Hallo!
Anmerkung: Es handelt sich bei den genannten Zahlen um fiktive Beträge!
1) Ich bin gerade dabei meine Steuerbescheinigungen in die Software einzutragen. Auf meiner Bescheinigung steht zum Beispiel "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 200,00 €". "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP): 200,00 €". Also wurden die gesamten Kapitalerträge mit dem Freibetrag verrechnet und es fallen daher auch keine Steuern an. Da mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist sollte das eigentlich keine Auswirkungen auf die Erstattung die das Programm berechnet haben. Aus irgendeinem Grund sinkt bei der Eingabe der beiden Werte jeweils der von der Software berechnete Betrag - Warum???
2) Eine weitere, damit verwandte Frage:
Bei einer anderen Bank wurden die Anteile eines Investmentfonds vollständig zurückgegeben/verkauft. Auf der Steuerbescheinigung steht jetzt "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 300 €", "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP): 300,00 €" und "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht der Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds: 50,00 €". Gebe ich das in die Software ein, sinkt die Erstattung ebenfalls. Hier würde mich das "warum" ebenfalls interessieren, da der Freibetrag ja nicht ausgeschöpft ist. Auf der Steuerbescheinigung steht außerdem: "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen". Muss ich von den 300,00 € also manuell 50 € abziehen und warum wurde dann der gesamte Betrag mit dem Freibetrag verrechnet?
3) Angenommen ich habe bei einer Bank zu wenig Freibetrag angegeben aber von den 801€ bei einer anderen Bank etwas "übrig". Merkt die Software das von alleine oder muss ich in der Software die Überprüfung der Steuerbescheinigung und/oder des Steuereinbehalts manuell aktivieren?
Vielen Dank!