Anleitung Jahresabschluss mit Buchhalter

  • Hallo,


    leider ist die Anleitung von Franco zur Erstellung des Jahresabschluss nach SKR04 nicht mehr erhältlich. Kann mir jemand eine Alternative nennen?


    Vielen Dank schon mal.

  • Leider schwierig, die Anleitungen von Franco sind gut, aber das Urheberrecht untersagt eine Weitergabe. Der Webshop scheint aber noch zu funktionieren, vielleicht gibt es dort wen, der weitermacht?

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Nein leider nicht, Bestellungen werden zwar automatisch bestätigt, aber dann nicht weiter bearbeit. Hab natürlich schon versucht die Anleitung dort zu erwerben.

  • Gibts denn nicht mal von Buhl ne Anleitung wie man ein Geschäftsjahr in der Buchhaltung abschließt? Langsam bereue ich es beim Auswahl der Software nur auf den Preis geschaut zu haben.


    Ums mal am Beispiel deutlich zu machen. Ich lese hier von vom Programm automatisch erzeugten EB Buchungen. Allerdings fehlt mir der Schritt wann das Programm diese erzeugt.


    Oder um es noch deutlicher zu machen. Das Thema Jahresabschluss wird in der Anleitung von Buhl im Berech "Kontenanalyse" durchgeführt. Dieser Bereich taucht bei mir gar nicht auf. Nach "Geschäftsfälle" ist Schluss.

  • Moin airmax,


    ich kenne die Anleitung, die Franco erarbeitet hat, nicht; allerdings vermute ich, das dort auch viele inhaltliche, also nicht technische Fragen behandelt wurden, diese können hier evtl. geklärt werden.
    Die EB-Werte können im Bereich der Geschäftsvorfälle erstellt werden, richtig. Dafür gibt es eine Schaltfläche "EB-Werte". Wenn Du da drauf klickst, öffnet sich ein Fenster mit den automatisch errechneten Werten, die Du aber ändern kannst (Ist-EB). Diese Funktion kann auch mehrmals ausgeführt werden.
    Den Ausdruck des Abschlusses ist im Bereich der Kontenanalyse, genau. Dort gibt es neben den Kontoblättern die Kontengliederung. Dort findest Du z.B. die BWA, GuV, EUR, Bilanz.
    Die Beschreibung bezieht sich auf die " alte Ansicht", müsste ja aber auch in der neuen zu finden sein ;)
    Was noch..die (vorbereitenden) Abschlussbuchungen fuer die Bilanz wie die Buchung der AfA, Rückstellungen, Abschluss der Steuerkonten kannst Du in den Perioden 13-15 buchen.


    Das erstmal zum "Einstieg" :)


    Viele Grüße
    Maulwurf


    Nachtrag: danke @maxi_floor - mitunter kann der Blick in's ungeliebte Manual doch nicht schaden :thumbup:

  • Langsam bereue ich es beim Auswahl der Software nur auf den Preis geschaut zu haben.


    Du schreibst hier im Forum Unternehmersuite.
    Also darf davon ausgegangen werden, dass Du auch dieses Programm nutzt ...und auch schon einmal ins Bedienhandbuch geschaut hast.
    Dort, wird meiner Meinung nach, hervorragend auf die Möglichkeiten zur Erstellung der verschiedenen Jahresabschlüsse eingegangen.
    Und Hier hat ein Kunde eine Bewertung abgegeben, die zu denken geben sollte, aber den Nagel auf den Kopf trifft.


    [quote]Wenig Verständnis habe ich für die Kritik am modularen System von Buhl. Das jemand die billigste Version kauft und dann eine schlechte Bewertung abgibt, weil er dies oder jenes nur gegen Zusatzbeitrag bekommt - das ist entweder *************. Ich finde es sehr gut, daß ich mir bei Buhl die Module so zusammenstellen kann, wie ich sie benötige und nicht für Funktionen zahlen muss, die ich gar nicht brauche.Und nochmals - ja ich habe in der Vergangenheit mit Software gearbeitet, die ich doppelt so gut fand - aber: Deren Preis war zehn- bis zwanzigmal so hoch. Und selbst dort war keineswegs alles perfekt! Daher: Preis-Leistungsverhältnis TOP[/quote]

  • Gibts denn nicht mal von Buhl ne Anleitung wie man ein Geschäftsjahr in der Buchhaltung abschließt? Langsam bereue ich es beim Auswahl der Software nur auf den Preis geschaut zu haben.


    Ums mal am Beispiel deutlich zu machen. Ich lese hier von vom Programm automatisch erzeugten EB Buchungen. Allerdings fehlt mir der Schritt wann das Programm diese erzeugt.


    Oder um es noch deutlicher zu machen. Das Thema Jahresabschluss wird in der Anleitung von Buhl im Berech "Kontenanalyse" durchgeführt. Dieser Bereich taucht bei mir gar nicht auf. Nach "Geschäftsfälle" ist Schluss.

