Hallo zusammen,
ich konnte im Forum zu folgenden Fehler leider keine konkrete Lösung finden:
Ich möchte eine EÜR für eine GbR (Gewerbebetrieb) mit zwei Beteiligten abgeben. Das habeich entsprechend als Rechtsform und Einkunftsart eingestellt.
Im Betrieb gab es Privatentnahmen und Einlagen (per Überweisung, nur Geldbeträge).
Diese sind in der EÜR meines Wissen ja nur in den Betriebsausgaben unter "Ergänzende Angaben zum Schuldzinsenabzug" aufgeführt.
Möchte ich die EÜR nun absenden, bekomme ich eine Fehlermeldung:
"Die Angaben zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der angegebenen Rechtsform unzulässig. Bitte korrigieren Sie ihre Eingaben.
ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert "27" im Feld 'Anlega EÜR: Allgemeine Angaben zum Betrieb: Rechtsform des Betriebs'."
Muss ich die Entnahmen/Einlagen wirklich weglassen?
Bin ich nicht verpflichtet, sie anzugeben?
In der EÜR 2014 war das kein Problem...
Vielen Dank.