Steuerfreie Erstattung AG nicht auf Lohnsteuerbescheinigung angegeben - Frage zur Eintragung

  • Hallo liebes Forum,


    folgender Fall: Wie oben geschrieben sind die Steuerfreien Erstattungen des AG nicht ausgewiesen. Habe natürlich alle Reisekostenabrechnungen.
    Hier ein gutes Beispiel einer Dienstreise:


    Gesamt steuerfrei steuerpflichtig
    Fahrtkosten 78 € 117 € -39 €
    Inlandstagegeld 12 € 0 € 12 €
    Einbehalt für Mahlzeiten -12 € -4,63 € 0 €
    Reisekostenvergütung 78 € 112,37 € 0 €
    auszuzahlen 78 € 78 € 0 €


    Kann mir bitte mal einer alles haarklein aufbröseln, damit ich ganz genau weis wo ich was eintragen soll und was das überhaupt bedeutet.
    Sorry, bin noch Anfänger...


    EDIT: Interessiert mich bei der Eintragung nur der Punkt unter auszuzahlen und steuerfrei, also die 78 €? Ist das der Wert den ich bei "Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen und Verpflegung" eintragen muss? Was sind dann die "Steuerfreien Erstattungen für übrige Aufwendungen"?

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir bitte mal einer alles haarklein aufbröseln, damit ich ganz genau weis wo ich was eintragen soll und was das überhaupt bedeutet.

    Hinsichtlich des Ablaufes sollte Die doch Dein, anscheinend vorhandenes, Steuerprogramm führen. In den Masken werden immer auch die steuerfreien AG-Erstattungen abgefragt. Deshalb sollte man bei derartigen Fragen im Forum ggf. auch immer die genutzte Software/-version genau benennen.


    In Deine Aufstellung bekomme ich so keinen Sinn.

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist die Programmführung doch genau wie bei meinem Steuer-Sparbuch. Also nur den Programmanweisungen folgen und alles wird gut. Du musst halt Zeile für Zeile lesen und beantworten, dann werden die Folgepunkte entsprechend aufgeblättert.

  • Das Programm ist für mich auch selbsterklärend, nur meine Reisekostenabrechnungen lesen sich durch die Punke "steuerfrei" "steuerpflichtig" etwas schwierig.


    Man will ja von mir wissen was ich vom AG bereits erhalten habe. Liege ich also richtig, dass lediglich der Auszahlungsbetrag unter steuerfrei entscheidend ist?

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm ist für mich auch selbsterklärend, nur meine Reisekostenabrechnungen lesen sich durch die Punke "steuerfrei" "steuerpflichtig" etwas schwierig.

    Deine Aufstellung macht, wie schon gesagt, ohne detaillierte Sachverhaltskenntnis für einen Außenstehenden keinen Sinn. Ich zumindest kann mir so keinen Reim darauf machen. Vielleicht solltest Du Dir diese von Deinem AG noch einmal genau erklären lassen.

    Liege ich also richtig, dass lediglich der Auszahlungsbetrag unter steuerfrei entscheidend ist?

    In den Masken werden immer auch die steuerfreien AG-Erstattungen abgefragt.

  • Zum SV:
    Es handelt sich um eine Heimfahrt von einer Dienstreise welche ca. 5 Monate dauerte. Ich bin 390 Km nach Hause gehfahren und bekomme vom AG 0,20€ pro km (entspricht 78 €). Ich war über 8 Stunden nicht zuhause (entspricht 12 € Tagegeld). Frühstück und Mittagessen wurde in der Kantine eingenommen und es wurden mit 12 Euro abgezogen (was die 4,63 € "steuerfrei" bedeuten kann ich nicht sagen).

    • Offizieller Beitrag

    Eine Dienstreise besteht aber nicht nur aus einer Rückreise.


    Hast Du Dir überhaupt einmal die Mühe gemacht, die Angaben zur Auswärtstätigkeit in Deinem Steuerprogramm, welchem auch immer, von Zeile zu Zeile durchzuklicken?. Z.B. im WISO steuer:Sparbuch 2016 wird das explizit alles abgefragt.

  • Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei.


    Natürlich besteht es nicht nur aus einer Rückreise. Es sollte lediglich als Beispiel gelten.


    Es ist ja auch schon alles im Programm ausgefüllt (Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug, Pauschalen für Verpflegung) so wie ich gearbeitet und gefahren bin. Meine Reisekostenabrechnungen sehen ungefähr so aus wie oben, also immer diese Spaltenaufteilung. Mir geht es ja nur darum zu wissen was genau von den o.g. Beträgen bei den steuerfreien Erstattungen eingetragen werden muss. Ich denke mal den Betrag unter steuerfrei und auszuzahlen.


    Hier ist noch ein Beispiel eines laufenden Monats in dem ich vollständig an dem anderen Dienstort war:



    Gesamt steuerfrei steuerpflichtig
    Trennungstagegeld §3 (3) S.1 183,12 0,00 183,12
    Einbehalt aufgrund Mahlzeiten - 203,72 - 101,86 0,00
    Fahrtkosten aus Familienheimfahrten 91,79 936,00 - 844,21
    Trennungsgeldvergütung festgesetzt 173,05 834,14 0,00
    auszuzahlen 173,05 173,05 0,00


    Die 203,72 Euro erschließen sich für mich nicht, da dennoch mit 101,86 kalkuliert worden ist (183,12 - 101,86 + 91,79 = 173,05).


    Idee:
    Bei steuerfreie Erstattung für Verpflegung 183,12 - 101,86 = 81,26 € eintragen und bei steuerfreie Erstattung übrige Aufwendungen 91,79 €? Somit wären wir wieder bei 81,26 € + 91,79 € = 173,05 € was ich auch tatsächlich vom AG bekommen habe.

  • Vielleicht können wir das abkürzen. wenn ich einfach von allen Reisekostenabrechnungen 2015 den Gesamtauszahlungsbetrag nehme und diese addiere könnte ich die Summe auch unter dem allgemeinen Punkt unter "Reisekosten" sonstige steuerfreie Erstattungen eintragen, oder? Dürfte keinen Unterschied machen ob ich sie direkt einer Maßnahme zuordne oder in den "allgemeinen" Punkt summiere. Liege ich da richtig?

  • Hallo Rengual,


    dringender Rat: frage deinen Arbeitgeber, was du wie eintragen musst. Hier herrscht ein für Außenstehende komplett unverständlicher Wirrwar von Angaben, die m. M. n. nicht plausibel sind. Was sind negative steuerpflichtige Erstattungen für Familienheimfahrten? Macht meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn - ich versteuere entweder einen Betrag x (dann positiv) oder ich erstatte den maximal möglichen Betrag steuerfrei, aber so? Und dieser Betrag gehört meines Erachtens nach auch zur doppelten Haushaltsführung und nicht zu den Reisekosten. Wenn für Mahlzeiten Beträge einbehalten werden (Sachbezugswerte), müssten entsprechende Erstattungen von Verpflegungsmehraufwendungen vorliegen, die gekürzt werden.


    Für mich macht das alles keinen Sinn ...