Kfz-Nutzung (privater bzw. nicht abziehbarer Teil) buchen

  • Halli Hallo!


    Ich bin etwas verwirrt, in Sachen Buchung des nicht abziehbaren Teils der Kfz-Nutzung für Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte und des Buchens des privaten Teils der Fahrten insgesamt. Ich habe ausschließlich umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen.


    Laut G. Horn in diesem Beitrag (Enthaltene Kosten.... für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Zeile 36)) sind die Konten
    8921, 1800, 4678, 4679 und 4680 betroffen.


    Kann mir dazu jemand die korrekten Buchungssätze sagen?

  • Kfz-Nutzung für Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte


    Hallo auch,


    Vorab: Unter Zeile 36 kann man lange suchen, denn dort werden jetzt Raumkosten (Miete, Pacht etc. eingetragen)
    Wenn es um Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte - tatsächliche Aufwendungen geht wäre Zeile 62/63 zuständig. (gleicher Link. Dort werden auch die Berechnungs,- u. Ausfüllhinweise angezeigt.)


    Ist das Fahrzeug denn dem Betrieb zugeordnet und werden noch mehr "Privatfahrten" getätigt?
    Und wenn ja, warum erfolgt die Berechnung nicht über a) Fahrtenbuch oder b) die 1% Regelung?
    Das Geht durchaus auch bei USt.-befreiten Betriebe.
    Dann wäre es das Konto 8924 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)
    Konto 1800 Privatentnahme bliebe gleich.


    Nachtrag/Ergänzung:
    Das ist aber auch sehr ausführlich im Handbuch über mehrere Seiten hinweg beschrieben.

    2 Mal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Und wenn ja, warum erfolgt die Berechnung nicht über a) Fahrtenbuch oder b) die 1% Regelung?

    Wobei noch zu bemerken ist, dass bei weniger als 50% betrieblicher Nutzung zwingend die Fahrtenbuchmethode anzuwenden ist, die 1%-Regel gilt hier explizit nicht!


  • Hallo!


    Ich habe nichts von Zeile 36 geschrieben. Ich fragte nur nach den Buchungssätzen. Ich habe mich zum Thema "Fahrtenbuch/1%-Regelung" gar nicht geäußert. Im Handbuch stehen keine Buchungssätze.


    Vielen Dank!

  • in Sachen Buchung des nicht abziehbaren Teils der Kfz-Nutzung für Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte und des Buchens des privaten Teils der Fahrten insgesamt.

    Dein eigenes Thema! Wenn du mehr als 50% der Fahrten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und sonstige private Fahrten hast, musst du ein Fahrtenbuch führen und die Gesamtkosten laut EÜR aufteilen entsprechend den Anteilen betrieblich - sonstige.


    Laut G. Horn in diesem Beitrag (Enthaltene Kosten.... für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Zeile 36)) sind die Konten
    8921, 1800, 4678, 4679 und 4680 betroffen.

    Alle privaten Nutzungen (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) sind als Umsatz (8200 oder 8195, je nach deiner persönlichen Lage) gegen Privateinlagen 1800 zu buchen. Auf den 4-er Konten buchst du die entsprechenden gesamten Aufwendungen, da wird nichts mehr gebucht, wenn du die privaten Fahrten einbuchst.
    Aber auch noch einmal die Frage: ist der Pkw denn im Anlagevermögen erfasst? Die AfA gehören zu den gesamten Kosten, die dann aufzuteilen sind (entweder nach 1%-Regel oder nach effektiven Kosten). Da keine Umsatzsteuer nach deinen Auskünften ist die Besonderheit bei der 1%-Regel (Aufteilung der Kosten entsprechend den Kosten mit und ohne Vorsteuer) nicht zu beachten.

