Anlage R: Einmalzahlung erfassen

  • Hallo,


    ich bearbeite gerade die Steuererklärung für meine Mutter. Sie ist seit mitten letzten Jahres Rentnerin.
    Und hat zu beginn eine Einmalzahlung als Rente bekommen.
    Die Zahlung stammt vom Versicherer im Raum der Kirchen und ist so etwas wie eine Betriebliche Altervorsorge, die aufgrund Ihrer geringen höhe als Einmalzahlung getätigt wurde.


    Wie und Wo gebe ich diese im Steuer Spar Buch an?


    Vielen Dank schon mal.

    • Offizieller Beitrag

    Und was sagt die Bescheinigung darüber aus? Aus dieser müssten sich doch die maßgeblichen Daten ergeben, da diese ja dem FA auf elektronischem Weg übermittelt werden. Ggf. könnte man ja auch einen Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) für die Daten der Mutter einrichten.


    Ggf. zu beachten: Ermäßigte Besteuerung von Einmalauszahlung Pensionskasse

  • Und was sagt die Bescheinigung darüber aus? Aus dieser müssten sich doch die maßgeblichen Daten ergeben, da diese ja dem FA auf elektronischem Weg übermittelt werden. Ggf. könnte man ja auch einen Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) für die Daten der Mutter einrichten.


    Ggf. zu beachten: Ermäßigte Besteuerung von Einmalauszahlung Pensionskasse

    Was meinst Du genau?


    Es ist eine betriebliche Altervorsorge.
    Aus dem schreiben geht folgendes hervor:


    es wird wie folgt abgerechnet:
    + Rückkaufwert xy €
    +Überschussguthaben xy €
    +Bewertungsreserve xy€
    - austehende Beträge xy €


    Mehr steht nicht drin. Der Praxis Tipp ist ja ganz nett, beantwortet an dieser Stelle nicht meine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, es muss eine Bescheinigung geben, aus der sich detailliert ergibt, was wo und in welcher Höhe in der ESt-Erklärung anzugeben. Das zu erraten ist angesichts der Vielzahl der möglichen Modelle eigentlich unmöglich.

  • Ggf. könnte man ja auch einen Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) für die Daten der Mutter einrichten.

    Wenn du den Belegabruf aktiviert hast, kannst du sehen, was die Rentenversicherung gemeldet hat. Es muss eine (hier einmalige) Leistungsmitteilung sein, in der genau der Paragraph angegeben ist, unter die die Leistung zu subsumieren ist. Dann ist der Eintrag im Formular R auch recht einfach. Ohne diese Leistungsmitteilung braucht man eine Glaskugel, die keiner von uns hat. Die Zusatzversorgung der evangelischen Kirche hat diese Mitteilungen übrigens fristgerecht versandt.
    Was du bislang erwähnt hast, ist die Abrechnung für die Auszahlung, aus der du die genaue Höhe der Auszahlung ersehen kannst. Darf aber nicht mit der Leistungsmitteilung verwechselt werden - hier wird der zu versteuernde Betrag angegeben, nicht der ausgezahlte Betrag. Wenn du bzw. deine Mutter nichts dergleichen erhalten habt, solltet ihr bei der Versicherung nachhaken. Sie sind verpflichtet, dem Rentenempfänger diese Mitteilung (unaufgefordert) zu senden.


    Gruß nesciens

  • Okay, das heißt was brauche ich genau? Um ehrlich zu sein verstehe ich dass hier noch nicht ganz. Mir ist klar, dass ich genau wissen muss um was es sich handelt, damit ich das entsprechend im Formular R angeben muss. Aber ich habe doch den Betrag und die Information dass es sich um eine Betrieblichen Altersvorsorge handelt. Ich selbst kann leider nicht bei der Versicherung anrufen, da diese mir aus Datenschutzgründen nichts sagen dürfen.


    Welche Information wird denn benötigt? Name?

    • Offizieller Beitrag

    Ich selbst kann leider nicht bei der Versicherung anrufen, da diese mir aus Datenschutzgründen nichts sagen dürfen.

    Natürlich sprechen die auch mit Dir, wenn Deine Mutter z.B. neben Dir sitzt und sich denen offenbart. Ansonsten schriftliche Vollmacht einsenden und dann anrufen.


    Oder aber gleich online eine Leistungsmitteilung anfordern. Geht eigentlich bei jeder zahlenden Stelle.

  • Also eine Leistungsmitteilung gibt es nicht. Es ist die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Auch für Einmalzahlungen muss eine Leistungsmitteilung versandt werden - es ist schließlich eine Auszahlung, nur eben nicht auf mehrere Monate/Jahre verteilt, sondern "in einem Rutsch"

  • Na prima, hat sich unser gemeinsames Insistieren doch gelohnt. Es konnte eigentlich auch überhaupt nicht anders sein. Aber alte Leute sehen oft manches als nicht wichtig an und legen es dann irgendwo ab.
    Danke für die Rückmeldung.