2000 Euro Nachzahlung, Wohnsitz im Ausland - falsche Berechnung

  • Hallo Gemeinde,


    habe bereits zu diesem Thema einen Beitrag im Elster Forum erstellt.
    Elster Forum


    Habe die Software WISO steuer: Start 2016, ich hoffe ich bin im richtigen Forum.


    Ich habe die Lohnsteuererklärung schon abgegeben und auch schon zurück bekommen mit einer riesigen Nachzahlung.
    Musste danach leider feststellen dass ich einen Fehler unter dem Punkt "Persönliches" -> "Persönliche Daten" -> "Wohnsitz im Ausland" gemacht habe (Siehe Beitrag im Elster Forum).
    Nun möchte ich einen Einspruch beim FA machen und eine Änderung beantragen, weiß aber nicht genau was ich denen mitteilen soll, weil ich so einen Punkt im Elster nicht finden kann.
    Kann mir vllt jmd sagen wo genau ich das finde im Elster und wie ich das am besten dem FA mitteilen soll?


    Vielen Dank im Voraus und Grüße



    An die WISO Entwickler: Es wäre hilfreich bei dem Punkt "Wohnsitz im Ausland" in der Erklärung darauf hinzuweisen dass man auch die Aufenthaltszeit in Deutschland mit angeben muss, sonst könnte es zu riesigen Nachzahlungen kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, was nun eigentlich Deine Frage ist. Und der Hinweis an die Programmentwickler ist an dieser Stelle komplett unangebracht, weil es sich hier um ein Userforum handelt und der Support nur ganz selten hineinschaut. Abgesehen davon geht es mit dem Programm ohne inländische Aufenthaltszeiten gar nicht, da nur die ESt-Erklärung der eines unbeschränkt est-pflichtigen Bürgers mit dem Programm erstellt und die ESt ermittelt werden kann. Für beschränkt est-pflichtige Bürger ist das Programm nicht vorgesehen und auch nicht geeignet.


    Dein Link ins ELSTER-Portal führt übrigens nur zum Login dort. Du meinst wohl diesen Thread dort: 2100 Euro Nachzahlung bekommen!! HILFE!. Und auch dort kommt man ja anscheinend irgendwie mit Deinen Informationen nicht zurecht. Anders ist es auch hier nicht. Und ohne konkrete Infos zu Angaben stehen wir dem eben auch hilflos gegenüber. Du hast doch einen ESt-Bescheid bekommen und kannst aus diesem doch ganz genau sehen, ob alle erklärten Besteuerungsgrundlagen zutreffen übernommen worden sind, antragsgemäß eine Zusammenveranlagung durchgeführt wurde und die Lohnsteuer etc. zutreffend angerechnet worden sind.

  • Jeder möchte mehr Informationen aber keiner sagt was genau. Ich kann gerne alles was auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht posten und auch meine Ausgaben usw.
    Aber das tut doch garnicht mehr zur Sache. Ich möchte lediglich nur wissen was ich dem FA mitteilen soll das geändert werden muss. Und dafür muss ich wissen welcher Punkt im Elster dem Punkt im WISO "Wohnsitz im Ausland" entspricht. Das ist meine Frage. Ich kann denen schlecht sagen im WISO ist es unter so und so....


    Ich bin übrigens unbeschränkt est-pflichtig für das ganze Jahr 2015. Meine Frau ist April zugezogen und wir haben geheiratet. Sie hat 2015 nicht gearbeitet.


    Sorry dass das mit dem Link nicht geklappt hat, habe es direkt aus dem Browser kopiert. Ja das ist der richtige Link.


    Wusste auch nicht dass das hier nur ein Userforum ist. Wer weiss vllt lesen sie es ja doch.

    • Offizieller Beitrag

    Und dafür muss ich wissen welcher Punkt im Elster dem Punkt im WISO "Wohnsitz im Ausland" entspricht. Das ist meine Frage. Ich kann denen schlecht sagen im WISO ist es unter so und so....

    Woher sollen wir denn hier wissen, wie das ELSTER-Formular aufgebaut ist? Außerdem wird doch ein Einspruch nicht per ELSTER übertragen, sondern der ist schriftlich einzureichen.


    Generell ist noch anzumerken, daß hier nichts falsch berechnet wurde, sondern auf Grundlage der eingegebenen/übertragenen Daten etwas anderes herauskam.

