewinn von 7253,50€ versteuern, wieso steht auf der Bescheinigung 10.095,18€ ?
    Kann einer mit den ganzen Werten was anfangen und mir sagen was hier evtl. falsch ist?
    Rechnet das Programm einfach nur falsch, oder mache ich was falsch?


    Schonmal Danke! Wäre super wenn mich hier einer Aufklären könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner Rechnung müsste ich eigentlich nur einen Gewinn von 7253,50€ versteuern, wieso steht auf der Bescheinigung 10.095,18€ ?

    Das kann Dir doch nur der Versicherungspartner beantworten. Da gibt es ja ggf. einige Besonderheiten und die genauen Zahlen kennt nur dieser. Die von diesem genannten Zahlen werden dem FA übrigens auch elektronisch übermittelt und sind somit zwingend anzusetzen. Selbst ermittelte Ansätze interessieren niemanden.

    Rechnet das Programm einfach nur falsch, oder mache ich was falsch?

    Was hat das Programm damit zu tun? Es rechnet mit von Dir eingegebenen Zahlen, nicht mehr und nicht weniger.

  • Hallo Atifan,


    zusätzlich zu den von miwe4 gemachten Anmerkungen möchte ich dich auf zwei grundlegende Denkfehler deinerseits hinweisen:


    • Wie kommst du darauf, dass deine zu versteuernden Gewinne mit 22% versteuert werden? Die von dir genannten Zahlen der Berechnung im Steuerprogramm deuten auf einen Grenzsteuersatz von über 40% hin. Du verwechselst offenbar Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. Außerdem können sich diese Werte von Jahr zu Jahr unterscheiden, insbesondere, wenn das zu versteuernde Einkommen um 11.000 € gestiegen ist.
    • Deine eigene Berechnung des zu versteuernden Gewinns berücksichtigt die zurückzuzahlenden Steuererstattungen nicht. Die ausgewiesenen Werte in der Bescheinigung des Anbieters kannst du bei diesem zwar hinterfragen, sie erscheinen mir aber wesentlich plausibler als deine Rechnung.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo ihr beiden und schonmal Danke für eure Beiträge.
    Ja mir ist auch klar, dass das Finanzamt meine eigene Rechnung nicht interessiert und dass der bescheinigte Wert ausschlaggebend ist.
    Ich wollte damit ja nur verdeutlichen, wie die Zahlen und die Berechnung aussehen, damit man konkret was sagen kann.
    Die Frage die sich mir stellt ist aber wieso die Versteuerung so hoch ist. Ich bin Durchschnittsverdiener und zahle mit Sicherheit nicht den Grenzsteuersatz. Mein normaler persönlicher Steuersatz liegt immer so bei 22%, daher habe ich diesen angesetzt. Oder ist das falsch? Kann mein Steuersatz durch die 10.000 Euro von 22% auf 40% rum ansteigen?

    • Offizieller Beitrag

    Mir scheint auch so, dass Du Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz verwechselst. Schau einfach mal in die Steuerberechnung und in die Steuertabelle.

  • Ich bin Durchschnittsverdiener und zahle mit Sicherheit nicht den Grenzsteuersatz.

    Jeder Steuerzahler (Einkommensteuer) hat einen persönlichen Grenzsteuersatz - das ist der Wert, mit dem der letzte zu versteuernde Euro versteuert wird.
    Beispiel (mit extrem fiktiven Zahlen):
    zu versteuerndes Einkommen 30.000 € - Steuer 6.000,00 €
    zu versteuerndes Einkommen 30.001 € - Steuer 6.000,43 €
    persönlicher Grenzsteuersatz für 30.001 € zvE: 43 %
    persönlicher Durchschnittssteuersatz vür 30.001 € zvE: 20,00077 %

    Mein normaler persönlicher Steuersatz liegt immer so bei 22%,

    Wie schon gesagt - das ist der Durchschnittssteuersatz, also das Verhältnis von Steuerschuld zum zu versteuernden Einkommen.

  • Hi und Danke. Ja ich verwechsle da ein paar Begriffe miteinander wie es aussieht :) Also verstehe ich das richtig?
    Mein zu versteuerndes Einkommen (Einnahmen - Kosten) wird nach dem pers. Grenzsteuersatz berechnet, der kann z.B. über 40% liegen.
    Mein pers. Steuersatz ist dann das Verhältnis von den gesamten Einnahmen - gezahlter Steuern?
    Also ist der pers. Grenzsteuersatz viel höher als der pers. Steuersatz und ich bin von weniger Steuern ausgegangen.


    Aber trotzdem kommt mir das ganze extrem viel vor. Wie es aussieht habe ich mich vor der Riesterauflösung extrem verkalkuliert. Bin zwar noch mit Plus raus, aber dann war das Ganze viel weniger profitabel als angenommen.
    Naja muss man halt mit leben. Gebe die Steuererklärung einfach mal ab und sehe was abgeht. :(

  • Hallo Atifan!


    Mein zu versteuerndes Einkommen (Einnahmen - Kosten) wird nach dem pers. Grenzsteuersatz berechnet, der kann z.B. über 40% liegen.

    Nein, deine persönlich zu zahlenden Steuern werden aus dem zu versteuernden Einkommen mittels einer ziemlich komplizierten Formel berechnet. Der Grenzsteuersatz bezieht sich auf zusätzliches zu versteuerndes Einkommen. Dieser Effekt nennt sich Steuerprogression.


    Mein pers. Steuersatz ist dann das Verhältnis von den gesamten Einnahmen - gezahlter Steuern?

    Ja!


    Also ist der pers. Grenzsteuersatz viel höher als der pers. Steuersatz u...

    Ja, zumindest bei fast allen Steuerzahlern.


    Bin zwar noch mit Plus raus, aber dann war das Ganze viel weniger profitabel als angenommen.

    Da bist du bei weitem nicht der Erste, der diese Erkenntnis erst nach der Kündigung hat. Manchmal sollte man sich bei finanziellen Entscheidungen fachkundigen Rat holen, und das bei jemandem, der auch für seinen Rat haftet!



    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Aber das kannst Du in der Steuerberechnung Deiner Software doch detailliert nachlesen und in der vorhandenen Einkommensteuertabelle Deines Programms sogar genau überprüfen:


  • Ja da steht bei mir 25,27% und 40,xx%.
    Naja finde mich damit ab, es wird wohl so stimmen. Gebe von 10.000 Euro die 4000 ab und fertig.
    Was mich wundert, der Gewinn aus der Riester wurde ja durch einen Fonds erwirtschaftet.
    Müsste da nicht die Abgeltungssteuer von 25% gelten?
    Dieser ganze Steuermist ist einfach zu kompliziert man. :(

    • Offizieller Beitrag

    Müsste da nicht die Abgeltungssteuer von 25% gelten?

    Ich habe vom Riesteranbieter auch zwei Werte die ich in Anlage R Zeile 44 eintrage:
    7. §22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG = 18,27€
    8d. §22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG = 10.095,18€

    § 22 EStG - Arten der sonstigen Einkünfte