Hallo,
2014 sind wir von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt und haben bis Ende 2014 zur Zwischenmiete in einer möblierten Wohnung in Stadt A gewohnt.
Januar 2015 trat mein Partner seine neue Stelle in Stadt B an (ich war seit sept 2014 arbeitslos, bis etwa Mitte 2015).
Umzug war also berufsbedingt (Entfernung über 300km).
1.
Habe ich folgende Daten korrekt eingetragen?
siehe Anhang
Er war alleinstehend, da wir nicht verheiratet sind, richtig?
Häufigkeitszuschlag, da wir im August/September 2014 bereits umgezogen sind (vom Ausland zurück nach D)?
Eine weitere Person, die mit umgezogen ist, bin ja ich, da kommt noch was auf die Pauschale drauf?
2. Wir haben die Küche in der neuen Wohnung übernommen, da wir auch keine eigenen hatten. Wir haben 50% des Neupreises bezahlt, die Original-Rechnung (Neupreis) mit allen Einzelposten liegt uns vor. Dürfen wir da die Kosten für den Herd einfach ausrechnen und absetzen?
Vielen Dank
Corinna