Austausch Wasserzähler umlegbar?

  • Hallo,
    eigentlich sagt die Überschrift ja schon alles. Ist der Austausch der Wasserzähler wegen abgelaufener Eichfrist auf die Mieter umlegbar? Und wenn, dann auf einmal oder muss der Betrag auf z.B. 6 Jahre verteilt werden?
    Danke

  • Hallo HVK,


    die Kosten der notwendigen Eichung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sind die Kosten für einen Gerätetausch nicht höher als die Kosten für eine Nacheichung - und das ist regelmäßig der Fall - können statt der Eichkosten die Eichaustauschkosten angesetzt werden.Hier gibt eszwei Möglichkeiten: Der Vermieter kann die Eichkosten in demJahr, in dem sie angefallen sind, in einem Betrag in dieBetriebskostenabrechnung aufnehmen (LG Berlin, Urteil v. 31.1.1992 –65 S 177/91, GE 1992, 385). Genauso gut können die sog.aperiodischen Kosten auf mehrere Jahre verteilen werden (AG Koblenz,Urteil v. 28.5.1996 – 42 C 970/96, DWW 1996, 252). Der BGHlässt beide Abrechnungsmethoden zu (Urteil v. 11.11.2009 –VIII ZR 221/08, WuM 2010, 33). Allerdings kann die sofortige Umlageder Eichkosten im Jahr des Geräteaustauschs auch ungerecht sein,wenn ein Mieter kurz nach dem Einbau neu geeichter Zählerauszieht. Er hat dann zwar bezahlt, den Nutzen hat aber derFolgemieter. Werden die Eichkosten dagegen auf die Dauer derEichgültigkeit gleichmäßig verteilt, zahlt jederMieter anteilig seiner Mietzeit. So handhabe ich es.


    Beste Grüße
    TTF