§35 warum werden die Unterlagen doppelt aufgelistet

  • Eine Ausfertigung ist für den Eigentümer. Sie enthält alle umlagefähigen und nicht umlagefähigen Aufwendungen.
    Eine Ausfertigung ist für den Mieter. Sie enthält nur die umlagefähigen Aufwendungen.
    Wohnt der Eigentümer selbst in der Wohnung, ist die zweite Ausfertigung entbehrlich. Sie wird aber trotzdem ausgegeben.