Eintragungen in Anlage R bei Tod eines Altersrentners Mitte des Steuerjahres

  • Hallo an alle,
    habe folgendes Problem.
    Opa ist im Oktober 2015 verstorben. Er war Altersrentner (94 Jahre alt). Er war bisher als Rentner steuerpflichtig mit Festsetzung von Vorauszahlungen .
    Deshalb wurde jetzt auch eine Erklärung abgegeben.
    Das Steuerprogramm setzte den vollen Rentenfreibetrag, wie 2005 festgestellt, bei der Berechnung an.
    Im Steuerbescheid vom FA wurde dieser jedoch nur anteilig gewährt.
    Stellt sich zunächst die Frage, ob dies berechtigt ist.
    Beim Versuch die Eintragungen im Programm so vorzunehmen, damit man zum gleichen Ergebnis kommt, scheiterten.
    Es gibt vermutlich diese Möglichkeit gar nicht. Oder hat jemand einen Tipp, wie ich den vom FA angesetzten Retenfreibetrag eintragen kann?
    Was sagt der Entwickler des Programms dazu? Falls das jemand von denen überhaupt liest?
    Bin für Antworten dankbar.
    Gruß
    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Was sagt der Entwickler des Programms dazu? Falls das jemand von denen überhaupt liest?

    Die Supportmitarbeiter lesen hier zwar sporadisch mit, aber primär ist das hier ein "Anwender-helfen-Anwender"-Forum. Wenn Du den Support kontaktieren willst, so mußt Du das direkt bei Buhl machen.

  • Die Supportmitarbeiter lesen hier zwar sporadisch mit, aber primär ist das hier ein "Anwender-helfen-Anwender"-Forum. Wenn Du den Support kontaktieren willst, so mußt Du das direkt bei Buhl machen.

    Danke für den Hinweis. Werde ich machen.


    Lag Ihnen der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vor ? Der ist 1:1 zu übernehmen.

    Ja klar, der vom 01.07.15. 6 Renten 1. Hj. eingetragen und 4 Renten für das 2. Hj.
    Eine separate Bescheinigung der DRV lag nicht vor. Ist ja auch nicht das Problem.
    Die DRV weist den Rentenfreibetrag nicht aus!
    Nur die Summen gezahlten Renten, KV und PV-Beiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Eine separate Bescheinigung der DRV lag nicht vor. Ist ja auch nicht das Problem.

    Doch, gerade das ist das Problem.

    Die DRV weist den Rentenfreibetrag nicht aus!

    Aber den zutreffenden Anpassungsbetrag.


    Du benötigst die Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers oder musst den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) einrichten oder den Versicherungsträger anrufen (Datenschutz!).


    Das FA wird den zutreffenden Anpassungsbetrag elektronisch übermittelt bekommen haben.

  • Aber den zutreffenden Anpassungsbetrag.


    Du benötigst die Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers oder musst den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) einrichten oder den Versicherungsträger anrufen (Datenschutz!).


    Doch, gerade das ist das Problem.

    Aber den zutreffenden Anpassungsbetrag.
    Du benötigst die Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers oder musst den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) einrichten oder den Versicherungsträger anrufen (Datenschutz!).


    Das FA wird den zutreffenden Anpassungsbetrag elektronisch übermittelt bekommen haben.

    Ja, das FA hatte offensichtlich mehr informationen.
    Kann man ja nicht wissen, daß man separate Bescheinigungen vom RV-Träger abfordern muß, um eine korrekte Erklärung abzugeben. Es stirbt ja nicht immer zu ein steuerpflichtiger Rentner in der Verwandschaft.


    Aber alle anderen, die das jetzt gelesen haben, wissen, daß es sinnvoll ist, das abzufordern.
    Deshalb vielen Dank für die Antworten.


    An die Programmentwickler wende ich mich separat, weil es eigentlich auch programmseitig anders möglich sein muß, alles korrekt einzutragen.
    Es würde da auch schon ein Hinweis genügen, eine separate Bescheinigung vom RV-Träger anzufordern.


    Weiterhin viel Erfolg und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Kann man ja nicht wissen, daß man separate Bescheinigungen vom RV-Träger abfordern muß, um eine korrekte Erklärung abzugeben. Es stirbt ja nicht immer zu ein steuerpflichtiger Rentner in der Verwandschaft.

    Muss man eigentlich auch nicht anfordern, da diese i.d.R. automatisch den Rentenempfängern zugeleitet werden. Es sollte sich also in den Unterlagen des Rentenempfängers eine entsprechende Leistungsmitteilung befinden.

    An die Programmentwickler wende ich mich separat, weil es eigentlich auch programmseitig anders möglich sein muß, alles korrekt einzutragen.

    Ist es j auch, nämlich mittels des von mir oben angesprochenen Belegabrufs (vorausgefüllte Steuererklärung).

    Es würde da auch schon ein Hinweis genügen, eine separate Bescheinigung vom RV-Träger anzufordern.

    Wie gesagt, die kommt bei allen mir bekannten Rentenversicherungsträgern automatisch, da gesetzlich so vorgeschrieben.

  • Muss man eigentlich auch nicht anfordern, da diese i.d.R. automatisch den Rentenempfängern zugeleitet werden. Es sollte sich also in den Unterlagen des Rentenempfängers eine entsprechende Leistungsmitteilung befinden.

