Arbeitgeberwechsel

  • Hallo,
    ich habe letztes Jahr zum 01.08. meinen Arbeitgeber gewechsel. Vorher konnte ich immer Werbungskosten absetzen da ich mit meinem PKW zur Arbeitsstätte gefahren bin.
    Jetzt habe in meinem Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber HomeOffice zu stehen und habe einen Firmenwagen mit dem ich ins Büro in eine andere Stadt fahren kann. Der Wagen wird nicht versteuert da ich keine privat fahrten damit mach darf. Also nur fahrten zwischen meinem Wohnsitz und ins Büro.
    Jetzt meine Frage: Trage ich bei Arbeitsverhältnis meinen jetzigen Arbeitgeber ein und bei Anschrift der Tätigkeitsstätte einfach meine privat Anschrift.
    Es fallen für mich keine weitere Werbungskosten in form für Fahrten oder Büro zu hause an da ich kein separates Zimmer zu hause habe.
    Für einen Tip, für die Richtige Eintragung wäre ich dankbar.
    Gruß
    Frank

  • Ne, da hab nach Werbungkosten gefragt.
    Ich wollte jetzt nur wissen, ob die Angaben wie ich Sie eingetragen habe bezüglich Arbeitgeber und Tätigkeitsstätte richtig sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ne, da hab nach Werbungkosten gefragt.

    Und hier jetzt nicht? ?(

    Ich wollte jetzt nur wissen, ob die Angaben wie ich Sie eingetragen habe bezüglich Arbeitgeber und Tätigkeitsstätte richtig sind.

    Verstehe ich nicht. ?(

  • Jetzt meine Frage: Trage ich bei Arbeitsverhältnis meinen jetzigen Arbeitgeber ein und bei Anschrift der Tätigkeitsstätte einfach meine privat Anschrift.

    Es ist immer das bei Einreichen der Steuererklärung maßgebliche Arbeitsverhältnis anzugeben. Wenn du im Home Office arbeitest, ist dies deine Tätigkeitsstätte - richtig. Dies hättest du aber mit ein ganz klein wenig Recherche im Programm (die ? verbergen eine Menge Hinweise, die nur gelesen werden müssen, oder die steuerliche Hilfe im Programm).
    Davon unterscheiden musst du aber die Eingaben für deine Werbungskosten. Da du im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt hast, musst du entsprechend aufteilen - beim früheren Arbeitgeber so wie in den vergangenen Jahren die Entfernungspauschale (kennst du ja), beim neuen Arbeitgeber mangels Fahrten eben keine Angaben möglich. Da ein Dienstwagen für dei Fahrten zum Arbeitgeber vorhanden ist, entstehen auch keine Reisekosten (dies war der Hinweis von miwe4, der in deinem anderen Thread ja beantwortet wurde).