2000 Euro Nachzahlung, Wohnsitz im Ausland - falsche Berechnung

  • nicht zielführenden Fragen

    Wenn ich meine Kunden auch mit solchen, nicht zielführenden Fragen volltexte

    Welche der Dir hier gestellten Fragen waren denn nicht zielführend? Um ein Problem zu lösen, muß man es verstehen. Das größte Verständnisproblem ist meiner Meinung nach auf Deiner Seite, nämlich zum Kern von ELSTER. Wärst Du Mitarbeiter einer Bank, würdest Du bei einer von Dir vorgenommenen Fehlbuchung auch nicht wissen wollen, wo genau im technischen Datensatz (das ist das, was man eben gerade nicht auf dem Monitor sieht) die Korrektur vorgenommen werden muß - aber genau das hast Du gefragt.


    ch halte mich nicht mit Formulierungen und Begrifflichkeiten auf.

    Da ist für mich Dein zweiter Fehler in Deiner Auffassung. Im Steuerrecht (wie auch in vielen anderen rechtlichen Dingen) sind Formulierungen und Begrifflichkeiten extrem wichtig, weil ein falscher Begriff, eine falsche Auslegung usw. enorme Auswirkungen haben können.


    Und viel falsch machen kann ich auch nicht mit meiner Steuererklärung

    Da hast Du uns aber gerade das Gegenteil bewiesen.


    So banal oder? Aber bin mir sicher ihr habts wieder nicht verstanden.
    Das Thema ist halt zu hoch für Talkshows

    Hier halte ich mal genauso platt dagegen: Du scheinst Dich aber offensichtlich in Talkshows wie dieser hier wohl zu fühlen, oder? :D


    Nein, im Ernst: Hier versuchen Leute aus reiner Hilfsbereitschaft und ohne jeglichen Anspruch auf Entgelt anderen mit ihrem Wissen zu helfen. Daß das auch nicht grundsätzlich fehlerfrei ist, liegt in der Natur der Sache, weil viele nicht zur steuerberatenden Zunft gehören, aber dann gibt es korrigierende Beiträge und man lernt auch als Helfender dazu.
    Und wenn das Problem so banal ist, warum brauchst Du dann noch Hilfe? Was ist so schwer daran zu verstehen, daß die Lösung nicht darin besteht, irgendwo im Datensatz was ändern, sondern daß Du den Einspruch selber formulieren und einreichen mußt? ?(

  • Was ist so schwer daran zu verstehen, daß die Lösung nicht darin besteht, irgendwo im Datensatz was ändern, sondern daß Du den Einspruch selber formulieren und einreichen mußt?

    Ich glaube, das Problem ist, dass Leon1a nicht den Unterschied zwischen der Erklärung und einem Einspruch zu einem Steuerbescheid kennt.
    Steuererklärung: hier kannst du Eingaben im Programm (und damit in Elster) korrigieren, solange du noch keinen Bescheid erhalten hast.
    Steuerbescheid (also das, was dir vom Finanzamt auf dem grauen Papier zugesandt wird): dieser basiert auf deiner Erklärung, dem Abgleich mit elektronisch gemeldeten Daten der Arbeitgeber, Banken, Versicherungen .... und kann nur noch mit dem Mittel des Einspruchs angegriffen werden. Eine erneute Erklärung ist kein Einspruch! Lies hierzu einmal die Rechtsbehelfsbelehrungen hinter dem Bescheid, auch zu der einzuhaltenden Frist.

  • Da könntest Du recht haben, daß er denkt, jede Eingabe im Programm ist sofort beim FA ... Das wäre aber sehr naiv, weil es bedeuten würde, daß man die Steuererklärung mit dem Programm nur online abgeben kann, was ja nicht der Fall ist.

    Steuererklärung: hier kannst du Eingaben im Programm (und damit in Elster) korrigieren, solange du noch keinen Bescheid erhalten hast.

    Wobei es da einen kleinen Zeitraum gibt, bei dem die fürs FA wirksame Korrektur nicht wirksam sein sollte: Bescheid erstellt gestern - Bescheid (Papier) erhalten morgen.
    Ich habe auch keine Ahnung, was im FA passiert, wenn die mit der Bearbeitung schon angefangen haben und man eine Änderung abschickt. ?(

  • so ins Detail wollte ich eigentlich überhaupt nicht gehen, da ich vermute, dass der TE schon mit den (zugegebenermaßen vereinfachten) Erläuterungen erst mal Probleme hat.