Hallo,
für meinen Arbeitgeber war ich in 2013 teilweise im Ausland wo ein DBA besteht, sodass ich für das betreffende Einkommen dort und nicht in Deutschland Steuern zahlen muss.
Ich habe die Anlage N-AUS ausgefüllt und dort meinen Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung sowie den Anteil der Tage im Ausland eingetragen:
Meiner Meinung nach sollten also nur der verbleibende Lohn (76k) in Deutschland steuerpflichtig sein. (btw. sollte da wohl auch "Verbleibender Arbeitslohn" und nicht "Verbleibender Ausländischer Arbeitslohn" stehen - in der Elsterformularansicht wird es auch korrekt übernommen)
In der Lonsteuerbescheinigung wird dies allerdings nicht aktualisiert, sondern hier stehen nach wie vor die 80k:
Wo sollen sich die Eintragungen für den ausländischen Lohn den auswirken? Oder wird davon ausgegangen, dass die Lohnsteuerbescheinigung schon um den dem Ausland zurechenbaren Lohn reduziert ist?