Berechnung Bruttolohn bei DBA N-AUS

  • Hallo,
    für meinen Arbeitgeber war ich in 2013 teilweise im Ausland wo ein DBA besteht, sodass ich für das betreffende Einkommen dort und nicht in Deutschland Steuern zahlen muss.


    Ich habe die Anlage N-AUS ausgefüllt und dort meinen Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung sowie den Anteil der Tage im Ausland eingetragen:

    Meiner Meinung nach sollten also nur der verbleibende Lohn (76k) in Deutschland steuerpflichtig sein. (btw. sollte da wohl auch "Verbleibender Arbeitslohn" und nicht "Verbleibender Ausländischer Arbeitslohn" stehen - in der Elsterformularansicht wird es auch korrekt übernommen)


    In der Lonsteuerbescheinigung wird dies allerdings nicht aktualisiert, sondern hier stehen nach wie vor die 80k:


    Wo sollen sich die Eintragungen für den ausländischen Lohn den auswirken? Oder wird davon ausgegangen, dass die Lohnsteuerbescheinigung schon um den dem Ausland zurechenbaren Lohn reduziert ist?

    • Offizieller Beitrag

    Was soll sich da in der Maske Lohnsteuerbescheinigung ja auch ändern? Die Daten stehen doch fest und werden auch dem FA elektronisch übermittelt.


    Wichtig ist doch, wie das Programm jetzt im weiteren Verlauf rechnet. Also was sagt die Steuerberechnung nebst Erläuterungen.


    Und wichtig ist natürlich für eine zutreffende Steuerberechnung auch, dass etwaige Werbungskosten den Zeiten/Löhnen durch ordnungsgemäße Eintragungen Deinerseits entsprechend zugeordnet werden.

  • Hierzu habe ich noch gefunden:


    Auslandstätigkeit • Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder dem Auslandstätigkeitserlass ist nicht in Zeile 3 auszuweisen.

    (https://www.haufe.de/personal/…sk_PI10413_HI1565823.html)


    Dies spricht also dafür dort den geringeren Lohn einzutragen.
    Zusätzlich dann die 4k in Zeile 16a) eintragen zur korrekten Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts?

  • Was steht denn in Zeile 16a/b Deiner Lohnsteuerbescheinigung? Wenn da nichts steht, dann ist das wohl nach Meinung Deines AG auch nicht anzuwenden.

    Zeile 16 ist leer. Würde da schon etwas drin stehen, müsste ich ja nicht in der Anlage berechnen welcher Anteil meines Lohns auf das Ausland entfällt. Ich habe eine Bescheinigung von meinem AG über diese Tage und die Tatsache, dass dieser Anteil nicht in Deutschland zu versteuern


    Ich habe das im Planspielmodul mal durchgespielt:
    A) Voller Bruttolohn wie auf Lohnsteuerbescheinigung (im Bsp. 80k), Ausfüllen der Anlage, dass 4k auf die USA entfallen
    B) Nur vollen Bruttolohn wie ich Lohnsteuerbescheinigung angeben (80k), keine Angabe darüber, dass ein Teil im Ausland zu versteuern wäre


    Was meiner Meinung nach passieren sollte:
    Der absolute Steuerbetrag sollte in B) höher sein


    Was allerdings passiert:
    Der absolute Steuerbetrag ist in A) höher. Es wird die deutsche Steuer auf den kompletten Betrag angesetzt und dann kommen nochmal 4k Einkünfte unter Progressionsvorbehalt hinzu. Damit steigt der Steuersatz. Das ist ja so als hätte ich in Summe 84k verdient, 80k in Deutschland + 4k in den USA (die in den Progressionsvorbehalt) einfließen. Dies ist faktisch nicht richtig.
    Wie korrigiere ich dies?


    Die beieden Steuerberechnungen sind identisch bis zu dem Punkt "Berechnung der Einkommensteuer", wo dann bei dem einen Progressionsvorbehalt rein kommt und bei dem anderen nicht

  • Hallo,


    ich habe genau dasselbe Problem (Bescheinigung des Arbeitgebers über mehrere Aufenthalte in Betriebsstätten in Ländern mit DBA). Auch ich bin nicht sicher, wie ich die anteiligen Gehaltszahlungen, die auf diese DBA-Länder entfallen, aus dem gesamten Bruttolohn herausrechnen und die Anlage N-AUS korrekt ausfüllen soll.


    Mich würde interessieren, wie Du das Problem gelöst hast?


    Herzliche Grüße

  • (Bescheinigung des Arbeitgebers über mehrere Aufenthalte in Betriebsstätten in Ländern mit DBA).

    Es kommt auch darauf an, wieviel Tage die jeweiligen Aufenthalte gedauert haben. Ausserdem müsste der Arbeitgeber doch dann auch sagen, wieviel vom Gehalt laut Lohnsteuerbescheinigung auf diese Tage entfallen (und zwar pro Land). Im Zweifel würde ich eine tageweise Aufteilung machen, vorausgesetzt, es wurde immer ein einheitliches Gehalt gezahlt ohne Zulagen etc.