    Hallo,


    hast du schon einmal daran gedacht, dass der Jahresabschluss etwas ist, das man nicht so "einfach aus dem Handgelenk" heraus macht. Nicht umsonst ist dies selbst professionellen Buchhaltern verboten, dies für Ihre Mandanten zu machen (ist Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater). Man sollte also schon etwas Ahnung haben, wenn man in seiner eigenen Buchhaltung einen Abschluss machen will - Buhl bietet hierzu Kurse an, die Volkshochschulen dto., es gibt Lehrbücher en masse auf dem Markt .....

  • Hallo zusammen,


    erstmal etwas zum herunterkommen: Die EB werden auf Nachfrage automatisch gemacht, wenn man alle Perioden eines Wirtschaftsjahres abgeschlossen hat, und dann das Wirtschaftsjahr selbst abschließt. VORHER sollte man aber tunlichst alle Buchungen (Inventur, Abschreibungen, etc.) fertig haben, die Bilanz fehlerfrei haben, und ordentliche Backups gemacht haben. Und genau dabei hilft die Anleitung von Franco, quasi als Step-by-Step Führung (mit besonderem Augenmerk auf genügend Datensicherungen).


    Meiner Meinung nach wäre das ein schönes Projekt fürs WISO Unternehmerwiki, aber ich weiß nicht ob sich da ein Autor heran traut - nachher ist man noch haftbar, weil irgendjemand stur nach Vorschrift Unsinn beim Finanzamt einreicht...


    Das war wohl nichts, habe mir das Wiki gerade mal genauer angesehen. Dieses Thema wäre da wohl zu speziell, außerdem sieht es dort nicht nach regelmäßiger Pflege aus :thumbdown:


    Gruß

    ---
    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Hallo,


    mein Name ist Katja. Ich bin neu hier im Forum. Ich nutze WISO Buchhaltung, ich habe eine UG, ich muss bilanzieren, ich nutze SKR04 und bin Ist-versteuernd.


    Ich muss für meine Firma nun zum ersten Mal den Jahresabschluss erstellen. Ich habe nun schon vielfach von der Anleitung des leider kürzlich verstorbenen Herrn Berg gelesen. Die Erstellung des Jahresabschlusses scheint ohne diese Anleitung fast aussichtslos zu sein. Ist es möglich, die Anleitung von irgendwoher zu beziehen? Der Onlineshop des Herrn Berg reagiert nicht mehr auf Käufe. Ich verstehe die Problematik des Urheberrechts, aber ich bin mit meiner Verzweifelung darüber, die Anleitung nicht mehr erwerben zu können, sicher nicht allein. Buhl selbst habe ich auch schon angefragt, habe bis jetzt aber keine Info erhalten.


    Ich habe etliche Schriften zum Thema "Jahresabschluss" gewälzt. Grundsätzlich verstehe ich auch, was zu tun ist. Ich blicke allerdings nicht beim Abschuss der Umsatzsteuerkonten durch. Ich weiß nicht, welche Buchungen mir das Programm automatisch abnimmt und welche ich selbst erzeugen soll. Kann mir da vielleicht jemand helfen und mir direkt die Buchungssätze nennen für dieses Jahr und für das neue Wirtschaftsjahr? Mir reicht es beispielhaft für eine negative Zahllast (ich bekomme noch Geld vom FA). Falls ich mich zu unkonkret ausdrücke, bitte ich dies zu entschuldigen und mich zu unterrichten, falls ich etwas konkretisieren soll.


    Ich danke erstmal für die Hilfe.


    Beste Grüße

  • Kann mir da vielleicht jemand helfen und mir direkt die Buchungssätze nennen für dieses Jahr und für das neue Wirtschaftsjahr?

    moin,


    dazu kann ich nur @babuschka im 3. Posting über Deinem zitieren:



    hast du schon einmal daran gedacht, dass der Jahresabschluss etwas ist, das man nicht so "einfach aus dem Handgelenk" heraus macht. Nicht umsonst ist dies selbst professionellen Buchhaltern verboten, dies für Ihre Mandanten zu machen (ist Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater). Man sollte also schon etwas Ahnung haben, wenn man in seiner eigenen Buchhaltung einen Abschluss machen will - Buhl bietet hierzu Kurse an, die Volkshochschulen dto., es gibt Lehrbücher en masse auf dem Markt .....

  • Moin,


    zum Abschluß der Steuerkonten: dafür nimmst Du ein Verrechngskonto, z. B. könnte man "Umsatzsteuer lfd. Jahr" verwenden.
    Darüber werden alle Umsatz- und Vorsteuer Konten und die Vorauszahlungen abgeschlossen. Ergibt sich daraus ein Habensaldo, wird dieser vorgetragen.
    Im Falle eines Sollsaldos diesen auf "UStforderungen" umbuchen und vortragen.


