Hallo liebe Gemeinde
Ich habe Anfang 2015 einen Leasingvertrag unterschrieben. Leider finde ich sehr widersprüchliche Aussagen zu folgenden Kosten:
- Winterreifen
- Zulassungskosten
- Überführungskosten
Ich bin nicht Bilanzierungspflichtig. Kann ich diese Kosten in meiner EÜR zum Zeitpunkt der Wertstellung buchen oder müssen sie über die Dauer des Leasings (4 Jahre) abgeschrieben werden.
Wie buche ich das dann am besten?
Vielen Dank.
Mit besten Grüßen
Thomas