geringfügig Beschäftigte nach Lohnfortzahlung

  • Hallo liebe Mitwisser :)


    Ich habe mal wieder ein Problem, was bestimmt noch keiner hatte. Zumindestens war die Hotline überrascht und konnte nicht helfen.


    Ein geringfügig Beschäftigter erhält im Monat 50,00 €. Dieser Wert ist im Feld "Gehalt" in den Abrechnungsvorgaben hinterlegt.
    Der AN ist vom 18.03. bis 30.04. krankgeschrieben.
    In den Fehlzeiten wurde wie folgt erfasst: 18.03.-28.04. "10.3" Entgeltfortzahlung nach U1 und 29.04.-30.04. "2.7" Arbeitsunfähigkeitszeiten bei geringfügiger Beschäftigung.


    Der Erstattungsantrag für 03/2016 war problemlos.


    Nunmehr fällt der AN ab dem 29.04. aus der Entgeltfortzahlung.


    Mit einem hinterlegten Bruttolohn von 50,00 € errechnet das Programm korrekt, dass die Lohnfortzahlung für 28 Tage im April erfolgt und somit die Lohnfortzahlung 46,67 € beträgt. Auch der errechnete Erstattungsbetrag wird im Antrag korrekt ausgewiesen.


    Nun folgt jedoch das "Problem": Der Auszahlungsbetrag an den AN, welcher nach meinem Dafürhalten nur der Betrag für die 28 Tage sein dürfte (also 46,67 €), bleibt bei 50,00 €.


    Sobald der Bruttobetrag manuell auf 46,67 € angepasst wird, ist zwar der Auszahlungsbetrag korrekt, jedoch ist dann die Berechnung des Erstattungsantrages falsch.


    Wie kann ich das korrigieren? Habe ich irgendwo einen Haken vergessen? Wer kann mir helfen?


    Vielen Dank für einen kurzfristigen Tipp.

  • Hallo Maulwurf,


    ja, da gibt es die Möglichkeit der Grundeinstellung, ob diese Lohnart für U1 etc. berücksichtigt werden soll.


    Die Lohnart soll berücksichtigt werden und wird sie auch, da ansonsten der Erstattungsantrag für 03/2016 nicht geklappt hätte.

  • Moin,


    mhm..kannst Du für den Zeitraum ab dem 29. evtl. eine andere Fehlzeiten (sowas wie "Bezug von Krankengeld") auswählen?


    Sonst gibt es auf der Buhl-Seite im Kundenbereich eine Anleitung zur Lohnfortzahlung, vielleicht findest Du dort einen Anhaltspunkt...


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo,


    ja, ich kann auch die "normale" Fehlzeit für sozialversicherungspflichtig Angestellte auswählen, eine Änderung bewirkt dies aber leider nicht.


    Danke für den Tipp mit der Anleitung. Ich werde mich mal versuchen...


    Gruß

  • Hallo,


    die PDF-Anleitung hat mir die Augen geöffnet. Man steht eben manchmal wie die Kuh vor dem Tor.


    Natürlich muss man eine andere Lohnart benutzen (hätte ich auch selbst drauf kommen können) in meinem Beispiel die Lohnart 130.
    Was für mich neu war: Zusätzlich zu der anderen Lohnart und den bereits erfassten Fehlzeiten muss eine neue Abrechnungsvorgabe hinterlegt werden.... Und schwupp: Alles korrekt.


    Vielen Dank Maulwurf!


    Allen ein schönes Wochenende.