Kfz-Nutzung (privater bzw. nicht abziehbarer Teil) buchen

  • Ob eine Mischung einerseits km- % Anteil Fahrtenbuch ...und....0,03% vom Bruttolistenpreis (wie Du es ja vor hast)

    ??? Habe ich vor? Wusste ich bis jetzt noch gar nicht!


    Ich ermittele die Aufteilung der gefahrenen km mit dem Fahrtenbuch (2.951 km privat, 12.666 km geschäftlich, 14.764 km Whng.-BS... gesamt: 30.381 km)

  • ??? Habe ich vor?

    na sicher, stellst Du doch mit jedem Posting erneut unter Beweis.

    Also muss ich doch die rein privaten Fahrten gewinnerhöhend verbuchen (in meinem Fall also 668,16 EUR) und von den Kosten für Fahrten zw. Whng. und Betriebsstätte (3.342,82 EUR) sind nur 2.214,60 EUR abziehbar.

    Das, und Deine Suche nach einem passenden Buchungssatz ist nämlich nichts anderes.


    Bei der 1% Listenpreis,- u. 0,03% Regelung wären solche Rechnungen ja hinfällig.
    Da würden 1% v. Listenneupreis zzgl. div. für Privatfahrten (egal wieviel) UND 0.03% pro Km für Wege zur Arbeit fällig.


    Zitat

    Wenn Sie sich bei der Besteuerung der Privatfahrten mit Ihrem Firmenwagen für die "pauschale Bestimmung des privaten Nutzungswertes" (1-Prozent-Methode) entscheiden, müssen Sie für die privaten Fahrten monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises inklusive Umsatzsteuer (Bruttolistenpreis) als geldwerten Vorteil versteuern.Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens pro Kilometer und Monat fällig. Damit sind sämtliche Privatfahrten wie Urlaubsfahrten oder Heimfahrten zum Mittagessen abgegolten (Ausnahme Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) Kürzungen dieser Beträge können nicht vorgenommen werden.

  • na sicher, stellst Du doch mit jedem Posting erneut unter Beweis.

    Das, und Deine Suche nach einem passenden Buchungssatz ist nämlich nichts anderes.
    Bei der 1% Listenpreis,- u. 0,03% Regelung wären solche Rechnungen ja hinfällig.
    Da würden 1% v. Listenneupreis zzgl. div. für Privatfahrten (egal wieviel) UND 0.03% pro Km für Wege zur Arbeit fällig.


    Eben! Ich führe ein Fahrtenbuch und will demzufolge auch nicht 1%-Listenpreisregel und 0,03% Regelung vermischen. Und deswegen suche ich nach dem passenden Buchungssatz.

  • Nachtrag:
    Bisher ist ja nicht bekannt welche Stellung Du in Deinem Betrieb inne hast
    Aber auch an solche Dinge sollte gedacht und in die "Kalkulation" mit einbezogen werden.

    Zitat

    Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist dafür laut Finanzamt nicht nur Lohnsteuer (0,03 % des Bruttolistenpreises) fällig. Zusätzlich will das Finanzamt auf die 1 % - Methode auch noch 19 % Umsatzsteuer berechnen. Und zwar dann, wenn der Firmenwagen dem GmbH-Vermögen zuzurechnen ist und die Nutzung des Firmenwagens "gesellschaftsrechtlich" veranlasst ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG). Konkret wird geprüft: Ist der Geschäftsführer als Arbeitnehmer unterwegs oder ist er in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der GmbH unterwegs?



    Zitate entstammen aus meinen vorhergehenden Links

  • Eben! Ich führe ein Fahrtenbuch und will demzufolge auch nicht 1%-Listenpreisregel und 0,03% Regelung vermischen. Und deswegen suche ich nach dem passenden Buchungssatz.

    Solange du die grundlegenden Dinge immer noch nicht verstehst? Du kannst nicht wählen zwischen 1%-Listenrpeisregel und 0,03% Regelung. Diese beiden gehören zwingend zueinander. Du hast nur die Wahl Fahrtenbuch oder 1%-Regel. Nicht mehr und nicht weniger.
    Und die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gehören hier zu den Privatfahrten, daher wird auch hierfür Umsatzlegung erforderlich. Die Buchungssätze habe ich oben genannt. Der Aufwand hierfür ist in den gebuchten Kosten ja enthalten, eine weitere Einbuchung, wie du das oben beschrieben hast, geht nicht (und das Finanzamt würde das dann zum Anlass nehmen, deine ganze Buchhaltung einmal zu pprüfen).


    Solltest du Arbeitnehmer sein (wovon ich anhand deiner ganzen Beiträge nicht ausgehe) sieht es - wie maxi_floor richtig schreibt - ganz anders aus.