Hallo zusammen!
Ich bin im Moment dabei, meine Steuererklärung für das Jahr 2015 zu erstellen. Nun habe ich zum Ansatz der haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung meiner Mietwohnung eine kurze Frage.
Mir ist bekannt, dass sich 20% der relevanten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro anrechnen lassen. Nun heißt es weiter, dass die Kosten jedoch nur 1x pro Haushalt abgesetzt werden dürfen.
Ich wohne gemeinsam mit meinem Freund (nicht verheiratet) zur Miete. Wir begleichen die monatliche Warmmiete jeweils zu 50% über ein gemeinsames Konto. Gleiches gilt für eventuell anfallende Nachzahlungen oder Erstattungen aus der Nebenkostenabrechnung. Demzufolge trage ich meinen Partner in Zeile 75 des Mantelbogens ein. Soweit ich es richtig verstanden habe, bewirkt der Eintrag in dieser Zeile, dass für uns beide jeweils ein anteiliger Höchstbetrag von 2000 Euro berücksichtigt wird.
Was mir allerdings unklar ist: Was heißt nun 1x pro Haushalt? Müssen wir nun beide in Zeile 71 jeweils 50% der tatsächlichen Kosten aus der Nebenkostenabrechnung eintragen? Oder kann nur einer die vollen 100% angeben? Oder müssen beide die 100% angeben und der 50%-Anteil bezieht sich nur auf den Höchstbetrag?
Ich hoffe, ich habe mein Problem einigermaßen verständlich beschrieben und würde mich über eure Hilfe sehr freuen