Ausgaben Mehrfamilienhaus sowohl eigengenutzt als auch vermietet als Grundstücksgemeinschaft

  • Guten Tag,


    irgendwie sitze ich gerade wohl auf dem Schlauch und komme nicht weiter...


    Unser Dreifamilienhaus wurde zu je einem Drittel dem Vater, Mutter und Sohn aufgeteilt und läuft als Grundstücksgemeinschaft.


    EG bewohnen die Eltern
    1. OG der Sohn
    DG ist vermietet


    Jetzt sind am Haus ein paar Reparaturen angefallen (z.B. die Fassade gestrichen). Wie trage ich diese Kosten jetzt ein?


    Die Mieteinnahmen sowie die Abschreibung habe ich über die Feststellungserklärung unter "vermietete Objekte (Einkünfte aus Vermietung bebauter Grundstücke", korrekt?) eingetragen. Läuft der Anteil der o.g. Kosten für DG-Wohnung unter vermietete Objekte in der Feststellungserklärung und der Rest dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung (dann muss ich hier nach qm umrechnen)?


    Oder muss ich bei "Selbst- oder gemischtgenuntzes Grundstück oder Immobilie" statt der o.g. Vorgehensweise alles eintragen?


    Danke vorab.

  • Jetzt sind am Haus ein paar Reparaturen angefallen (z.B. die Fassade gestrichen). Wie trage ich diese Kosten jetzt ein?


    Die Mieteinnahmen sowie die Abschreibung habe ich über die Feststellungserklärung unter "vermietete Objekte (Einkünfte aus Vermietung bebauter Grundstücke", korrekt?) eingetragen. Läuft der Anteil der o.g. Kosten für DG-Wohnung unter vermietete Objekte in der Feststellungserklärung und der Rest dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung (dann muss ich hier nach qm umrechnen)?


    Oder muss ich bei "Selbst- oder gemischtgenuntzes Grundstück oder Immobilie" statt der o.g. Vorgehensweise alles eintragen?

    Ihr seid doch eine Grundstücksgemeinschaft und gebt eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ab. Dann gehören in diese (bzw. die EÜR, die ja beigefügt wird) alle Einnahmen und alle Ausgaben hinein, die für die Immobilie getätigt werden. Das heisst, die Ausgaben für Reparaturen werden zunächst von der Gemeinschaft getragen (also EÜR) genau wie die AfA, die Mieten etc. Es kann hier nichts anteilig berechnet werden für die einzelnen Beteiligten. Ihr müsst nur aufpassen: die beiden Wohnungen, die von den Eltern und vom Sohn bewohnt werden, wird da an die Gemeinschaft Miete gezahlt? Wenn nicht, könnt ihr die Kosten hierfür steuerlich nicht ansetzen (ausser den Anteil für Lohn bei Handwerkerrechnungen). Wenn ihr nur Miete von der DG-Wohnung erhaltet, sind die Aufwendungen auch nur anteilmäßig ansetzbar.
    Beispiel: EG 80 qm, OG 80 qm, DG 60 qm --> 220 qm gesamt. Dann sind nur knapp 28% der Kosten überhaupt ansetzbar in der Feststellungserklärung.
    In den Einkommensteuererklärungen für dei beiden anderen Wohnungen gibt es dann nur die Möglichkeit der Handwerkerkosten (Lohnanteil). Hierzu muss die Gemeinschaft dann den Eltern bzw. den Sohn die Höhe der anteiligen Handwerkerkosten mitteilen, da die Kosten zunächst bei der Gemeinschaft entstanden sind. Andere Kosten sind dann nicht ansetzbar in der Einkommensteuererklärung.


    Wenn ihr allerdings der Gemeinschaft Mieten zahlt (Fremdvergleich!), kann die Gemeinschaft alle Kosten ansetzen, das Ergebnis der EÜR wird dann den Beteiligten anteilig zugerechnet und diese tragen das Ergebnis der Feststellungserklärung unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anteile an Gemeinschaften ein (Screenshot).

  • Guten Morgen,


    danke für deine Rückmeldung.


    Es gibt nur Mieteinnahmen für die DG-Wohnung. Die anderen Wohnungen werden, ohne Miete für die Gemeinschaft, eigengenutzt.


    Also wird der Anteil DG-Wohnung in die Feststellung eingetragen und die Lohnkosten der Handwerker für EG und OG (Anteilig) dann in die jeweiligen EST-Meldungen.



    "Wenn ihr allerdings der Gemeinschaft Mieten zahlt (Fremdvergleich!),
    kann die Gemeinschaft alle Kosten ansetzen, das Ergebnis der EÜR wird
    dann den Beteiligten anteilig zugerechnet und diese tragen das Ergebnis
    der Feststellungserklärung unter den Einkünften aus Vermietung und
    Verpachtung - Anteile an Gemeinschaften ein (Screenshot)."


    D.h. wenn die EG+OG Wohnung (also die Eigentümer) an die GBR eine Miete zahlen würde, könnten alle Kosten (incl. Material?) angesetzt werden? Das wäre ja sinnvoller (wobei das jetzt natürlich zu spät ist).

  • Lasst Euch bei einer solchen Konstellation doch einfach mal von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe eingehend beraten.

    Das macht Sinn, auch um eventuelle Risiken aus den Vorjahren abschätzen zu können (die GbR scheint ja schon länger zu laufen und die Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung wurden nur für die vermietete Wohnung abgegeben).

  • Danke für die Rückmeldungen. Ich war jetzt zwei wochen weg.


    Ich glaube wir werden da nicht drum herum kommen. Es ist jetzt das zweite Jahr und die Renovierungen sind halt letztes Jahr angefallen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube wir werden da nicht drum herum kommen.

    Kannst ja dann netter Weise einmal von dem Ergebnis der Unterredung mit dem Steuerberater berichten.