Kann man ganz einfach nachvollziehen, wenn man mehrere Wege zur Arbeit mit ggf. verschiedenen Zeiträumen einträgt. Wenn man das ausdruckt, dann gibt es nur diesen Hinweis auf die Anlage im Steuerformular.
Die Programmlösung war mir nach wie vor so nicht klar.
2. Habe ich natürlich die Anlagen auch begefügt
Dann sollte es Erklärungsabgabe auf klassischen Papierweg auch so reichen.
3. Hat lediglich der Finanzbeamte die beigefügten Anlagen ignoriert.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
5. Hat der Finanzbeamte nach dem Einspruch "gebeten" die Wege zur Arbeit im Formular einzutragen und nicht als Anlage.
Auch hier die Frage nach der Rechtsgrundlage.
Billy, ich Danke Dir
Ok, dann scheint die Meinung anderer im weiteren Verlauf nicht erwünscht. Akzeptiere ich.