Hallo .. vielleicht hat jemand ein ähnliches Problem oder weiss wie mann willkürliche Buchungen seitens des Programmes wieder rückgängig machen kann.
Sachverhalt: Eine Splittbuchung wurde für den Kauf von Waren mit 7% udn 19% durchgeführt, nach dem abspeichern ist die Anzeige online sauber gebucht, Soll/Haben (Sachkonten+Ust.-konten vs. Bankkonto) sind beidseit korrekt. Im Buchungsprotokoll erscheint aber ein zusätzlicher Vorsteuersteuerbetrag für das Vorsteuerkonto 19% und die Salden für Soll/Haben sind ungleich (ist ein massiver grundsätzlicher Fehler eines Buchungsprogrammes - S/H müssen auf beiden Seiten gleich sein!!!), was aber im Programm akzeptiert wird. Auch das betreffende Vorsteuerkonto zeigt diesen Betrag. D.h. WISO EÜR 2016 fügt willkürlich einen zusätzlichen Betrag ein. Die Folge ist, dass auch keine UStVA abgegeben werden kann, da dies zu einer Überzahlung führen würde. Nachträgliche Korrekturen sind ja seit kurzem nach einer UStVA nicht mehr möglich!
Obwohl dies ein massiver Programmierungsfehler ist, der Online in der Buchungsmaske nicht sichtbar sondern erst nach intensier Prüfung des Buchungsprotokolles feststellbar ist, reagiert aktuell weder der Support noch die Entwicklungsabteilung. Wer also dem Programm vertraut und seien Buchungen im Protokoll nicht Zeile für Zeile kontrolliert wird sich irgendwann freuen, wenn die Salden bzw. EÜR nicht stimmt. Meldung zuerst per Fax (auch nach 5 Tagen nicht erfasst - liegt anscheinend im Papierkorb) noch auf eine Online Ticket Meldung mit entsprechenden Scans und Ausdrucken - keine Reaktion .. lapidare Meldung wir sind mitten in der Saison und haben noch keine Zeit. Die UStVA ist aber morgen fällig und das Finanzamt interessiert sich herzlich wenig dafür, wenn das Programm fehlerhaft ist bzuw. der SW Hersteller keine Lösung bringt. Auch stellt sich die Frage, ob die gesamten Buchungen für 2016 von der Software richtig verarbeitet wurden??!!
Frage: Kennt jemand dieses Problem oder hat eine Ahnung wie man diese willkürliche Buchung des Systems wieder rückgängig machen kann. eine Korrekturbuchung ist ja nicht möglich, da das System den Betrag auf das Vorsteuerkonto ohne Gegenbuchung (z.B Bank) gemacht hat!!
P.S. bin zwar hier als Anfänger tituliert verwende aber die WISO EÜR seid 2008 (Einzelunternhemen und GbR - SKR04) und denke habe damit einige Erfahrung!