Verlustvortrag für Studenten: Wo das Kreuz setzen?

  • Hallo Buhl Community,
    ich nutze Wiso steuerMac 2016 und habe eine Frage, erstmal meine Situation:


    -Bin Student im 6. Semester seit Oktober 2013
    -Habe davor von Aug. 2010 - Aug 2013 eine Ausbildung absolviert.
    -Habe 2015 gearbeitet nebenher und insgesamt knapp 7000€ verdient, davon werde ich 600€ ca. zurückkriegen, da ein Job über die Steuerklasse 6 lief.


    Jetzt meine Frage: Ich habe alles bereits ausgefüllt und Wiso sagt mir auch, dass ich die 600€ zurück erhalte. Nun gibt es ja aber auch die Möglichkeit einen Verlustvortrag als Student anzumelden darüber hinaus, oder?: Wo genau muss ich dafür in der SteuerMac Software was eintragen? Ich sehe zwar die Maske Sonstige Angaben -> Verlustvortrag, aber ab hier bin ich dann überfragt. Dachte, man müsste lediglich ein Kreuz setzen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    LG, my_pumas

  • Der Hinweis für die SuFu ist richtig. Aber ich habe leider keinen Fall gefunden im Forum, der für mich hilfreich ist, denn:


    -Ich habe 2015 für 2014 und 2014 für 2013 bereits eine Steuererklärung gemacht - mache sie als Student jetzt also nicht zum ersten Mal.
    --> Daraus entsteht die Frage, ob ich es dabei versäumt habe den Verlustvortrag geltend zu machen.
    --> Deswegen möchte ich es für 2015 mit der jetzigen Software besser machen und bitte um Rat :(

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sich nach Deinen erklärten Werten ein Verlustrücktrag/-vortrag nach § 10d EStG ergibt, macht das Programm die entsprechenden Kreuzchen automatisch. Aber selbst wenn Du etwas manuell ausgefüllt hättest und dabei das Kreuzchen vergessen hättest und sich aus Deinen Zahlen ein nach § 10d EStG gesondert festzustellender Betrag ergeben würde, würde das FA dieses von Amts wegen durchführen.


    Aus Deinen Zahlen 2013 und 2014 wird sich kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte i.S. § 10d EStG ergeben haben und somit ist auch keine gesonderte Verlustfeststellung erfolgt. Sofern die Bescheide bestandskräftig sind, kannst Du da auch nichts nachreichen. Wenn auch ansonsten keine Änderung des ESt-Bescheides möglich ist, kann somit für diese Jahre keine gesonderte Verlustfeststellung mehr erfolgen, da diese Einkommensteuerbescheide für die gesonderte Verlustfeststellung Grundlagenbescheide darstellen.


    Neue Spielregeln bei der Verlustfeststellung - Quelle: iww.de

    • Offizieller Beitrag

    Also brauche ich jetzt für 2015 auch nichts besonderes berücksichtigen, sondern ein eventueller Verlustvortrag erfolgt automatisch?

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 10d EStG erfolgt v.A.w. erst einmal ein Verlustrücktrag, sofern das z.v.E. 2014 nicht bereits 0,00€ beträgt. Dies kann man durch eine entsprechende Begrenzung mittels demgemäßen Eintrag in der Erklärung 2015 beeinflussen.