Hallo zusammen,
ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2014.In 2014 ist unsere Tochter geboren und ich habe erste in 2016 die Zulagen nachträglich beantragt. Dazu wird ein Antrag gestellt und die Bearbeitung dauert ja einige Zeit laut Aussage der Bausparkasse. Ich habe auch schon das Schreiben dazu erhalten und auch darin steht, dass man von Rückfragen zu diesem Thema bei der zuständigen Stelle abstand nehmen soll. Der Vorgang sei in Bearbeitung.
Jetzt habe ich 2 Fragen. Ich habe in diesem Jahr den maximal geförderten Betrag eingezahlt. Wenn ich jetzt die Zulage im Nachhinein noch erhalte, muss bzw. darf ich diese jetzt in der Steuererklärung angeben? Es würde ja noch zusätzlich auf den eingezahlten Betrag hinzu kommen, was für mich keinen Steuervorteil mehr hätte, oder?
Zudem fragt mich jetzt WISO, ob ich eine Zulage beantragt habe und weisst darauf hin, dass nur der Partner auch eine Zulage erhalten kann, der auch Kindergeld erhalten hat. Bei uns ist es so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt, ich aber die Zulage zu 100% beantragt habe (sie hat es ja bei dem Antrag mit Unterschrieben). Was muss ich denn jetzt (und in Zukunft) im Sparbuch eintragen bzw. bin ich nicht zulageberechtigt, wenn das Kindergeld an meine Frau ging? Dazu hat die Bausparkasse gar nichts gesagt und ich kann mir das auch irgendwie nicht vorstellen. Wir haben 2015 geheiratet und wahrscheinlich ist es damit in 2015 auch etwas einfacher.
Viele Grüße und danke für eure Hilfe.