Eintragungen in Anlage R bei Tod eines Altersrentners Mitte des Steuerjahres

    • Offizieller Beitrag

    Also läuft es bei meinem Mann seit Jahren immer schief - wir haben noch nie eine Leistungsmitteilung erhalten! Ist aber auch "wurscht" - wir rufen über Elster ab und kontrollieren dann anhand der jährlichen Rentenmitteilungen, ob es stimmt (Gottseidank bin ich im Rechnen immer gut gewesen, was bei der Buchhaltung enorm geholfen hat)

    Vielleicht wird da aber auch einfach nur am Versand gespart und wer sich meldet, bei dem wird einfach ein Häkchen im Programm gesetzt und fortan bekommt er die gewünschten Unterlagen wieder per Briefpost. Wäre ja auch nicht ganz so abwegig in Zeiten des Belegabrufs, daß versucht wird, den unnötigen Versand von Papier zu vermeiden (ist ja im Sinne aller Versicherten, daß da Kosten gespart werden).

  • Ich habe - aus Neugier und aufgrund der Diskussion hier - mal etwas recherchiert:

    Praxis-Tipp: Leistungsmitteilung vom Versorgungsträger beim Ausfüllen der Anlage R beachten
    Ihr Versorgungsträger ist auf Anforderung verpflichtet, Ihnen jährlich eine Leistungsmitteilung über die Rente (Rentenbezugsmitteilung) zu übersenden. ...

    Absender übermittelte Daten Belege
    Deutsche Rentenversicherung Gesetzliche Rente Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Aufforderung ...
    Versicherer, Pensions­kassen, Pensions­fonds, Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL) Betriebliche Alters­versorgung aus Direkt­versicherungen, Pensions­kassen, Pensions­fonds, VBL-Verträgen Leistungs­mitteilung. Erhalten Betriebs­rentner nur zu Renten­beginn und bei Änderungen. In der Zwischen­zeit gibtes den Beleg nur auf Anforderung


    usw.

    Letzteres (also Leistungsmitteilung von Versicherern usw.) entspricht offensichtlich § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz.
    Es scheint also keine generelle Pflicht zum jährlichen Versenden von entsprechenden Mitteilungen zu geben (was dann in Bezug auf die DRV meiner Erfahrung entspricht).

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte dann auch noch den § 22a EStG und die darin genannten weiteren Vorschriften hinzuziehen, aber das ist es mit echt nicht wert, da es eh keiner ernst nimmt. Ist ja auch letztlich egal. Auf die Vorschrift verweist z.B. die DRV Bund. Und im letzten Satz der Leistungsmitteilungen heißt es dann

    Zitat

    "Die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie künftig jedes Jahr automatisch für das Vorjahr, ohne dass Sie erneut einen Antrag stellen müssen."

  • Interessante Diskussion, die ich da ausgelöst habe.
    War jetzt ein paar Tage weg und konnte nicht antworten.
    Festzustellen ist:
    Interssant ist das alles nur bei steuerpflichtigen Rentnern.
    Eine automatische Leistungsmitteilung erfolgt nicht von der gesetzl. Rentenversicherungsträgern. Wer sie braucht sollte sie also anfordern.
    Kann schon sein, daß manche Rentner das automatisch erhalten.
    In diesem Jahr kommt noch hinzu, daß bei Frauen, die Kinder geboren haben, der Anpassungsbetrag neu berechnet werden muß, weil 2015 eine unregelmäßige Erhöhung der Rente erstmalig ganzjährig (Mütterrente) erfolgte. Hier sollte auf jeden Fall angefordert werden, wenn man das nicht automatisch erhält. Denn der steuerfreie Anteil der Rente verändert sich in diesem Fall auch!!


    Mein eigentliches Problem, die Kürzung des steuerfreien Anteils im Todesfall im WISO-Steuerprogramm nachzuvollziehen, habe ich nicht klären können.
    Es sei denn, ich fordere nachträglich den Leistungsnachweis von der DRV ab.
    Viel Grüße
    Anna