  • Zitat von Billy

    Woher sollen wir denn hier wissen, wie das ELSTER-Formular aufgebaut ist? Außerdem wird doch ein Einspruch nicht per ELSTER übertragen, sondern der ist schriftlich einzureichen.

    Weil WISO für die Übermittlung Elster benutzt?
    Habe nie behauptet dass ich den Einspruch über Elster machen will :/

    • Offizieller Beitrag

    Jeder möchte mehr Informationen aber keiner sagt was genau.

    Wenn in zwei Foren keiner aus Deinen Angaben richtig schlau wird und auch das FA aus den erklärten Angaben anscheinend die falschen Schlüsse gezogen hat, sollte es Dir doch zu denken geben. Deshalb muss man auch nicht gleich beleidigt, ungeduldig, genervt oder ähnliches sein, denn die potentiellen Hilfesteller fragen ja nicht ohne Grund.Und Du erwartest ja schließlich eine für Dich aufschlussreiche Hilfe.


    Und dafür muss ich wissen welcher Punkt im Elster dem Punkt im WISO "Wohnsitz im Ausland" entspricht.

    Du musst doch nur die Zeilen der Eingabemaske Zeile für Zeile durchgehen. Und schon in der Maske zu Deinen persönlichen Daten sollte eine entsprechende Programmnachfrage auftauchen. Wenn Du diese Frage dann bejahst stellt sich die Eingabemaske auf diese Antwort ein und gibt Dir weitere Alternativen frei. In Deiner Programmversion sollte es dann ähnlich oder gleich dem steuer:Sparbuch aussehen:


    Ich bin übrigens unbeschränkt est-pflichtig für das ganze Jahr 2015. Meine Frau ist April zugezogen und wir haben geheiratet. Sie hat 2015 nicht gearbeitet.

    Das ist das einzige, was mir nun wirklich bisher klar war. Nur Deine Eingabe ins Programm kann man deshalb eben trotzdem so nicht nachvollziehen. Daher sind bereinigte Screens als Anhang bei so etwas eigentlich unentbehrlich.


    Du hast doch einen ESt-Bescheid bekommen und kannst aus diesem doch ganz genau sehen, ob alle erklärten Besteuerungsgrundlagen zutreffen übernommen worden sind, antragsgemäß eine Zusammenveranlagung durchgeführt wurde und die Lohnsteuer etc. zutreffend angerechnet worden sind.

    Und eine nachvollziehbare Antwort darauf hast bisher in keinem der Foren gegeben. Auch im ELSTER-Forum hat man Dich zum Vergleich der Steuerberechnung mit Deiner Steuerberechnung aufgefordert und um entsprechende Hinweise zu den Abweichungen gebeten.

  • Weil WISO für die Übermittlung Elster benutzt?

    ELSTER (Schnittstelle) <> ElsterFormular (auch wenn Billy das Formular ins Spiel gebracht hat und Du ja WISO steuer: Start 2016 benutzt).


    Und WISO nutzt nicht immer ELSTER, es gibt auch WISO-Programme, die mit Steuern gar nix zu tun haben.


    Ein Einspruch kann übrigens auch über ElsterOnline eingelegt werden, leider nicht in allen Bundesländern. Allerdings halte ich es nicht für zielführend (um nicht zu sagen: kontraproduktiv), im Einspruch anzugeben, der Fehler ist in dem und dem Punkt in ELSTER (wie gesagt, das ist eine Schnittstelle). Das könnte ein Eigentor werden, weil unnötig Zeit verstreicht.


    Empfehlung: Fristwahrenden Einspruch einlegen und in Ruhe die Begründung ausarbeiten. Diese sollte enthalten, was Deiner Meinung nach falsch ist (sprich fehlerhafte Angaben eurerseits), dazu die Bitte um Korrektur. Musterschreiben gibt es en masse im Web, ob in Deinem Steuerprogramm weiß ich nicht, im Sparbuch gibt es diese.

    • Offizieller Beitrag

    auch wenn Billy das Formular ins Spiel gebracht hat und Du ja WISO steuer: Start 2016 benutzt

    Der TE sprach nur allgemein von ELSTER und es war unklar, was er damit nun meinte. Der FA-Mitarbeiter wird ja nun kaum die Felder der Schnittstelle kennen. Ich glaube aber auch nicht, daß er mit den Beschreibungen unbedingt etwas anfangen wird, wo was in welches Programm eingetragen wurde, oder?
    Deshalb würde ich im Einspruch den Sachverhalt schildern.

