Hallo,
ich habe eine Frage zur richtigen Eintragung der Werbungskosten für die Pendlerpauschale.
Zeitraum 1: 1.1.15 - 31.7.15
Zeitraum 2: 1.8.15 - 31.12.15
In Zeitraum 1 pendelte ich täglich von Wohnort 1 (Hauptwohnsitz) zur Arbeit -> kein Problem
Ab Zeitraum 2 pendelte ich Montags von meinem Hauptwohnsitz und Dienstag - Freitag von meinem Zweitwohnsitz aus.
Doppelte Haushaltsführung kann nicht geltend gemacht werden.
Ich habe nun angegeben dass ich eine 4 Tage Woche, im Zeitraum 2, habe und die Kilometer von Dienstag - Freitag angegeben.
Dann habe ich angegeben dass ich eine 1 Tage Woche im gleichen Zeitraum habe.
Zitat von WisoFür jedes Arbeitsverhältnis sind nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zu erfassen. Da Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen mit den Steuerklassen 1 bis 5 erfasst haben, sollte es zu keiner Zeitraumüberschneidung kommen. Der Zeitraum 01.08.2015 - 31.12.2015 für die Tätigkeitsstätte überschneidet sich mit dem Zeitraum 01.08.2015 - 31.12.2015 einer vorher erfassten Tätigkeitsstätte. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
Nun bekomme ich eine Warnung ... Daher die Frage:
Wie trage ich den Sachverhalt korrekt ein?
Lg