  • Ich habe nichts von Zeile 36 geschrieben. Ich fragte nur nach den Buchungssätzen.

    moin,


    Du hast aber in Deinem Eingangspost G.Horn zitiert und da ist eben Zeile 36 im Link erwähnt. (damit nicht andere User jetzt nach Zeile 36 suchen,mein Hinweis)


    Aus dem Inhalt Deines 1. Posting und jetzt auch 2. kann man keinen Buchungssatz formulieren, da Du nicht auf die Fragen und Ergänzung v. babuschka eingehst.
    Am besten wird ein VH-Crashkurs in Buchführung sein.
    Oder HIER

  • Dein eigenes Thema! Wenn du mehr als 50% der Fahrten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und sonstige private Fahrten hast, musst du ein Fahrtenbuch führen und die Gesamtkosten laut EÜR aufteilen entsprechend den Anteilen betrieblich - sonstige.

    Alle privaten Nutzungen (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) sind als Umsatz (8200 oder 8195, je nach deiner persönlichen Lage) gegen Privateinlagen 1800 zu buchen. Auf den 4-er Konten buchst du die entsprechenden gesamten Aufwendungen, da wird nichts mehr gebucht, wenn du die privaten Fahrten einbuchst.Aber auch noch einmal die Frage: ist der Pkw denn im Anlagevermögen erfasst? Die AfA gehören zu den gesamten Kosten, die dann aufzuteilen sind (entweder nach 1%-Regel oder nach effektiven Kosten). Da keine Umsatzsteuer nach deinen Auskünften ist die Besonderheit bei der 1%-Regel (Aufteilung der Kosten entsprechend den Kosten mit und ohne Vorsteuer) nicht zu beachten.

    Mein Thema/Meine Frage ging in Richtung Buchungssätze und nicht nach der Methode, wie ich den privaten Anteil und den Anteil der Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte ermittele.


    abc.pdf


    So habe ich den Privatanteil und die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet.


    Sehe ich es richtig, dass ich durch die Buchung der 3.342,82 EUR den Gewinn erhöhe, danach den abziehbaren Teil, also 2.214,60 EUR (= Entfernungspauschale) gewinnmindernd buche und den nicht abziehbaren Teil (also die Differenz zwischen beiden Werten = 1.128,22 EUR) als nicht abziehbaren Teil verbuchen muss?

  • Sehe ich es richtig, dass ich durch die Buchung der 3.342,82 EUR den Gewinn erhöhe, danach den abziehbaren Teil, also 2.214,60 EUR (= Entfernungspauschale) gewinnmindernd buche und den nicht abziehbaren Teil (also die Differenz zwischen beiden Werten = 1.128,22 EUR) als nicht abziehbaren Teil verbuchen muss?

    Du hast doch die gesamten Kosten schon gebucht. Mit ist jetzt nicht ganz klar, was du jetzt noch buchen möchtest ausser dem privaten Anteil. Die Entfernungspauschale kannst du nur als Ausgaben ansetzen, wenn du ein privates Auto nutzt, aber doch nicht, wenn du die Kosten über deine Firma laufen lässt. Doppelt geht nun wirklich nicht.
    Du buchst lediglich den Privatanteil einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Umsatz gegen Privatentnahme (Kto. 1890, nicht Privateinlage, die wäre zu buchen bei einem Privatfahrzeug).

  • Du hast doch die gesamten Kosten schon gebucht. Mit ist jetzt nicht ganz klar, was du jetzt noch buchen möchtest ausser dem privaten Anteil. Die Entfernungspauschale kannst du nur als Ausgaben ansetzen, wenn du ein privates Auto nutzt, aber doch nicht, wenn du die Kosten über deine Firma laufen lässt. Doppelt geht nun wirklich nicht.Du buchst lediglich den Privatanteil einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Umsatz gegen Privatentnahme (Kto. 1890, nicht Privateinlage, die wäre zu buchen bei einem Privatfahrzeug).

    Ok, jetzt bin ich gänzlich verwirrt...