    Die Hinweise auf mögliche Gefahren meiner Vorredner muss ich wohl nicht wiederholen..


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23 und maxi_floor!


    Vielen Dank für die Antworten.


    Dass ein Jahresabschluss etwas sehr kompliziertes ist und man diesen einen Fachmann erstellen lassen sollte, ist völlig unumstritten. Ich bin allerdings der Meinung, dass man, wenn man seine Buchhaltung schon selbst erledigt, über alle Themen Bescheid wissen sollte - egal ob man die Aufgabe am Ende selbst löst oder einen Experten betraut. Ich möchte einfach verstehen, was wie gemacht wird. Schon allein des Zeitaufwands wegen würde ich allerdings den Jahresabschluss erstellen lassen. Trotzdem glaube ich, dass diejenigen, die in der Lage sind, einen solchen zu erstellen, nicht schlauer sind als wir. Wir beschäftigen uns meines Erachtens nach genauso intensiv mit dem Thema, wie sie - natürlich kann ich mich da auch täuschen.


    Ich danke trotzdem für eure Antworten, das hat mir schon mal echt geholfen.


    Beste Grüße
    Katja

  • Moin Katja,


    das finde ich wiederum sehr löblich, manche sind ja an tieferen Zusammenhängen eher weniger interessiert :thumbsup:


    Und das der Bilanzbuchhalter ansich schlauer ist als andere, denke ich auch nicht, er hat halt einen anderen Schwerpunkt, aber das trifft ja auf jeden Beruf zu.. :)


    Erhältst Du denn vom StB keine weiteren Unterlagen zum Abschluss? Ich erhalte z. B. eine "Hauptabschlussuebersicht", um die Vorträge für's neue Jahr anzupassen. Anhand dieser kann man die Abschlussbuchungen ganz gut (wenn auch nicht in Form von Buchungssaetzen) nachvollziehen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo moin moin, Katja

    ich habe eine UG, ich muss bilanzieren,

    Damit allein hat es sich aber nicht bei den Buchführungsaufgaben einer "mini-GmbH." Eine solche UG unterliegt dem HGB wie die große Schwester.
    Und das Umfasst eben auch die Offenlegungspflicht

    egal ob man die Aufgabe am Ende selbst löst oder einen Experten betraut.

    Und da ist es eben nicht "egal" (etwas hinkender Vergleich: Ein Rechtsanwalt hat hat Jura studiert, dennoch ist er nicht automatisch an Landgerichten zugelassen)

    Trotzdem glaube ich, dass diejenigen, die in der Lage sind, einen solchen zu erstellen, nicht schlauer sind als wir. Wir beschäftigen uns meines Erachtens nach genauso intensiv mit dem Thema, wie sie -

    Und eben solche Aussage beweisen doch, wie wenig Du Dich anscheinend vor Gründung der UG mit dem Thema HGB, dem GmbH.-Gesetz, Pflichten des Gf etc. beschäftigt, und auch die Ausführungen im Protokoll des beurkundenden Notars verstanden hast.

    natürlich kann ich mich da auch täuschen.

    Ja, ich bin mir sicher dass Du Dich da täuschst. Nicht umsonst müssen Angehörige dieser Berufsgruppe über längere Zeit die "Schulbank" drücken, und auch später immer wieder an Fortbildungsseminaren teilnehmen um auf dem Stand der Dinge zu bleiben.


    Bitte sehe jetzt meine Ausführungen/Antworten nicht grundsätzlich negativ.


    Für die Geschäftsführung ist es wichtig, Zusammenhänge zu verstehen. Auch solche Feinheiten wo/warum z.B. die USt.-Zahllast oder der VSt.-Überhang hin verbucht wird.
    Aber besser ist es allemal, solche Arbeiten "gelerntem" Personal zu überlassen. Zumal diejenigen auch das verantworten müssen, was veröffentlicht wird.


    Gruß

  • Trotzdem glaube ich, dass diejenigen, die in der Lage sind, einen solchen zu erstellen, nicht schlauer sind als wir.

    Das finde ich - wie meine beiden Vorredner - auch sehr löblich. Als Geschäftsführer einer (Mini-)GmbH sollte man wissen, was man unterschreibt. Ein Tipp von mir (denn hier dürfen wir dir keine Hilfen zur Abschlusserstellung geben): es gibt vom Dr. Otto Schmidt KG - Verlag ein GmbH-Handbuch (Loseblattsammlung, wird alle drei bis vier Monate mit Nachlieferungen auf den neuesten Stand gebracht), das alle wichtigen Gebiete abdeckt (Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht, Sozialrecht).
    http://www.otto-schmidt.de/buc…it-fortsetzungsbezug.html
    In einzelnen Beiträgen werden jeweils bestimmte Probleme bzw. Aufgaben erläutert, auch mit Beispielen. Die Anschaffung ist nicht ganz billig mit 199 Euro, die Nachlieferungen kommen auf 30 bis 50 Euro, je nach Umfang.