Erstes Kind: Kinderzulage Riester Bauspar nur mit Kindergeldzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2014.In 2014 ist unsere Tochter geboren und ich habe erste in 2016 die Zulagen nachträglich beantragt. Dazu wird ein Antrag gestellt und die Bearbeitung dauert ja einige Zeit laut Aussage der Bausparkasse. Ich habe auch schon das Schreiben dazu erhalten und auch darin steht, dass man von Rückfragen zu diesem Thema bei der zuständigen Stelle abstand nehmen soll. Der Vorgang sei in Bearbeitung.
    Jetzt habe ich 2 Fragen. Ich habe in diesem Jahr den maximal geförderten Betrag eingezahlt. Wenn ich jetzt die Zulage im Nachhinein noch erhalte, muss bzw. darf ich diese jetzt in der Steuererklärung angeben? Es würde ja noch zusätzlich auf den eingezahlten Betrag hinzu kommen, was für mich keinen Steuervorteil mehr hätte, oder?
    Zudem fragt mich jetzt WISO, ob ich eine Zulage beantragt habe und weisst darauf hin, dass nur der Partner auch eine Zulage erhalten kann, der auch Kindergeld erhalten hat. Bei uns ist es so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt, ich aber die Zulage zu 100% beantragt habe (sie hat es ja bei dem Antrag mit Unterschrieben). Was muss ich denn jetzt (und in Zukunft) im Sparbuch eintragen bzw. bin ich nicht zulageberechtigt, wenn das Kindergeld an meine Frau ging? Dazu hat die Bausparkasse gar nichts gesagt und ich kann mir das auch irgendwie nicht vorstellen. Wir haben 2015 geheiratet und wahrscheinlich ist es damit in 2015 auch etwas einfacher.


    Viele Grüße und danke für eure Hilfe.

  • Hallo Gerome,


    in der Steuererklärung dürfen nur selbst gezahlte Beiträge in den Riestervertrag angegeben werden. Eine gezahlte Zulage erhöht diesen Betrag nicht. Im Gegenteil, die gezahlte Kinderzulage wird, wie die Grundzulage auch, auf den Steuervorteil angerechnet. Das Prinzip habe ich bereits früher in diesem Forum dargestellt. Einfach die erweiterte Suche verwenden.


    Wenn du erst 2015 geheiratet hast und in 2014 deine jetzige Ehefrau das Kindergeld bekommen hat, kannst du für 2014 keine Kinderzulage erhalten. Das steht so auch in der von miwe verlinkten Antwort der Finanzfrage. Normalerweise wird die Kinderzulage gar nicht erst in deinen Riestervertrag eingezahlt. Bei verheirateten Eltern ist das anders, dort bekommt die Mutter den Kinderzuschlag, mit Unterschrift der Mutter kann ihn auch der Vater bekommen.


    miwe4: Das von dir verlinkte Merkblatt hat nichts mit dem Riester-Kinderzuschlag zu tun. Es handelt von einer anderen gleichnamigen Leistung der Familienkasse.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    miwe4: Das von dir verlinkte Merkblatt hat nichts mit dem Riester-Kinderzuschlag zu tun. Es handelt von einer anderen gleichnamigen Leistung der Familienkasse.

    Die Expertin in diesem Bereich bist Du. Deshalb bin ich ja so dankbar für Deine Unterstützung in derartigen Themen. :thumbsup: