Schulgeld - §10 Abs 1 Nr 9 - wirtschaftliche Belastung der Eltern wenn Großeltern Schulgeld als anerkannte Ersatzschule

  • Liebes Forum,
    ich habe eine kurze Frage zu einem ziemlich detaillierten Sachverhalt.


    Können die Eltern das Schuldgeld an einer anerkannten Ersatzschule nach §10 Abs 1 Nr 9 steuerlich absetzen, wenn die Zahlungen durch die Großeltern stattfinden?


    Laut dieser Website: http://www.ihre-lohnsteuerhilf…erausgaben_ansetzten.html ist dies nicht möglich, da die Eltern keine wirtschaftliche Belastung haben. Ich bin mir da nicht so sicher, da die Großeltern das Geld auch direkt an die Eltern geben könnten und dies dann abgesetzt werden könnte. (Zur Anmerkung, die Großeltern setzen diese Beträge nicht steuerlich ab, da hierfür keine Berechtigung vorliegt - siehe §10 Abs 1.


    Wenn es hier jemand gibt, der eine Meinung zu diesem Sachverhalt hat, wäre ich super dankbar.


    Vielen Dank.


    ebner

    • Offizieller Beitrag

    Laut dieser Website: ihre-lohnsteuerhilfe-in-muench…erausgaben_ansetzten.html ist dies nicht möglich, da die Eltern keine wirtschaftliche Belastung haben.

    Dem dort geschriebenen ist nichts hinzuzufügen.

    Ich bin mir da nicht so sicher, da die Großeltern das Geld auch direkt an die Eltern geben könnten und dies dann abgesetzt werden könnte.

    Ich bin mir da insoweit sehr sicher. Und hätte, wenn und aber spielt im Steuerrecht keine Rolle. Anknüpfungspunkt ist der vollendete Sachverhalt.

    Zur Anmerkung, die Großeltern setzen diese Beträge nicht steuerlich ab, da hierfür keine Berechtigung vorliegt - siehe §10 Abs 1.

    Das spielt überhaupt keine Rolle.