Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Entnahmen und Einlagen

  • Hallo zusammen,


    ich konnte im Forum zu folgenden Fehler leider keine konkrete Lösung finden:


    Ich möchte eine EÜR für eine GbR (Gewerbebetrieb) mit zwei Beteiligten abgeben. Das habeich entsprechend als Rechtsform und Einkunftsart eingestellt.


    Im Betrieb gab es Privatentnahmen und Einlagen (per Überweisung, nur Geldbeträge).


    Diese sind in der EÜR meines Wissen ja nur in den Betriebsausgaben unter "Ergänzende Angaben zum Schuldzinsenabzug" aufgeführt.


    Möchte ich die EÜR nun absenden, bekomme ich eine Fehlermeldung:
    "Die Angaben zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der angegebenen Rechtsform unzulässig. Bitte korrigieren Sie ihre Eingaben.


    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert "27" im Feld 'Anlega EÜR: Allgemeine Angaben zum Betrieb: Rechtsform des Betriebs'."


    Muss ich die Entnahmen/Einlagen wirklich weglassen?
    Bin ich nicht verpflichtet, sie anzugeben?
    In der EÜR 2014 war das kein Problem...


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich die Entnahmen/Einlagen wirklich weglassen?
    Bin ich nicht verpflichtet, sie anzugeben?

    Nein, sie sind ja gerade zwingend anzugeben und die errechneten Werte weichen offensichtlich von Deinen Angaben ab.


    Einfach mal die erweiterte Forumssuche nach diesem Hinweis bemühen, denn da gibt es bereits diverse gleichlautende Threads mit teilweise bebilderten Anleitungen.


    Z.B.: https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/?q=Nutzungseinlagen


    Bei der Rechtsform hast Du mit Sicherheit nicht Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) angegeben.


    Wenn Du eine Frage zum einem Programmhinweis stellst, ist es sehr sinnvoll, auch das genutzte Programm und die Programmversion zu benennen. ;)

  • Hallo miwe4,


    danke für die Antwort.


    Nach dem Hinweis habe ich bereits gesucht, die übrigen Themen beziehen sich aber alle nicht auf den konkreten Fehler, sondern z.B. auf die Privatnutzung eines PKW o.ä.


    In der ges. und einheitlichen Feststellung sind die Einlagen/Entnahmen ja bereits aufgeführt, kann ich sie dann ggf. beim Schuldzinsenabzug nicht aufführen?


    Ich verwende WISO Steuersparbuch 2016.

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuersparbuch 2016

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]

    Nach dem Hinweis habe ich bereits gesucht, die übrigen Themen beziehen sich aber alle nicht auf den konkreten Fehler, sondern z.B. auf die Privatnutzung eines PKW o.ä.

    Woraus diese Entnahmen und Einlagen resultieren ist doch letztlich zweitrangig. Die Lösung ist immer, dass die entsprechenden Entnahme- und Einlagekonten buchungsmäßig entsprechend angesprochen werden müssen. Ich selber buche nicht, aber den Lösungsweg solltest Du über die diversen gleichartigen Threads aus der erweiterten Forumssuche bestimmt ableiten können. Ansonsten musst Du Dich gedulden bis sich jemand meldet, der selber auch mehr bucht.

  • Ich habe mich noch einmal etwas tiefer gegraben.


    Die Angaben im Schuldzinsenabzug müssen nur bei Einzelunternehmen angegeben werden, deshalb die Fehlermeldung.


    Ist wohl ein kleiner Fehler in WISO, dass trotz korrekter Angabe der Unternehmensform Werte dort eingetragen werden.


    Viele Grüße