  • Ich möchte nur ein kg Äpfel kaufen und Ihr erzählt mir von Ackerbau und Viehzucht.
    Ich möchte niemand beleidigen oder angreifen aber manchmal muss man sich einfach mal in jmd anderes versetzen. Schön dass ihr euch so gut auskennt mit der thematik, Grund- und Splittingtabelle bla bla bla. Aber so eine simple frage versteht trotzdem keiner von euch.
    Ich weiss dass meine Stärken nicht grad in der Formulierung von dem was ich möchte, liegen. Aber so schwer war meine Frage doch garnicht. Und viel falsch machen kann ich auch nicht mit meiner Steuererklärung weil ich nicht viele zu versteuernde Ausgaben oder andere besonderheiten hatte. Nur dass ich eben geheiratet hab. Ich dachte hier ist das richtige WISO Steuer Forum mit DEN Experten die mir sicherlich gleich antworten können. Aber fühlt sich mehr an wie ne Talkshow hier.


    Also nun zur Sache:
    Ich muss bei dieser Frage nach nem Wohnsitz im Ausland mit "nein" antworten weil meine Ehefrau ja erst ab April meine Ehefrau geworden ist. Und was davor war, ist wurscht.
    So banal oder? Aber bin mir sicher ihr habts wieder nicht verstanden.
    Das Thema ist halt zu hoch für Talkshows ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte nur ein kg Äpfel kaufen und Ihr erzählt mir von Ackerbau und Viehzucht.
    Ich möchte niemand beleidigen oder angreifen aber manchmal muss man sich einfach mal in jmd anderes versetzen. Schön dass ihr euch so gut auskennt mit der thematik, Grund- und Splittingtabelle bla bla bla. Aber so eine simple frage versteht trotzdem keiner von euch.

    So banal oder? Aber bin mir sicher ihr habts wieder nicht verstanden.

    Solche Anschuldigungen Hilfewilligen gegenüber haben hier im Forum nichts zu suchen. Insoweit habe ich Dich gerade verwarnt. Bitte halte Dich künftig daran.

    Ich dachte hier ist das richtige WISO Steuer Forum mit DEN Experten die mir sicherlich gleich antworten können. Aber fühlt sich mehr an wie ne Talkshow hier.

    Ohne Fragen keine Antworten. Und das was man fragt, wird von Dir nicht gemacht bzw. den Hinweisen scheinst Du nicht zu folgen. Anders kann ich mir das im Kreise drehen hier und im ELSTER-Forum nicht erklären.


    Ich muss bei dieser Frage nach nem Wohnsitz im Ausland mit "nein" antworten weil meine Ehefrau ja erst ab April meine Ehefrau geworden ist. Und was davor war, ist wurscht.

    Wenn Du meinst. Es ist eben nicht wurscht und die Frage ist in der dort zu lesenden Fragestellung in Eurem Fall zweifelsfrei zu bejahen. Die entscheidenden Zeilen hatte ich doch sogar farblich hervorgehoben.


    Ansonsten bin ich jetzt hier bis auf moderierende Dinge raus, da u.a. meine Hilfe nach Deinen Formulierungen ja nicht weiter gewünscht scheint. Daher zum Abschluss ein letzter Hinweis: Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, deshalb sind die Besteuerungsgrundlagen des ganzen Jahres maßgeblich.

  • Wie gesagt, ich möchte niemand angreifen oder beleidigen, also nicht persönlich nehmen.
    Mich kotzt es einfach nur an dass es auch in vielen anderen so Foren ist, dass man erstmal gesteinigt wird als Laie wenn man nur mal ein Fachbegriff verwechselt.
    Und ich arbeite selber im Supportbereich. Wenn ich meine Kunden auch mit solchen, nicht zielführenden Fragen volltexte und nur um die Blumen rede, wäre ich wahrscheinlich schon lange arbeitslos.
    Ich versuche immer mitzudenken und weiss dass der jenige ein Laie ist weil er Hilfe braucht und zu mir gekommen ist. Ich halte mich nicht mit Formulierungen und Begrifflichkeiten auf.

    • Offizieller Beitrag

    Mich kotzt es einfach nur an, ... .

    Und dafür noch einmal eine Ermahnung, damit Du nicht gleich die zweite Verwarnung als Neuling bekommst. Ich hatte Dich darauf hingewiesen, dass wir derartige Formulierungen hier nicht wünschen. Beim nächsten Mal muss ich Dich ggf. leider wieder verwarnen.