    "Du buchst lediglich den Privatanteil einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Umsatz gegen Privatentnahme" - Die Fahrten zw. Wohnung und Betriebsstätte sind dann also komplett Privatvergnügen? Bei jedem Arbeitnehmer wirken sich diese Kosten zumindest in Form der Entfernungspauschale aus, aber ich mache daraus eine Privatentnahme?


    Und wovon redet G. Horn dann in dem von mir zitierten Beitrag? Die Konstellation bei mir ist doch identisch mit der in dem Beitrag - nur die prozentuale Verteilung des Privatanteils und Wege zw. Whng. und BS ist anders.

  • Vielleicht beantwortest du dann erst einmal die Frage, ob es sich um ein privates Kraftfahrzeug handelt oder um ein betriebliches. Bei deiner Nutzung von unter 50% betrieblich ist dies nicht klar (darüber wäre betriebsnotwendiges Anlagevermögen und zwingend zu aktivieren).


    Du hast zwei Möglichkeiten:
    a) Pkw im Privatvermögen: dann buchst du die betrieblichen Fahrten auf Reisekosten Unternehmer an Privateinlage und für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte an Privateinlage oder
    b) Pkw im Betriebsvermögen: dann hast du alle Kosten in den Kfz-Kosten (Konten 4500) ausgewiesen und musst jetzt für die private Nutzung einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Umsatz legen gegen Privatentnahme.


    Für das Konto Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Teil) sehe ich nur dann eine Buchung, wenn du Umwegfahrten gemacht hast, die nicht ansetzbar sind aber zu den privaten Fahrten gehören.

  • Vielleicht beantwortest du dann erst einmal die Frage, ob es sich um ein privates Kraftfahrzeug handelt oder um ein betriebliches. Bei deiner Nutzung von unter 50% betrieblich ist dies nicht klar (darüber wäre betriebsnotwendiges Anlagevermögen und zwingend zu aktivieren).


    Du hast zwei Möglichkeiten:
    a) Pkw im Privatvermögen: dann buchst du die betrieblichen Fahrten auf Reisekosten Unternehmer an Privateinlage und für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte an Privateinlage oder
    b) Pkw im Betriebsvermögen: dann hast du alle Kosten in den Kfz-Kosten (Konten 4500) ausgewiesen und musst jetzt für die private Nutzung einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Umsatz legen gegen Privatentnahme.


    Für das Konto Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Teil) sehe ich nur dann eine Buchung, wenn du Umwegfahrten gemacht hast, die nicht ansetzbar sind aber zu den privaten Fahrten gehören.

    Ich habe doch schon gesagt, dass es sich um ein betriebliches Kfz handelt (hier noch mal meine Berechnung: abc.pdf)


    "Bei deiner Nutzung von unter 50% betrieblich ist dies nicht klar"... Wer hat das denn gesagt???


    "Für das Konto Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Teil) sehe ich nur dann eine Buchung, wenn du Umwegfahrten gemacht hast, die nicht ansetzbar sind aber zu den privaten Fahrten gehören." - Ok, ich bin halt irritiert, weil G.Horn dieses Konto erwähnt.

  • Bedeutet was?

    ganz einfach: Bist Du Arbeitnehmer o. Unternehmer (geht übrigens auch beides gleichzeitig. Aber dann sollte man zu unterscheiden/trennen wissen)


    Und: lass doch einfach mal den Post von G.Horn beiseite und konzentriere Dich auf die Anworten welche HIER gegeben werden.


    Das Fahrzeug wird nach Deinen Angaben zu 41,69 % für Geschäftsfahrten genutzt.


    Also:

    Bei deiner Nutzung von unter 50% betrieblich ist dies nicht klar (darüber wäre betriebsnotwendiges Anlagevermögen und zwingend zu aktivieren).

    Ich habe doch schon gesagt, dass es sich um ein betriebliches Kfz handelt

    Aber nicht, ob es AKTIVIERT (im Betriebsvermögen aufgenommen wurde)



    Wenn ja, dann wären Deine 14.764 km (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte)....! und 2.951 km Privatfahrten als Privatentnahmen zu buchen.


