Guten Abend!
Es geht mir um die korrekte Verbuchung des Eigenverbrauches einer PV-Anlage (Betrieb ab 2013, keine Kleinunternehmerregelung).
Das FA fordert dabei zwei verschiedene Vorgehensweisen für USt. und ESt., und ich weiß nicht, wie dies im WISO Steuersparbuch korrekt in der EÜR, der UST und der EST berücksichtigt wird.
Ich habe bereits lang und breit hier im Forum gesucht, bin aber bei meinem speziellen Problem mit den Antworten nicht weitergekommen -- deshalb versuche ich es hier nochmal neu. Ich bin Laie, falls also etwas unverständlich ist, bitte einfach nachfragen...
Bei der Umsatzsteuer muß ich die Volleinspeisefiktion realisieren, also kurz gesagt die 19% Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch nachzahlen (=abführen), die Bemessungsgrundlage dafür ist mein Verbrauch * dem offiziellen Einspeisetarif. Das habe ich durch eine entsprechende Buchung über den Nettobetrag zum Jahresende auf das BK 8910 "unentgeltliche Wertabgaben (Ware 19%)" realisiert. Die zusätzliche Mehrwertsteuer wird korrekt ausgewiesen und abgeführt.
Allerdings wird auch der Nettobetrag als Betriebseinnahme geführt und erhöht den Gewinn. Ist das korrekt? Falls nicht -- wie wird das richtig gebucht?
Denn eigentlich sollte die unentgeltliche Wertabgabe doch "unentgeltlich" sein -- stellt sich jetzt aber so dar, als hätte ich den Strom zum (Einspeisetarif + USt.) bei meinem eigenen Gewerbe gekauft.
Bei der Einkommenssteuer hingegen fordert mein Finanzamt, daß ich den Eigenverbrauch auf der Bemessungsgrundlage der Herstellkosten ermittle. Wie kann ich das machen, wenn die entsprechende Buchung der EÜR bereits da ist, und eine andere Bemessungsgrundlage verwendet?
Ich hoffe mal, daß das klar genug war, um verstanden zu werden...
Gruß,
Tillomar