Guten Tag!
Ich betreibe als Einzelunternehmer an einem Firmensitz zwei verschiedenartige Gewerbe.
Der zweite Gewerbebetrieb hat vom FA eine abweichende Steuernummer zugeteilt bekommen, da er lt. FA eine eigene EÜR erfordert.
Mein Unternehmen beinhaltet also nun zwei steuerrechtliche Betriebe.
Was bedeutet das nun für die Gewerbesteuererklärung - genügt eine oder müssen es zwei sein?
Danke vorab!