2 unterschiedliche Autos leasen bei einer GbR

  • Hallo Leute,


    ich habe folgende (wahrscheinlich dämliche Frage ?( :(


    Wir haben eine GbR mit 2 Gesellschaftern und wollen 2 unterschiedliche Autos leasen. Gesellschafter 1 bekommt ein Auto welches 500 EUR monatlich kostet und Gesellschafter 2 ein Auto für 700 EUR monatlich.
    Die Frage ist, wie wird es ausgeglichen dass der Gesellschafter 2 ein teureren Wagen hat als Gesellschafter 1?


    Bis jetzt haben wie immer nur Privatentnahmen in gleicher Höhe genommen. Muss man es am Ende des Jahres als extra Auszahlung tätigen?


    Vielen Dank schon mal für die Antworten. :)

  • wie wird es ausgeglichen dass der Gesellschafter 2 ein teureren Wagen hat als Gesellschafter 1?

    indem der Gesellschafter 2 einen höheren Privatnutzungsanteil verrechnet/bezahlt (somit bei seiner Gehaltszahlung entsprechend weniger bekommt)
    Und das wird mtl. errechnet. Bis auf die Steuer u. Versicherung. (muss ja auch mtl. ans FA abgeführt werden)

  • indem der Gesellschafter 2 einen höheren Privatnutzungsanteil verrechnet/bezahlt (somit bei seiner Gehaltszahlung entsprechend weniger bekommt)Und das wird mtl. errechnet. Bis auf die Steuer u. Versicherung. (muss ja auch mtl. ans FA abgeführt werden)

    Verstehe ich nicht ganz, wie wird es genau gebucht ??

  • Nur mal ganz neugierig: Wie bucht Ihr das mit den unentgeltlichen Wertabgaben etc. so? Mir schwant da böses.

    Es ist so, dass der Umsatz der GbR innerhalb kürzester Zeit extrem gestiegen ist und das ganze ziemlich neu für mich ist. Wir entnehmen keine Sachen aus der Firma für private Zwecke, wir sind in der Chemiebranche, die Sachen sind privat nutzlos. Wenn es das ist, was Sie mit "unentgeltlichen Wertabgaben" meinen. Sonst bin ich für jeden Tipp sehr dankbar.


    Ich versuche nochmal meine Frage umzuformulieren mit einem Beispiel:


    Gewinn 150.000 EUR. Wenn wir 2 Autos leasen (1 kostet 6000 EUR und 2 kostet 8400 EUR im Jahr) dann sinkt der Gewinn (jetzt ohne Privatnutzung) grob auf 135.600 EUR. Beide Gesellschafter sind zu 50% an der GbR beteiligt.
    Jetzt entsteht ein Verlust von 14.400 EUR den beide zu 50% tragen. Der Gesellschafter 2 hatte aber einen teureren Wagen, er müsste ja die 2.400 EUR Mehrausgaben selbst tragen.
    Wie werden die 2.400 ausgeglichen?

  • hallo, moin moin,


    dann sinkt der Gewinn (jetzt ohne Privatnutzung) grob auf 135.600 EUR. Beide Gesellschafter sind zu 50% an der GbR beteiligt.

    Die Erlöse durch Privatnutzung tragen aber dazu bei, dass der "Verlust" nicht so hoch ist.
    Der teurere Wagen bringt durch die Privatnutzung auch mehr Erlöse als der günstigere.
    Vorausgesetzt ihr bucht die "unentgeltliche Wert-entnahme". Das sind nicht nur Werte eurer Produkte welche ihr produziert und entnehmt etc. sondern auch "privatnutzung PKW 1% Regelung oder Fahrtenbuch.


    Und das hat @miwe4 oben auch gemeint.


    Da aber der Preisunterschied so hoch ist, dass dieser nicht durch die höhere "Wertentnahme" in Verrechnung mit dem Geschäftsführer;- Gesellschaftergehalt GF wieder reinkommt, sollte die Differenz bei der jährlichen Gewinnausschüttung berücksichtigt werden. GF 1 bekommt höhere Gewinnbeteiligung als GF 2. und schon ist der Ausgleich hergestellt. Dazu sollten aber die Gesellschafterverträge angepasst o. neu verhandelt werden.


