Guten Tag,
vielleicht kann hier jemand Licht ins dunkle bringen. Es handelt sich um die Verpflegungspauschale und alles was damit zusammenhängt bei Auswärtstätigkeit.
Nur am Rande: Ich habe die Suchfunktion des Forums bereit genutzt aber diese Konstellation nicht gefunden oder es waren Beiträge vor der Reform.
Zu meiner Situation:
Ich bin Soldat und die Auswärtstätigkeit beruht auf einer Kommandierung zu einem Lehrgang.
Nun ist es so, dass die Verpflegungspauschale um 100% gekürzt wird, da der Dienstherr 3 Mahlzeiten gegen Bezahlung bereitstellt. Soweit habe ich es hoffentlich richtig verstanden. Die Zuzahlung für die bereitgestellten Mahlzeiten betragen 7,68 pro Tag. Den selben Betrag erhalte ich täglich als Trennungsgeld nach §3 TGV.
Kann die Zuzahlungen gegenrechnen? Wie verhält sich das (steuerfreie) Trennungsgeld dazu?
Vielen Dank!
PS: Es handelt sich hierbei nur um die ersten drei Monate.