Zulassungs- und Überführungskosten bei Leasing

  • Hallo liebe Gemeinde :)


    Ich habe Anfang 2015 einen Leasingvertrag unterschrieben. Leider finde ich sehr widersprüchliche Aussagen zu folgenden Kosten:


    - Winterreifen
    - Zulassungskosten
    - Überführungskosten


    Ich bin nicht Bilanzierungspflichtig. Kann ich diese Kosten in meiner EÜR zum Zeitpunkt der Wertstellung buchen oder müssen sie über die Dauer des Leasings (4 Jahre) abgeschrieben werden.


    Wie buche ich das dann am besten?


    Vielen Dank.


    Mit besten Grüßen
    Thomas

  • - Winterreifen
    - Zulassungskosten
    - Überführungskosten

    Winterreifen sind "Kfz-Reparaturen" also normaler Aufwand 4540 (SKR03)
    der Rest Anschaffungsnebenkosten, also Anschaffungskosten. Verteilt über die AfA-dauer

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin nicht Bilanzierungspflichtig.

    der Rest Anschaffungsnebenkosten, also Anschaffungskosten. Verteilt über die AfA-dauer

    ?(



    Kfz-Leasing: So buchen Sie richtig / 2.2 Leasingsonderzahlungen - Quelle: haufe.de
    Leserforum „Praxis-Pkw“: Fünf Fragen und Antworten - Quelle: iww.de

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre da eher für die sofort abziehbaren (Kfz-)Betriebsausgaben, wie auch in diesem -wenn auch etwas älterem -Thema angesprochen

    Das wollte ich sagen. ;)

  • der Rest Anschaffungsnebenkosten, also Anschaffungskosten. Verteilt über die AfA-dauer

    tschuldigung,


    Unglücklich formuliert mit AfA
    Sollte wohl besser Nutzungsdauer heißen.


    Im Haufe-Link von @miwe4

    Zitat

    Einnahmenüberschussrechnung: Sonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abziehbar


    Etwas anderes gilt für Arbeitnehmer und für Freiberufler und Kleinunternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Diese Gruppen können die Leasingsonderzahlung in voller Höhe im ersten Jahr abziehen und damit sofort ihre Steuerlast mindern.


    Ich bin davon ausgegangen dass die Anschaffungsnebenkosten zum Kaufpreis (hier Anzahlungspreis) hinzuzurechnen wären. Wie eben bei Anlagegüter allgemein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin davon ausgegangen dass die Anschaffungsnebenkosten zum Kaufpreis (hier Anzahlungspreis) hinzuzurechnen wären. Wie eben bei Anlagegüter allgemein.

    Nein, bei EÜR eben gerade nicht. Du hast doch selber das von mir zitierte übernommen. Da steht doch zweifelsfrei:

    Zitat

    Einnahmenüberschussrechnung: Sonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abziehbar


    Etwas anderes gilt für Arbeitnehmer und für Freiberufler und Kleinunternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Diese Gruppen können die Leasingsonderzahlung in voller Höhe im ersten Jahr abziehen und damit sofort ihre Steuerlast mindern.

    Und gleiches geht bei EÜR eben mit den hier genannten Kosten. Entgegen der Äußerung des TE habe ich diesbezüglich auch im Netz nichts anderes bzw. nichts widersprüchliches finden können.

  • :D Danke für die Antworten!


    Ich hatte gehofft das wir zu diesem Ergebnis kommen :rolleyes:


    Also ich buche die Winterreifen in voller Höhe zu den KFZ-Reparaturen (auch wenn es Neue Kompletträder sind?).


    Und auf welche Konten buche ich die 500 € Überführungskosten und die 50 € Zulassungskosten?

  • Du hast doch selber das von mir zitierte übernommen

    des besseren Verständnisses wegen hab ich diesen Satz herausgezogen. Egal ob nun für mich, oder für nachfolgende Leser.


    Sollte bedeuten: nicht so wie maxi_floor denken, denn dem ist bei EÜRechner nicht so.


    Mein Dank auch an maulwurf23

  • (auch wenn es Neue Kompletträder sind?).


    Und auf welche Konten buche ich die 500 € Überführungskosten und die 50 € Zulassungskosten?

    im Link von @maulwurf23 ist folgendes zu lesen: Fett hervorgehobenes durch mich.


    :whistling:


    das wäre dann (unter uns:( Überführung + Zulassung 4580 sonstige Kfz-Kosten
    Bei kplt. Rädern gehen die Meinungen auseinander.


    Für mich wären zusätzliche Felgen Zubehörteile, also Extras welche den Preis/Wert erhöhen. (Diese Tatsache darf nicht vergessen werden, weil sich dadurch auch die evtl. Nutzungsentnahme erhöht.


    Beim Bilanzierer würden solche "unselbständigen" Bestandsteile zum Wirtschaftsgut PKW gezählt und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.


    In diesem Fall kann man über das "unter uns" lange diskutieren, so dass es besser wäre da den Rat eines "Spezialisten" einzuholen. Oder es einfach zu versuchen.... Konto hatte ich ja in einem Post vorher genannt.