    Ein Wettrüsten bei den Firmenfahrzeugausstattung würde ich nicht veranstalten. Evtl. sogar intern vereinbaren, dass im nächste Gesch.jahr eben GF 1 ein höherwertiges least.
    (1.Lösung wäre m.M.n. vorteilhafter)


    Nachtrag:
    Und "zack" hat @maulwurf23 gut mit Haufe belegt, vorgelegt. ^^

  • Wir haben eine GbR mit 2 Gesellschaftern

    dieser nicht durch die höhere "Wertentnahme" in Verrechnung mit dem Geschäftsführer;- Gesellschaftergehalt GF wieder reinkommt, sollte die Differenz bei der jährlichen Gewinnausschüttung

    ?(
    In der GbR gibt es keine Gewinnausschüttungen. Der versteuerte Gewinn der GbR wird ganz einfach durch Priatventnahmen "entnommen" zu deren Überwachung man dann zweckäßiger Weise Aufzeichnungen bzw. ein internes Konto führt.

    Ein Wettrüsten bei den Firmenfahrzeugausstattung würde ich nicht veranstalten. Evtl. sogar intern vereinbaren, dass im nächste Gesch.jahr eben GF 1 ein höherwertiges least.

    Das ist doch Pott wie Deckel und ganz einfach über Sonderbetriebsvermögen bzw. Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben und Sondergewinnermittlungen abgewickelt.


    Als aktuelle Info dazu mal: Anlage EÜR 2015: Neue Formulare für Personengesellschaften (GbR) -

  • Das ist doch Pott wie Deckel

    finde ich nicht.
    im einen Jahr hatte GF 2 die Vorzüge von Tempomat, Automatik und Sitzmassage, im nächsten Jahr (oder beim nächsten Leasingvertrag soll eben GF 2 in den Genuss kommen.


    in der GbR gibt es keine Gewinnausschüttungen. Der versteuerte Gewinn der GbR wird ganz einfach durch Priatventnahmen "entnommen"

    dann streich eben ...ausschüttung oder mache Gewinn-entnahme daraus.
    Im Ergebnis ist das "Pott wie Deckel"
    Die beiden wissen schon was gemeint ist.

    • Offizieller Beitrag

    im einen Jahr hatte GF 2 die Vorzüge von Tempomat, Automatik und Sitzmassage, im nächsten Jahr (oder beim nächsten Leasingvertrag soll eben GF 2 in den Genuss kommen.

    Ja und? Alles zu regeln über

    über Sonderbetriebsvermögen bzw. Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben und Sondergewinnermittlungen


    dann streich eben ...ausschüttung oder mache Gewinn-entnahme daraus.
    Im Ergebnis ist das "Pott wie Deckel"
    Die beiden wissen schon was gemeint ist.

    Wenn man Begriffe gebraucht, die bei der Gesellschaftsform keinerlei Rolle spielen, dann ist das sowohl für den/die TE als auch für potentielle andere User, die hierher finden, sehr verwirrend. Und ich bin mir da nicht so sicher, dass die beiden wissen wie es von Dir gemeint ist, wenn schon meine Frage nach der Buchung der unentgeltlichen Wertabgabe für die Privatnutzung der betrieblichen Fahrzeuge auf Unverständnis stößt.



    Wir entnehmen keine Sachen aus der Firma für private Zwecke

    Doch, das tut Ihr:

    Gesellschafter 1 bekommt ein Auto welches 500 EUR monatlich kostet und Gesellschafter 2 ein Auto für 700 EUR monatlich.

    Zumindest bei Annahme einer privaten Mitbenutzung der Fahrzeuge durch die Gesellschafter, wovon die Finanzverwaltung bis zum Beweis des Gegenteils regelmäßig ausgeht.

  • Da aber der Preisunterschied so hoch ist, dass dieser nicht durch die höhere "Wertentnahme" in Verrechnung mit dem Geschäftsführer;- Gesellschaftergehalt GF wieder reinkommt, sollte die Differenz bei der jährlichen Gewinnausschüttung berücksichtigt werden. GF 1 bekommt höhere Gewinnbeteiligung als GF 2. und schon ist der Ausgleich hergestellt. Dazu sollten aber die Gesellschafterverträge angepasst o. neu verhandelt werden.

    Das ist doch bei einer GbR völlig abhängig von der Gesellschafterabrede (vulgo: Gesellschaftsvertrag). Es gibt kein Konstrukt wie verdeckte Gewinnausschüttung etc. bei einer GbR. Hier gilt nur (und wirklich nur) das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte. Wenn es zu den Firmenwagen keine Regelung gibt, muss auch kein irgendwie gearteter Ausgleich erfolgen (indirekt geschieht dies ja durch die von miwe4 zur Recht angesprochene Versteuerung der Privatnutzung).
    Es wäre den Gesellschaftern also zu raten, hier eine Ergänzung zum Gesellschaftsvertrag zu machen, um für die Zukunft (rückwirkend sieht das Finanzamt äusserst ungern) eine Regelung zu finden. Hierbei sollte rechtlicher/steuerrechtlicher Rat vorab erfragt werden.