Mieterwechsel unter dem Jahr (naher Angehöriger zu normalem Mieter)

  • Bis zum letzten Jahr haben wir immer ohne Probleme unsere Steuer mittels WISO erledigt.
    Haben bisher unsere Wohnung an unseren Sohn verbilligt vermietet. Nun ist er Mitte letzten Jahres ausgezogen und die Wohnung stand 2 Monate leer. Die Zeit nutztem wir für Renovierungsarbeiten. Ab September haben wir nun neue Mieter.
    Meine Fragen dazu :
    1. Muss ich nun für die neuen Mieter die Wohnung ein zweites Mal anlegen , da ja im Programm kein Mieterwechsel möglich ist ?
    2. Abschreibungen anteilmäßig eintragen für beide Wohnungen ?
    3. Was mache ich mit den 2 Monaten Leerstand bzgl. Abschreibungen und Renovierungskosten ?


    Danke schon mal für die eventuelle Hilfe !

  • unsere Steuer mittels WISO erledigt.
    Haben bisher unsere Wohnung an unseren Sohn verbilligt vermietet. Nun ist er Mitte letzte

    Was ist WISO? Es gibt viele Programme, die unter diesem Namen laufen.
    Vorher kann man auch deine Fragen nicht sinnvoll bearbeiten, weil die Eingaben in den Programmen (und teilweise sogar den einzelnen Modulen) ganz unterschiedlich sind.


    Ganz allgemein: es ist keine zweite Wohnung anzulegen. Den Leerstand musst du tragen, das heisst, in den Nebenkostenabrechnungen musst du eine Abrechnung machen für den Sohn (6 Monate), dann eine für deine Unterlagen (2 Monate) und eine für den neuen Mieter (4 Monate). Damit laufen alle Aufwendungen wie gewohnt weiter. Als im Jahr erzielte Miete gibst du das an, was du tatsächlich erhalten hast. In der Einnahmenüberschussrechnung für die Mieteinkünfte werden alle Kosten, AfA etc. eingetragen unabhängig, ob Leerstand oder nicht. Da die Neuvermietung ja auch relativ rasch erfolgte, sind die Renovierungsaufwendungen auch erklärlich. Die Rechnungen musst du natürlich aufheben (2 Jahre, Handwerkerrechnungen).

  • Babuschka,
    danke für die Antwort.
    Das verwendete Programm ist WISO Steuer 2016.
    Laut "Buhl Support" muss ich eine zweite Wohnung anlegen, da ich zwei verschiedene Vermietungsarten habe ( Vermietung an nahe Angehörige sowie normale Vermietung).
    Das Steuerprogramm gibt keine Möglichkeit , beide Vermietungsarten gleichzeitig im Jahr für eine Wohnung zu nutzen.
    Die Nebenkostenabrechnung getrennt für jeden Mieter für seinen Zeitraum ist natürlich klar.
    Aber da ich ja zwei Wohnungen anlege, stellt sich die Frage , wie teile ich die AFA und die Renovierungskosten bei den zwei Monaten Leerstand auf. Zählt das alles zum Zeitraum der 1. Vermietung oder zur 2. ?