Auswärtstätigkeit: Verpflegungspauschale - bereitgestellte Verpflegung - Trennungsgeld + Arbeitnehmerzuzahlung = ?

  • Guten Tag,


    vielleicht kann hier jemand Licht ins dunkle bringen. Es handelt sich um die Verpflegungspauschale und alles was damit zusammenhängt bei Auswärtstätigkeit.
    Nur am Rande: Ich habe die Suchfunktion des Forums bereit genutzt aber diese Konstellation nicht gefunden oder es waren Beiträge vor der Reform.


    Zu meiner Situation:


    Ich bin Soldat und die Auswärtstätigkeit beruht auf einer Kommandierung zu einem Lehrgang.
    Nun ist es so, dass die Verpflegungspauschale um 100% gekürzt wird, da der Dienstherr 3 Mahlzeiten gegen Bezahlung bereitstellt. Soweit habe ich es hoffentlich richtig verstanden. Die Zuzahlung für die bereitgestellten Mahlzeiten betragen 7,68 pro Tag. Den selben Betrag erhalte ich täglich als Trennungsgeld nach §3 TGV.


    Kann die Zuzahlungen gegenrechnen? Wie verhält sich das (steuerfreie) Trennungsgeld dazu?


    Vielen Dank!


    PS: Es handelt sich hierbei nur um die ersten drei Monate.

  • Hallo NOrdlicht,


    das steuerfreie Trennungsgeld hat mit den Verpflegungspauschalen nichts zu tun - steht daher nicht für Verrechnungen an.
    Du musst zunächst die Verpflegungspauschalen ganz normal als Reisekosten abrechnen und dann die Kürzungen durch den Arbeitgeber angeben.


    Eine Frage: Zahlst du tatsächlich die 7,68 € pro Tag oder werden die (wie im Normalfall bei Arbeitnehmern) versteuert als Sachzuwendung? Macht einen großen Unterschied bei der Steuererklärung.

    • Offizieller Beitrag

    das steuerfreie Trennungsgeld hat mit den Verpflegungspauschalen nichts zu tun - steht daher nicht für Verrechnungen an.

    Das sehe ich aber entschieden anders. Die steuerfrei gezahlte TE kürzt natürlich die abziehbaren Werbungskosten.

  • Danke für die Antworten.


    Die Verpflegung wird tatsächlich bezahlt.


    Ich habe allerdings mittlerweile eine Lösung für das Problem gefunden.


    Ich habe die Verpflegungspauschale für die Tage ermittelt. Anschließend die Verpflegungen (Frühstück 20%, Mittag/Abendessen 40%) abgezogen. Die Beträge für die gezahlte Verpflegung wieder darauf gerechnet und anschließend bei den steuerfreien Bezügen das Trennungsgeld wieder abgezogen.
    Bleibt zwar nicht wirklich was über, aber so sind wenigstens die steuerfreien Bezüge angegeben.


    Ich hoffe, dass das der richtige Weg ist, macht aus meiner Sicht allerdings Sinn.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Verpflegungspauschale für die Tage ermittelt. Anschließend die Verpflegungen (Frühstück 20%, Mittag/Abendessen 40%) abgezogen. Die Beträge für die gezahlte Verpflegung wieder darauf gerechnet und anschließend bei den steuerfreien Bezügen das Trennungsgeld wieder abgezogen.
    Bleibt zwar nicht wirklich was über, aber so sind wenigstens die steuerfreien Bezüge angegeben.


    Ich hoffe, dass das der richtige Weg ist, macht aus meiner Sicht allerdings Sinn.

    M.E. genau richtig so. :thumbsup:

  • Aus wenn das Thema grundsätzlich "abgeschlossen" ist, hätte ich noch eine nachträgliche Frage hierzu.


    Gem. § 41b Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 EStG muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung mit einen M kennzeichnen, wenn Verpflegung zur Verfügung gestellt wurde. Wie ist es denn wenn dieses nicht der Fall ist und trotzdem Verpflegung gegen Bezahlung bereitgestellt wurde (Dem FA sollte bekannt sein, dass die Verpflegung zur Verfügung gestellt wird)? Muss dann trotzdem gekürzt werden? Oder nur wenn diese real eingenommen wurde?

  • Wie ist es denn wenn dieses nicht der Fall ist und trotzdem Verpflegung gegen Bezahlung bereitgestellt wurde

    Das solltest du mit deinem Arbeitgeber klären - er ist für die "richtige" Lohnsteuerbescheinigung verantwortlich. Du musst die Bescheinigung ja 1:1 übernehmen

  • Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema. ich war auf einen Lehrgang kommandiert und habe dort TG erhalten. Es wurde Frühstück und Mittag gestellt, jedoch auch beim TG wiederum einbehalten. Jetzt habe ich letztes Jahr schon überlegt wie ich das denn überhaupt angeben soll bei der Steuererklärung. Denn kostenlos war die Verpflegung ja nicht und WISO bot mir nur die Möglichkeit die gestellten Mahlzeiten anzugeben, ob bezahlt oder nicht war da nichts.


    Kann es sein das es diesen Button letztes Jahr noch nicht gab? Genau sowas hatte ich nämlich gesucht. Ich würde ja selbst schauen aber habe die Software nicht mehr.


    So fürchte ich das ich mich letztes Jahr selbst benachteiligt habe indem ich meine Werbungskosten gekürzt habe indem ich quasi kostenlos gestellte Mahlzeiten bekommen habe, welche ja nicht kostenlos waren...

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.