Frage zu Umzugskosten

  • Hallo,


    2014 sind wir von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt und haben bis Ende 2014 zur Zwischenmiete in einer möblierten Wohnung in Stadt A gewohnt.
    Januar 2015 trat mein Partner seine neue Stelle in Stadt B an (ich war seit sept 2014 arbeitslos, bis etwa Mitte 2015).
    Umzug war also berufsbedingt (Entfernung über 300km).


    1.
    Habe ich folgende Daten korrekt eingetragen?
    siehe Anhang



    Er war alleinstehend, da wir nicht verheiratet sind, richtig?
    Häufigkeitszuschlag, da wir im August/September 2014 bereits umgezogen sind (vom Ausland zurück nach D)?
    Eine weitere Person, die mit umgezogen ist, bin ja ich, da kommt noch was auf die Pauschale drauf?



    2. Wir haben die Küche in der neuen Wohnung übernommen, da wir auch keine eigenen hatten. Wir haben 50% des Neupreises bezahlt, die Original-Rechnung (Neupreis) mit allen Einzelposten liegt uns vor. Dürfen wir da die Kosten für den Herd einfach ausrechnen und absetzen?


    Vielen Dank


    Corinna

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich folgende Daten korrekt eingetragen?
    siehe Anhang

    Welches Programm bzw. welche Programmversion?

    Er war alleinstehend, da wir nicht verheiratet sind, richtig?

    ja

    Häufigkeitszuschlag, da wir im August/September 2014 bereits umgezogen sind (vom Ausland zurück nach D)?

    Nein, bzw. nur ja, wenn der vorherige Umzug auch dienstlich/beruflich veranlasst war.


    Eine weitere Person, die mit umgezogen ist, bin ja ich, da kommt noch was auf die Pauschale drauf?

    Nein, bei Euch handelt es sich einkommensteuerlich um voneiander vollkommen unabhängige Personen. Im Gegenteil, grundsätzlich könnten die geltend gemachten Beträge sogar nur hälftig abziehbar sein.
    Siehe auch: Umzug mit Freundin

    2. Wir haben die Küche in der neuen Wohnung übernommen, da wir auch keine eigenen hatten. Wir haben 50% des Neupreises bezahlt, die Original-Rechnung (Neupreis) mit allen Einzelposten liegt uns vor. Dürfen wir da die Kosten für den Herd einfach ausrechnen und absetzen?

    M.E. eher nein.

  • Wir verwenden WISO Steuer-Sparbuch 2016.
    Vorheriger Umzug war ebenfalls beruflich veranlasst, ja.
    Welche Art von Personen wären denn dann in dem besagten Feld "Zusätzlich gehörten zum Haushalt" einzutragen, nur Kinder?


    Da ich vor und nach dem Umzug arbeitslos war, kann ich ja keine Umzugskosten geltend machen, es gab für mich keine berufliche Veranlassung zum Umzug.

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuer-Sparbuch 2016

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]

    Welche Art von Personen wären denn dann in dem besagten Feld "Zusätzlich gehörten zum Haushalt" einzutragen, nur Kinder?

    Einfach mal die vorstehenden erläuternden Fragezeichen anklicken oder auch rechtsseitig die entsprechenden Programminfos lesen.

  • Ja, das mit dem Fragezeichen und Co hatte ich mir angesehen. Dort sind Kinder, aber zB auch Oma und Opa aufgeführt, die doch ebenfalls einkommenssteuerrechtlich als unabhängige Personen zu sehen sind, oder nicht?
    Ich würde erwarten, dass ihm der Freibetrag für Ledige (er ist ja alleinstehend) zusteht plus eine zusätzliche Pauschale, weil noch eine weiter zum Haushalt zugehörige Person mit umgezogen ist, aber das sehe ich offenbar falsch.


    Richtigerweise trage ich also dann nur ihn ein und er bekommt dann nur 50%, weil ich ja auch umgezogen bin? (siehe Thread Umzug mit Freundin) 50% von den Maklerkosten und co, aber die Pauschale für l
    Ledige dann voll? Die Kosten für den Makler hat mein Freund aber zB komplett alleine getragen.


    Da der Umzug bei mir nicht beruflich veranlasst war (Arbeitslosigkeit) kann ich ja gar nichts ansetzen.