Eingabe der Steuerbescheinigungen (Freibeträge) - Erstattung sinkt

  • Hallo!


    Anmerkung: Es handelt sich bei den genannten Zahlen um fiktive Beträge!


    1) Ich bin gerade dabei meine Steuerbescheinigungen in die Software einzutragen. Auf meiner Bescheinigung steht zum Beispiel "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 200,00 €". "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP): 200,00 €". Also wurden die gesamten Kapitalerträge mit dem Freibetrag verrechnet und es fallen daher auch keine Steuern an. Da mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist sollte das eigentlich keine Auswirkungen auf die Erstattung die das Programm berechnet haben. Aus irgendeinem Grund sinkt bei der Eingabe der beiden Werte jeweils der von der Software berechnete Betrag - Warum???



    2) Eine weitere, damit verwandte Frage:


    Bei einer anderen Bank wurden die Anteile eines Investmentfonds vollständig zurückgegeben/verkauft. Auf der Steuerbescheinigung steht jetzt "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 300 €", "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP): 300,00 €" und "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht der Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds: 50,00 €". Gebe ich das in die Software ein, sinkt die Erstattung ebenfalls. Hier würde mich das "warum" ebenfalls interessieren, da der Freibetrag ja nicht ausgeschöpft ist. Auf der Steuerbescheinigung steht außerdem: "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen". Muss ich von den 300,00 € also manuell 50 € abziehen und warum wurde dann der gesamte Betrag mit dem Freibetrag verrechnet?



    3) Angenommen ich habe bei einer Bank zu wenig Freibetrag angegeben aber von den 801€ bei einer anderen Bank etwas "übrig". Merkt die Software das von alleine oder muss ich in der Software die Überprüfung der Steuerbescheinigung und/oder des Steuereinbehalts manuell aktivieren?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du den Rat des Programms, alle im Veranlagungszeitraum erzielte Kapitalerträge einzutragen, gefolgt bist, sollte sich das Ergebnis doch aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen nachvollziehen lassen.

  • Meinst du den Button "Berechnung" und die dort angezeigten Werte? Muss ich morgen mal nachgucken.


    Was muss ich mit den "Investmentfonds"-Beträgen (Teil von Frage 2) machen und wie stehts um die Handhabung der Frage 3? Hier wäre eine Hilfe auch sehr schön :)


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich von den 300,00 € also manuell 50 € abziehen und warum wurde dann der gesamte Betrag mit dem Freibetrag verrechnet?

    Hört sich für mich so an.

    Merkt die Software das von alleine oder muss ich in der Software die Überprüfung der Steuerbescheinigung und/oder des Steuereinbehalts manuell aktivieren?

    Das sollte die Software merken.


    Aber daran denken, es sind wirklich alle Kapitalerträge des Jahres einzutragen und nicht nur die mit Zinsabschlagsteuern belasteten.

  • Hört sich für mich so an

    Nein, habe es durch probieren herausgefunden: die Software verrechnet das automatisch.



    Also ich habe nun versucht das alles nachzuvollziehen und habe auch alle Steuerbescheinigungen vollständig eingetragen. Insgesamt übersteigen meine Kapitalerträge die 801 €. Bei zwei der Banken sind die Erträge aber vollständig durch den Freibetrag gedeckt und somit "neutral". Bei einer weiteren Bank überschreiten die Erträge den Rest-Freibetrag. Da aber die Bank die Kapitalertragssteuer inkl. Soli und Kirchensteuer bereits einbehalten hat, verstehe ich noch immer nicht, weshalb die Software die Erstattung reduziert.


    Zusatzfrage: Wenn die Bank Kirchensteuer einbehalten hat, obwohl man ausgetreten ist (die Bank diese aktuelle Info aber noch nicht hatte), muss man dann die Überprüfung der Steuerbescheinigung/des Steuereinbehaltes manuell aktivieren?

    • Offizieller Beitrag

    Da aber die Bank die Kapitalertragssteuer inkl. Soli und Kirchensteuer bereits einbehalten hat, verstehe ich noch immer nicht, weshalb die Software die Erstattung reduziert.

    Das kannst Du doch über die Steuerberechnung genau sehen bzw. auch mit der Programmfunktion (Werkzeuge) "Planspielmodus" konkret nachvollziehen. Ggf. auch durch das Arbeiten mit einer Dateikopie. Planspielmodus ist aber eleganter.

    Zusatzfrage: Wenn die Bank Kirchensteuer einbehalten hat, obwohl man ausgetreten ist (die Bank diese aktuelle Info aber noch nicht hatte), muss man dann die Überprüfung der Steuerbescheinigung/des Steuereinbehaltes manuell aktivieren?

    Bei Anklicken und Eingabe aller aller Kapitalerträge sollte die Ver-/Anrechnung m.E. automatisch erfolgen.

    • Offizieller Beitrag

    Und welcher Fehler Deinerseits war es?


    Bitte immer daran denken, dass hier auch andere User Hilfe suchen und diese bei gleicher Problemstellung über Lösungshinweise dankbar sind.