Kirchensteuerrückforderung aufgrund Berechnung nach Betriebsstättenprinzip

  • Hallo in die Runde,


    mein AG hat vergangenes Jahr in unserem Unternehmen die Berechnung der Kirchensteuer vom Wohnstättenprinzip auf das Betriebsstättenprinzip umgestellt.
    Da mein AG seinen Sitz in NRW hat, ich jedoch in Bayern lebe werden mir 9 % KSt anstatt 8 % berechnet. Laut unserem HR-Bereich ist die Geltendmachung des erhöhten Abzugs im Rahmen der ESt-Erklärung ja möglich.


    Ich kenne im Steuer-Sparbuch zwar den Bereich "Kirchensteuern und Kirchgeld", jedoch habe ich dort kein auf den ersten Blick kein plausibles Feld zur Geltendmachung gefunden.
    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich mein 1% KSt gegenüber dem FA im Programm angeben könnte.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Mark

  • wie ich mein 1% KSt gegenüber dem FA im Programm angeben könnte.

    Hallo,
    Kirchensteuer wird doch unter (Lohnsteuerbnescheinigung) Punkt 6 eingetragen und zwar der Betrag den der AG eingetragen hat.
    Die Kirche pfriemelt das dann schon auseinander.
    (hoffentlich zahlst Du als Bayer auch brav dein Kirchgeld 8)