  • Das Fahrzeug nutze ich zu 41,69 % für geschäftliche Fahrten und zu 48,6 % für Fahrten zw. Wohng. und Arbeitsstätte... lt. diesem Artikel (https://www.haufe.de/steuern/f…en-teil-1_164_171282.html) gehört die Nutzung des Fahrzeugs für diese Fahrten zur betrieblichen Nutzung... Also komme ich auf 90,29 % betriebliche Nutzung. Und wenn ich es weiterhin richtig verstanden habe, gehört mein Fahrzeug damit zwingend zum notwendigen Betriebsvermögen und nicht zum gewillkürten


    Also ja, das Fahrzeug wurde aktiviert!


    Und hier (https://www.haufe.de/finance/b…echtigung_186_262988.html) lese ich, dass ich lediglich den privaten Anteil (also 9,71 %) gewinnerhöhend buchen muss.


    Und hier (http://www.steuerberatung-fisk…stand-01.01.2013_.doc.pdf) lese ich:


    "Liegen Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb vor, so sind die Aufwendungen für diese Fahrten auf 0,30 € je Entfernungskilometer begrenzt. Soweit die Aufwendungen für
    diese Fahrten über diesem Wert der liegen, sind die übersteigenden Aufwendungen insoweit nicht abziehbar."


    Also muss ich doch die rein privaten Fahrten gewinnerhöhend verbuchen (in meinem Fall also 668,16 EUR) und von den Kosten für Fahrten zw. Whng. und Betriebsstätte (3.342,82 EUR) sind nur 2.214,60 EUR abziehbar.


    Oder wie?

  • Ob eine Mischung einerseits km- % Anteil Fahrtenbuch ...und....0,03% vom Bruttolistenpreis (wie Du es ja vor hast)überhaupt möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Bei letzter Methode bräuchtest Du ja keine Fahrtenbuchauswertung, da in dem Fall keine Privatfahrten vorgesehen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor () aus folgendem Grund: Teil gelöscht. Hatte zwischenzeitlich vergessen dass TS ja USt.-befreit ist

  • eine Mischung ist nicht möglich - entweder Fahrtenbuch, dann für alle oder 1% + 0,03%.


    Mit dem nicht abziehbaren Anteil hat UndAlleSoYeah (ich weiß nicht, was das aussagen soll) recht - alles über 0,30 €/Entfernungskilometer ist ja nicht abziehbar.


    Aber eine Frage ist geklärt: der Pkw ist aktiviert, damit sind alle Kosten zunächst Betriebsausgaben und die privaten Fahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind als Umsatz und Privatentnahmen zu buchen.


    Ich habe einmal in einem anderen Programm (das auch von Steuerberatern genutzt wird, aber nicht DATEV) nachgesehen, da es dort Musterbuchungen gibt: dort wird gebucht 1880 an 8900 bzw. 1880 an 4655 für den nicht abzugsfähigen Teil der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.

  • eine Mischung ist nicht möglich - entweder Fahrtenbuch, dann für alle oder 1% + 0,03%.

    Hab es HIER auch gefunden:

    Zitat

    Die einmal gewählte Methode zur Besteuerung kann nur zum Jahreswechsel geändert werden. Es sei denn, es wird während des Jahres ein neues Fahrzeug angeschafft. In diesem Fall kann die Methode der Berechnung des Nutzungswerts zum Zeitpunkt der Anschaffung des Fahrzeugs bestimmt werden.

    Dann

    Aber eine Frage ist geklärt: der Pkw ist aktiviert, damit sind alle Kosten zunächst Betriebsausgaben und die privaten Fahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind als Umsatz und Privatentnahmen zu buchen.

    Denke ich auch.
    Was dann aber mit den 9,71% Privatfahrten wenn er zu der 0,03% Listenpreismethode wechselt?





    ich weiß nicht, was das aussagen soll

    gugsdu