Ersatz einer Spültischarmatur

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage an das Forum:
    Mein Mieter möchte eine defekte Spültischarmatur ausgetauscht haben. Da die Armatur zu einer eingebauten Spüle gehört, die Eigentum des Mieter ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich die Kosten tragen muss.
    Wer kann mir helfen ?


    Vielen Dank

  • Ist die Armatur durch Fremdeinwirkung (zb. Kalk)beschädigt worden, ist die Armatur von Ihnen zu ersetzen. Ist es jedoch durch falche Benutzung erfolg (überdrehen der handräder, Zerkratzungen...) ist die Armatur vom Mieter selbst zu ersetzen.

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  • Da würde mich doch schon mal die Rechtsgrundlage interessieren.
    Jeder ist für sein Eigentum verantwortlich. Wenn die Armatur dem Mieter gehört, ist er auch für Ersatz/Reparatur verantwortlich. Gehört das Teil dem Vermieter ist es seine Baustelle .... außer es gibt eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Dann ist explizit zu prüfen, ob diese greift.


    -Hi

  • Da die Armatur zu einer eingebauten Spüle gehört, die Eigentum des Mieter ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich die Kosten tragen muss.

    Da bist du nicht der/die Einzige, die hier Bedenken hat. Ich kann -Hi nur zustimmen, für sein Eigentum ist der Mieter selber verantwortlich. Bei Fremdverschulden müsste der/die Fremde aufkommen, aber nicht der Vermieter. Das ist meine Meinung, keine Rechtsauskunft.


    Gruß nesciens