    Ich versuche immer mitzudenken und weiss dass derjenige ein Laie ist weil er Hilfe braucht und zu mir gekommen ist. Ich halte mich nicht mit Formulierungen und Begrifflichkeiten auf.

    Und genau das machen wir hier zur Genüge und fragen genau aus diesem Grund konkret nach und hängen z.B. selbsterklärende Screens an. Wenn der Fragesteller dann meint, sich nicht an unsere Hinweise halten zu müssen oder auch konkrete Handlungsanleitungen ignoriert bzw. über deren Ergebnis nach Durchführung in Unkenntnis hält, dann sind uns halt die Hände gebunden. Und anstelle den nochmaligen Hinweisen wirklich einmal zu folgen, greifst Du einen bzw. auch konkret mich erneut an. Du erwartest jetzt hoffentlich nicht wirklich noch weitere Hilfestellung meinerseits.

  • Nun möchte ich einen Einspruch beim FA machen und eine Änderung beantragen, weiß aber nicht genau was ich denen mitteilen soll, weil ich so einen Punkt im Elster nicht finden kann.
    Kann mir vllt jmd sagen wo genau ich das finde im Elster und wie ich das am besten dem FA mitteilen soll?

    Die Frage nach dem Einspruch ist doch beantwortet


    Ein Einspruch kann übrigens auch über ElsterOnline eingelegt werden, leider nicht in allen Bundesländern. Allerdings halte ich es nicht für zielführend (um nicht zu sagen: kontraproduktiv), im Einspruch anzugeben, der Fehler ist in dem und dem Punkt in ELSTER (wie gesagt, das ist eine Schnittstelle). Das könnte ein Eigentor werden, weil unnötig Zeit verstreicht.


    Empfehlung: Fristwahrenden Einspruch einlegen und in Ruhe die Begründung ausarbeiten. Diese sollte enthalten, was Deiner Meinung nach falsch ist (sprich fehlerhafte Angaben eurerseits), dazu die Bitte um Korrektur. Musterschreiben gibt es en masse im Web, ob in Deinem Steuerprogramm weiß ich nicht, im Sparbuch gibt es diese.

    Danach kannst du doch schon einmal ganz klar sehen, dass hier keine Einträge in Elster (sprich über dein Steuerprogramm) gemacht werden können. War für einen Laien vielleicht missverständlich - gebe ich zu. Einspruch über Elster geht nur im Elsterportal selber - aber ein Brief tut es auch.
    Den zweiten Teil, die Begründung, können wir dir nicht abnehmen. Hier musst du - wie meine Vorredner ja auch schon gesagt haben - dem Finanzamt am besten schriftlich (oder auch bei einem Besuch mündlich) den Sachverhalt schildern. Ich sehe hier am ehesten eine Chance für dich, bei einem Termin bei deinem Finanzbeamten den Sachverhalt zu klären. Und wie?
    Sende einen Brief mit der relativ kurzen Begründung, dass ihr gegen den Einkommensteuerbescheid vom xxx Einspruch einlegt und bitte darum, dir einen Termin zur Erörterung der Sachlage zu geben. Dann nimmst du Eure Unterlagen mit und besprichst Punkt für Punkt. Dann dürften sich deine Fragen auch klären.


    Alles übrige ist hier schon gesagt worden.


    Gruß nesciens

  • alles easy miwe beruhigen wir uns alle wieder :thumbsup: :rofl:
    Wollt nur mal meine Meinung loswerden.
    Ich weiss ja dass die meisten hier das nicht für geld machen sondern einfach ehrenamtlich. Deswegen danke an alle die sich die Mühe gemacht haben. Wenn auch nur wenig habt ihr trotzdem geholfen.


    Gute Nacht

    • Offizieller Beitrag

    :rofl:

    Den hättest Du Dir sparen können. Aber im ELSTER-Forum ist es ja ähnlich beleidigend geendet. Und aufgeregt habe ich mich beileibe nicht. Ich weiß ja, was ich wie steuerlich zu machen habe.

    Ich weiss ja dass die meisten hier das nicht für geld machen sondern einfach ehrenamtlich.

    Wir machen es hier alle ehrenamtlich und in unserer Freizeit.

    Wenn auch nur wenig habt ihr trotzdem geholfen.

    Du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden.