Hallo Zusammen,
muss ich, sobald des FA wechselt (durch Umzug) dem neuen FA einen neue Abbuchungserlaubnis erteilen ?
das FA ist innerhalb von NRW geblieben und es lief über Jahre reibungslos mit dem Abbuchen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Jetzt mit dem neuen FA ist es einfach nur ärgerlich. Ich hab da schon 8x angerufen und nachgefragt wann die den die Steuer von Februar abbuchen.
Als Antwort : "Ich zieh mir das mal und das kommt irgendwann". Ja herrlich. Ich bekomme Flecken wenn die das nicht bald abbuchen
Nur zu meiner Sicherheit (Der nette FA Mitarbeiter sagte, dass alles ok ist), aber ich will es lieber genauer:
Neues FA innerhalb des gleichen Bundeslandes = neue Abbuchungserlaubnis erteilen, oder zählt die alte? (Da Finanzverwaltung NRW abbucht - so steht es zumindest auf dem Kontoauszug.)
PS: Kann ich auch selber die Steuer auf das Konto des neuen FA überweisen ?
Danke für eine Auskunft.