Steuererklärung 2015 - Erststudium - Fahrtkosten - Keine Erstattung?

  • Hallo,


    ich versuche gerade meine Steuererklärung für 2015 zu machen und habe meine Werkstudenten-Tätigkeit angegeben sowie bei "Allgemeinen Ausgaben" -> "Ausbildungskosten" meine BWL Studium und folgenden Fahrtkosten angegeben: 4-5 Woche 91Km mit dem eigenen Fahrzeug.


    Nun sehe ich aber keine Änderung bei der Erstattung. Wenn ich das aber richtig verstanden habe sollte man ja mit der Entfernungspauschale 0,30cent/ Km bekommen ( einfache Strecke ).


    Habe ich etwas falsch Angegeben oder werden diese Kosten generell nicht Berücksichtigt bei der Erstattung?


    Ich benutze WISO steuer:2016 für den Mac. Über die Suchfunktion in diesem Forum bin ich leider nicht fündig geworden.


    Vielen Dank schonmal fürs lesen & VG,
    Marcus

    • Offizieller Beitrag

    Über die Suchfunktion in diesem Forum bin ich leider nicht fündig geworden.

    Wonach hast Du denn gesucht? Meiner Erinnerung nach ist alles auffindbar.

  • Wenn ich das aber richtig verstanden habe sollte man ja mit der Entfernungspauschale 0,30cent/ Km bekommen ( einfache Strecke ).

    Immer wieder der gleiche Irrtum - du bekommst nicht 0,30 € pro Kilometer, sondern es werden 0,30 € pro Kilometer als absetzbare Werbungskosten von deinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit abgezogen. Dabei musst du auch berücksichtigen, dass bei der monatlichen Lohnsteuer schon die Arbeitnehmerpauschale von jährlich 1.000 € anteilig abgezogen wird, dieser Betrag ist also schon berücksichtig, nur die darüber liegenden Werbungskosten können noch steuermindernd wirksam werden.
    Dann kannst du nur das erstattet bekommen, was du auch gezahlt hast. D.h. mehr also die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Steuern können nicht erstattet werden.


    Berechnet wird erst am Schluss: Einnahmen minus Werbungskosten = Gesamtbetrag der Einkünfte. Davon ab dann Sonderausgaben wie die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (Höchstbeträge beachten), eventuell weitere Abzüge. Am Ende ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen. Auf dieses wird die Steuer für (ich nehme an) Alleinstehende laut Jahressteuertabelle gerechnet. Die Differenz der so ermittelten Steuer und der schon vom Lohn/Gehalt abgezogenen Steuern ist das, was du dann erstattest bekommst (oder auch nachzahlen musst), wobei ich bei deinen Schilderungen nicht an eine Nachzahlung glaube.

  • Vielen lieben Dank. Jetzt habe ich endlich mal eine klare Antwort. Für Neulinge in dem Bereich echt hilfreich.


    Zusammengefast...
    Ich Zahle nicht genug steuern über meine Werkstudenten-Tätigkeit und somit bekomme ich auch nichts zurück.

    Noch eine fragen!
    Kann man diese ganzen Kosten später noch absetzen wenn ich 2017 Anfange als Festangestellter zu arbeiten? Also rückwirkend?

    • Offizieller Beitrag

    Noch eine fragen!
    Kann man diese ganzen Kosten später noch absetzen wenn ich 2017 Anfange als Festangestellter zu arbeiten? Also rückwirkend?

    Bitte keine Sammelthreads. Ein Thema mit aussagefähiger Überschrift zum Probleminhalt für einen Thread, ansonsten bringt die erweiterte Forumssuche irgendwann niemandem etwas. Und genau deshalb habe ich Dich auch schon vorausahnend darauf hingewiesen, dass man die erweiterte Forumssuche alles für Dich Wissenswerte finden kann. Eben auch die Antwort auf Deine jetzige Zusatzfrage. Alle Deine Fragen wurden sogar erst kürzlich in verschiedenen Threads behandelt. Auch oder gerade ein Neuling sollte sich vor jedem Post diesbezüglich über die erweiterte Forumssuche nach Themen ähnlicher seinem informieren.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…dex.php/Search/?q=studium

    • Offizieller Beitrag

    Immer wieder der gleiche Irrtum - du bekommst nicht 0,30 € pro Kilometer, sondern es werden 0,30 € pro Kilometer als absetzbare Werbungskosten von deinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit abgezogen.

    Und das auch noch bei BWL-Studenten... :whistling:

  • Und das auch noch bei BWL-Studenten...

    Nun ja, in einem Bwl-Studium ist Steuerrecht ja keine Pflicht. Du lernst Handelsrecht und ein bisschen Öffentliches Recht, aber Steuerrecht nur, wenn du dies aktiv als Bei-, Neben- oder sonstwie Zusatzfach wählst.

  • Kann man diese ganzen Kosten später noch absetzen wenn ich 2017 Anfange als Festangestellter zu arbeiten? Also rückwirkend?

    Du müsstest dann wahrscheinlich einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen. Dazu gibt es hier im Forum schon eine Menge Diskussionen - auch unter www.steuersparen.de findest du hierzu einiges.

    • Offizieller Beitrag

    Du müsstest dann wahrscheinlich einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen. Dazu gibt es hier im Forum schon eine Menge Diskussionen - auch unter www.steuersparen.de findest du hierzu einiges.

    Ich vermute, dass der TE dies anders meint und würde bis zu einer Klarstellung von seiner Seite sicherheitshalber einmal verneinen.