EInzelunternehmer

  • Liebes Forum,
    ich habe ein Frage an die Steuerexperten unter Euch:
    Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelhändler und vertreiben Fahrradzubehör. Ich habe nun ein Fahrrad aus dem EU-Ausland (Niederlande) importiert. Ich habe natürlich (gemäß §4 Nr. 1b UsStG) keine Vorsteuer bezahlt. Nun ist es so, dass ich das Rad gerne privat nutzen möchte. Am liebsten würde ich es an mich selbst verkaufen. Die Vorsteuer würde ich dann natürlich abführen. Ist das in Ordnung wenn ich einfach eine Rechnung an mich selbst ausstelle und den Rechnungsbetrag vom Privatkonto aufs Geschäftskonto überweise? Eigentlich kann ich ja nichts an mich selbst verkaufen. Fällt jemandem eine andere Lösung ein?

  • An meine Frau zu verkaufen hatte ich auch schon in Betracht gezogen. Das geht leider aus anderen Gründen nicht (Ich habe mich beim Lieferanten als Verkäufer registrieren lassen. Wenn das Rad nun kaputt ist und der Lieferant merkt, dass ich das Rad an meine Frau verkauft habe ist er bestimmt nicht begeistert)


    Das mit der Privatentnahme geht ja leider nicht, weil ich dann keine MwSt. entrichtet habe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe natürlich (gemäß §4 Nr. 1b UsStG) keine Vorsteuer bezahlt.

    Und wie hast Du Deinen umsatzsteuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb verbucht? ?(

    Das mit der Privatentnahme geht ja leider nicht, weil ich dann keine MwSt. entrichtet habe.

    Und wie hältst Du es ansonsten mit den Privatentnahmen bzw. umsatzsteuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgaben? ?(


    Ich glaube, Du must im Handbuch Deiner Software noch einiges lesen bzw. auch entsprechende Steuer-/Buchführungskurse überdenken.

  • Ehrlich gesagt hab ich das als Wareneingang ohne UsSt. verbucht. Das scheint wohl falsch... Hoffentlich gibt's da kein Ärger. Rechnerisch stimmt's ja trotzdem, denn die entrichtete UsSt. würde ich ja direkt wieder erstattet bekommen. (Diese ganzen Steuergeschichten sind wirklich nicht meine Stärke und ehrlich gesagt habe ich auch weder Zeit noch Muße damit noch mehr Zeit zu verbringen.) Noch ist die UsSt.-Voranmeldung auch noch nicht raus. Zumindest für dieses Mal könnte ich es also noch gerade rücken.


    Unentgeltliche Wertabgaben habe ich eigentlich keine. Privatentnahmen überweise ich einfach und verbuche sie als Privatentnahme. Das sollte doch so stimmen, oder?



    Zurück zum Thema:
    Ich könnte das Rad also einfach als "innergemeinschaftlicher Erwerb 19% UsSt." verbuchen. Dann bekommt das Finanzamt schonmal die Vorsteuer, die ich dann anschließend wieder erstatten bekomme, weil Wareneinkauf. Dann überweise ich den entsprechenden Betrag inkl. UsSt. vom Privatkonto auf's Geschäftskonto und verbuche ihn als was? Als unentgeldliche Wertabgabe? Oder als unentgeldliche Erbringung einer sonstigen Leistung mit 19% UsSt.? Auf jeden Fall irgendwas mit 19% UsSt.

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich gesagt hab ich das als Wareneingang ohne UsSt. verbucht. Das scheint wohl falsch... Hoffentlich gibt's da kein Ärger. Rechnerisch stimmt's ja trotzdem, denn die entrichtete UsSt. würde ich ja direkt wieder erstattet bekommen.

    Den Ärger und Rückfragen gibt es ggf. trotzdem und im Zweifel auch noch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

    Diese ganzen Steuergeschichten sind wirklich nicht meine Stärke und ehrlich gesagt habe ich auch weder Zeit noch Muße damit noch mehr Zeit zu verbringen.

    Das interessiert beim FA niemanden.

    Unentgeltliche Wertabgaben habe ich eigentlich keine.

    Das sehe ich anders.

    Ich könnte das Rad also einfach als "innergemeinschaftlicher Erwerb 19% UsSt." verbuchen. Dann bekommt das Finanzamt schonmal die Vorsteuer, die ich dann anschließend wieder erstatten bekomme, weil Wareneinkauf. Dann überweise ich den entsprechenden Betrag inkl. UsSt. vom Privatkonto auf's Geschäftskonto und verbuche ihn als was? Als unentgeldliche Wertabgabe? Oder als unentgeldliche Erbringung einer sonstigen Leistung mit 19% UsSt.? Auf jeden Fall irgendwas mit 19% UsSt.