    Diese kam deffinitiv nicht vom RV/Traeger. Ich kenne mehrere Rentner, wo das auch nicht der Fall ist. Nur zum 01.07. eines Jahres kommt die Aenderung der Rente.
    Glaube deshalb nicht, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist.

    • Offizieller Beitrag

    Glaube deshalb nicht, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Dann glaube ich es für Dich mit. Nur einmal beispielhaft: Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG) - Quelle: vbl.de

    Zitat

    Warum versendet die VBL eine Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Einkommensteuergesetz?
    Die VBL ist gesetzlich verpflichtet, ihren Rentnern die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu bescheinigen (§ 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz). Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung eingeführt, um die Besteuerung von Leistungen aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung sicherzustellen. Für die Leistungsmitteilung hat die Finanzverwaltung einen amtlichen Vordruck bereitgestellt.

    • Offizieller Beitrag

    :censored:


    § 22 Nr.5 Satz 7 EStG

    Zitat

    7Bei erstmaligem Bezug von Leistungen, in den Fällen des § 93 Absatz 1 sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistung hat der Anbieter (§ 80) nach Ablauf des Kalenderjahres dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen.

  • Inzwischen bin ich auch Rentner. Jedes Jahr kommt von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert eine Rentenmitteilung. Sehr früh, nämlich am 6.1.2016 für das Jahr 2015. Nennt sich" Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung". Enthält Rentenbeginn, Rentenbetrag, Rentenanpassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Außerdem Ausfüllhinweise für die Anlage R mit Zeilenangaben. Auch bei allen mir bekannten Rentner ist das so. Das gleiche gilt für die VBL. Gruß

  • Inzwischen bin ich auch Rentner. Jedes Jahr kommt von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert eine Rentenmitteilung. Sehr früh, nämlich am 6.1.2016 für das Jahr 2015. Nennt sich" Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung".

    Diese Erfahrung kann ich so nicht teilen. Bei meinen Eltern bzw. nach dem Tod meines Vater bei meiner Mutter und bei meiner Schwiegermutter war in den letzten Jahren im März noch nix von der DRV da und ich habe es online angefordert.

  • Diese Erfahrung kann ich so nicht teilen. Bei meinen Eltern bzw. nach dem Tod meines Vater bei meiner Mutter und bei meiner Schwiegermutter war in den letzten Jahren im März noch nix von der DRV da und ich habe es online angefordert.

    Dem muss ich leider beipflichten - weder für meinen Mann (seit 1998 Rentner) noch für mich (seit 2015 Rentnerin) kommt eine gesonderte Leistungsmitteilung von der BAV. Alle übrigen Träger haben die Mitteilung versandt (VBL, bAV, Versicherungen), von der BAV habe ich es über VaSt abgerufen.

    • Offizieller Beitrag

    Allen Versicherungsträgern, die nicht übermitteln immer wieder auf die Füße treten. Die Verpflichtung besteht zweifelsfrei. Wenn man dann aber die Portoersparnis etc. für evtl. nicht versandte Bescheinigungen errechnet, ergeben sich schon ganz schöne Summen. Und Versehen kann es natürlich auch geben. Das sollte aber nach der ersten Reklamation Geschichte sein. Ansonsten vielleicht mal nachhaken, ob man die bei der Aufsichtsbehörde melden kann.

  • Ansonsten vielleicht mal nachhaken, ob man die bei der Aufsichtsbehörde melden kann.

    Die Rentenversicherung des Bundes und der Länder? Da sehe ich nicht viel Möglichkeiten, die müssen ja Millionen von Bescheiden versenden .... (ich weiß nicht, wieviel Altersrentner es in Deutschland gibt, aber sicher eine Menge mehr als bei VBL und anderen Versicherungen)

    • Offizieller Beitrag

    Die DRV liefert die Leistungsmitteilungen meiner Erfahrung nach grundsätzlich automatisch. Wobei bei denen auch schon mal etwas schiefgehen kann. Vor ein paar Jahren haben die ihre Software umgestellt und da ist einiges falsch gelaufen. Ich kenne welche, die da sogar ihre, automatisch erhaltenen, Leistungsmitteilungen nach detailliertem Nachrechnen korrigieren lassen mussten.

  • Also läuft es bei meinem Mann seit Jahren immer schief - wir haben noch nie eine Leistungsmitteilung erhalten! Ist aber auch "wurscht" - wir rufen über Elster ab und kontrollieren dann anhand der jährlichen Rentenmitteilungen, ob es stimmt (Gottseidank bin ich im Rechnen immer gut gewesen, was bei der Buchhaltung enorm geholfen hat)

  • Das weiß ich - mir graut es schon, wenn meine Mutter das Zeitliche segnet, denn sie bekommt auch keine Leistungsmitteilungen (zahlt aber auch keine Steuern, liegt noch unter der Grenze, da pflegebedürftig)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es dann aber bei Tod oder Wechsel der Rentenart etc. zeitanteilige Anpassungen gibt, kommst Du mit Nachrechnen nach den allgemeinen Regeln aber nicht weit. Den Anpassungsbetrag dann zutreffend zu errechnen wird dann fast zum Glücksspiel. Und gerade der scheint ja bei der TE entscheidend zu sein.