Berechnung steuerlich zu berücksichtigendes Hausgeld (Wohngeld) bei Vermietung

  • Hallo zusammen,


    nach den Informationen, die ich bisher aus der Hilfe von WISO Sparbuch und dem Internet (inkl. diesem Forum) entnehmen konnte ist bei Vermietung das bezahlte Hausgeld (Wohngeld) abzüglich Zuführung zur Instandhaltungsrücklage und zuzüglich Entnahme aus der Rücklage zu berücksichtigen.


    Rechnung ist eigentlich wie folgt:
    Bezahltes Hausgeld (Wohngeld)
    - Zuführung Instandhaltungsrücklage Wohnungen
    - Zuführung Instandhaltungsrücklage Garagen
    + Entnahme Instandhaltungsrücklage Wohnungen
    + Entnahme Instandhaltungsrücklage Garagen
    ---
    = Steuerlich zu berücksichtigendes Hausgeld (Wohngeld)


    Nun gibt es hier aber noch die Besonderheit einer Sonderumlage, die in 2015 bezahlt wurde.


    Zusätzlich weist die Verwaltung in Ihrer Abrechnung unter "Erträge" noch folgende Posten aus
    - Erstattungen von Versicherungen
    - Mieteinnahmen (aus der Vermietung eigener Stellplätze)
    - Zinsen
    - und komischerweise auch die "bezahlte Sonderumlage"(?)


    Diese Erträge werde ich doch vermutlich steuerlich auch noch zu berücksichtigen haben, oder?


    Gerechnet habe ich jetzt zunächst einmal wie folgt:
    Bezahltes Hausgeld (Wohngeld) und Sonderumlage 2015 (4 x 1.629,00 EUR + 1 x 1619,57 EUR) = 8.135,70 EUR
    - Zuführung Instandhaltungsrücklage Wohnungen = 2.656,09 EUR
    - Zuführung Instandhaltungsrücklage Garagen = 1.940,00 EUR
    - Zuführung Rücklage aus Zinsen = 1,02 EUR
    + Entnahme Instandhaltungsrücklage Wohnungen = 2.041,37 EUR
    + Entnahme Instandhaltungsrücklage Garagen 211,50 EUR
    ---
    = Steuerlich zu berücksichtigende Hausgeld (Wohngeld) = 5.791,33 EUR


    Kann diese Berechnung korrekt sein? (Abrechnung der Verwaltung im Anhang)



    Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen,
    Patrick

  • Hallo Patrick,


    irgendwie komme ich mit deiner Abrechnung nicht klar. Daher:
    Was hast du jeden Monat gezahlt (überweisung von deinen Konten)?
    Wie war die Zahlung aufgeteilt im Wirtschaftsplan? Wenn ich mir die Datei ansehe, ist der Betrag unten doch schon der um die Rücklagen bereinigte "Nettobetrag" für das Wohngeld.
    Die Zinsen werden nicht den Rücklagen zugeordnet. Da müsste in der Abrechnung noch eine Seite sein, auf der steht, wie viel Zinsen du erhalten hast (für die Einkommensteuer) und wieviel KapErtSt und SolZ dir zugerechnet werden. Diese Angaben gehören dann bei dir in die Anlage KAP.


    Für deine EÜR (denn um die dürfte es sich handeln) gibst du die tatsächlich gezahlten Beträge 2015 ein zu-/abzüglich die Restzahlung aus 2014. Die Restzahlung für 2015 gehört in die EÜR für 2016.