    Gehe zu einem Profi und hole Dir vernünftige Unterstützung. Alles andere kann Dir sehr viel Ärger bringen und letztlich sogar teurer werden als der zeitnahe Rat eines Steuerberaters.

  • D.T. Schneiderlein sollte auch einmal das Handbuch zu Gemüte führen - dort wird auf die Umsatzsteuerpflicht bei Entnahmen hingewiesen ebenso wie auf die spezielle Problematik bei innergemeinschaftlichen Erwerben.

  • Vielleicht habt Ihr Recht und ich sollte mal zum Steuerberater gehen. Insbesondere was Importe u.Ä. anbelangt bin ich mir oft sehr unsicher.


    Ich habe jetzt, wo ich dank Eurer Hilfe ein bisschen mehr weiß, nochmal gegoogelt und auch das Handbuch nochmal konsultiert.


    Für finanzielle Privatentnahme ist (bei Einzelunternehmern und GbR) natürlich keine Umsatzsteuer zu entrichten. Das Rad kann als "Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19% UsSt. - Konto 4620 gebucht werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass das Finanzamt empfindlich darauf reagiert, wenn man sich selbst einen niedrigeren Preis macht als den, den man regulär machen würde(, weil das Finanzamt dann ja weniger MwSt. bekommt).


    Was den Einkauf anblangt, so ist das Rad als "innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer" zu buchen.


    Alles richtig?

  • Moin,


    ja fast ;) - das Konto für die Privatentnahme ist für den SKR 04 i O.
    Der innergemeinschaftliche Erwerb wird mit Vorsteuer *und* Umsatzsteuer gebucht, ist also in der Voranmeldung ein "Nullsummenspiel".
    Auch wenn für Dich die Buchhaltung nicht " die schönste Nebensache" der Welt ist , was wohl bei den meisten der Fall ist - Du allein bist dafür verantwortlich - aber das wurde ja schon mal erwähnt 8) , ist nicht böse gemeint..


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo,


    warum muss das eigentlich so umständlich gemacht werden?
    OK das mit dem "Einkauf" als innergemeinschaftlicher Erwerb sehe ich voll ein. Aber den "Verkauf" kann man doch meiner Meinung nach etwas einfacher abwickeln.
    Mein Gedanke ist folgender: Verkauf über die Kasse tätigen -> das sind Umsatzerlöse -> darauf muß Umsatzsteuer entrichtet werden. Wenn man das Geld für den Verkauf nicht in die Kasse legt, macht man über den Nettobetrag vom Verkauf eine stinknormale Privatentnahme.
    In meinen Augen völlig unkompliziert und dem Finanzamt ist auch genüge getan.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Gedanke ist folgender: Verkauf über die Kasse tätigen -> das sind Umsatzerlöse -> darauf muß Umsatzsteuer entrichtet werden. Wenn man das Geld für den Verkauf nicht in die Kasse legt, macht man über den Nettobetrag vom Verkauf eine stinknormale Privatentnahme.
    In meinen Augen völlig unkompliziert und dem Finanzamt ist auch genüge getan.

    Nein, das Steuerrecht ist insoweit eindeutig. Und jeder sachkundige Dritte kann sich den Sachverhalt aus den ordnungsgemäßen Buchungen ableiten.


    Das ist bei Deinem Gedankengang einfacher sein soll, leuchtet mir nicht ein. Zumal daraus niemals jemand den tatsächlichen Geschäftsvorfall ableiten kann, was m.E. einer ordnungsgemäßen Buchführung widersprechen würde.

  • Moin,


    abgesehen davon, dass hier nun mal kein Verkauf stattgefunden hat ;) - so wirklich vereinfachend im Gegensatz zur (einzigen) Entnahmebuchung finde ich diesen Weg nicht wirklich ..
    Und bedenke: durch die Fake-Rechnung erhöhst Du künstlich die Umsätze (und damit die steuerliche Belastung), die Entnahme aber hat bzgl. des Erfolgs (Gewinn/Verlust) keine Auswirkung..


    Gruß
    Maulwurf

  • Verkauf über die Kasse tätigen ->

    abgesehen davon, dass es ja kein Verkauf ist (dafür müssten fremde Dritte involviert sein) und die Steuergesetze hier die Privatentnahme eindeutig regeln: das Entgelt muss dann auch zwingend in bar gezahlt werden (d.h. Entnahme aus dem privaten Portemonnaie und Einzahlung in die Kasse, denn die Kasse muss jederzeit "sturzfähig" sein und bei einer Nachzählung durch einen Finanzbeamten sollten keine Differenzen vorhanden sein).