Wie Arbeitszimmer für Fortbildung erfassen?

  • Hallo,


    ich habe ein Studium in Mathematik abgeschlossen, arbeite Vollzeit und promoviere neben dem Job, d.h. technisch gesehen mache ich eine Fortbildung und keine Ausbildung.
    Für die Promotion habe ich ein häusliches Arbeitszimmer, kann dieses aber im Wiso Steuersparbuch nirgendwo unter Fortbildungskosten eingeben - lediglich bei den regulären Werbungskosten könnte ich eines angeben (dann würde es sich aber vermutlich auf meinen Beruf beziehen, was falsch wäre) oder unter Ausbildungskosten (was hier nicht vorliegt).


    Wie kann ich das Arbeitszimmer korrekt erfassen?


    Vielen Dank und viele Grüße
    pen²

  • Hallo miwe,


    die Suche habe ich bereits bemüht, die Trefferliste zeigt mir hier jedoch den Fall "Arbeitszimmer für die Haupttätigkeit",ich frage ja nach der Erfassung eines Arbeitszimmers für eine Fortbildung. (Für die Fortbildung stellt das Arbeitszimmer wiederum den Mittelpunkt etc. dar).


    Sollte dein link mir sagen, dass ich ein Arbeitszimmer nicht für Fortbildungen absetzen kann? Das würde mich insofern überraschen, da ein Kollege genau das letztes Jahr getan hat (Vollzeitjob mit Arbeitsplatz, Arbeitszimmer für Promotion zu Hause abgesetzt); ich hätte jetzt nichts gefunden, was sich von letztem auf dieses Jahr geändert hätte.


    Leider ist dies mein erstes Jahr mit wiso und Promotion - es wäre nett, wenn du ein bisschen mehr sagen könntest, was du meinst.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es war lediglich ein dezenter Hinweis auf die Möglichkeiten der erweiterten Forumssuche zwecks Lösung durch geeignete Suchworte. Denn enn zu diesem Themenbereich ist eigentlich alles schon einmal gesagt worden.


    Arbeitszimmer bei Promotion voll absetzbar ?
    BMF vom 2. März 2011 (BStBl I S. 195) - BMF IV C 6 - S 2145_07_10002 BMF-Schreiben_Arbeitszimmer-2_3_2011.pdf

  • Also möchtest Du mir eigentlich sagen, dass mein Kollege Glück hatte / einen Sachbearbeiter, der es nicht so genau nahm, ein Arbeitszimmer für Fortbildungen generell nicht absetzbar ist und es deshalb keine geeignete Eingabemöglichkeit in wiso (danach hatte ich ja initial gefragt) gibt? Die Möglichkeiten einer Suche sind ja schön und gut, und ich verstehe ja, dass ihr die Neulinge zu mehr Selbständigkeit erziehen wollt. Nur dann wäre ein Kommentar ala "das kannst Du nicht eingeben, weil es nicht absetzbar ist, such doch mal, dann findest du weshalb" ein wenig zielführender gewesen - so ist es für mich Rätselraten was gemeint sein könnte und für dich das Beantworten von mehr Nachfragen...

    • Offizieller Beitrag

    Also möchtest Du mir eigentlich sagen, dass mein Kollege Glück hatte / einen Sachbearbeiter, der es nicht so genau nahm, ein Arbeitszimmer für Fortbildungen generell nicht absetzbar ist und es deshalb keine geeignete Eingabemöglichkeit in wiso (danach hatte ich ja initial gefragt) gibt? ..... Nur dann wäre ein Kommentar ala "das kannst Du nicht eingeben, weil es nicht absetzbar ist,

    Habe ich das mit einem Wort so gesagt? Man merkt, dass Du die in meinem zweiten Beitrag verlinkten Texte scheinbar nicht gelesen hast. Zumindest erfolgte dies wohl nicht intensiv genug.


    Der Hinweis auf die Suchfunktion erfolgt immer dann, wenn ein so Sachverhalt so oder anders mit etwas Mühe und Zeitaufwand auffindbar wäre. Hier handelt es sich eben um ein Userforum, in dem User anderen Usern in ihrer Freizeit bei der Lösung ihrer Probleme behilflich sind. Diese erlaubte Hilfe zur Selbsthilfe ist zu unterscheiden von der unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung. Außerdem wird gerade die Forumssuche mit ihren Ergebnissen und Themenüberschriften nicht übersichtlicher, wenn immer und immer wieder dieselben Fragen und Problemstellungen in neuen Threads auftauchen. Vielleicht dafür auch mal etwas Verständnis aufbringen und überlegen, ob wir mit unserem Wunsch wirklich so verkehrt liegen.

  • Hallo miwe,


    Nein, das hast du nicht gesagt, das stand jedoch in einem der verlinkten Beiträge. (sinngemäß: man kann bei einer Fortbildung zwar alle angefallenen Kosten, jedoch kein Arbeitszimmer angeben, Posting von petz am 30.9.2009). Daher dachte ich, dass du diesen Treffer meintest. Kann natürlich auch sein, dass du einen anderen Treffer gemeint hast, der etwas gegensätzliches behauptet ;)


    Ich verstehe schon, was du da tust, nur, wie du merkst, sind erstens die Antworten im verlinkten thread tlw widersprüchlich, und zweitens geht es mir gar nicht um eine Steuerberatung oder die Frage *ob* ich ein az absetzen kann sondern um die Frage wo (im Programm!) ich ein Az für eine Fortbildung *erfassen* kann, wenn die Fortbildung nicht die Hauptarbeit ist.


    Und diese Frage zu beantworten sollte rechtlich doch unproblematisch sein, außer die Antwort darauf ist "das geht nicht, weil man (beratung on) bei Fortbildungen generell kein AZ absetzen kann" (aber das jetzt nur als Beispiel). Auch finde ich diese Frage in deinem verlinkten Thread gerade nicht beantwortet.

  • zweitens geht es mir gar nicht um eine Steuerberatung oder die Frage *ob* ich ein az absetzen kann sondern um die Frage wo (im Programm!) ich ein Az für eine Fortbildung *erfassen* kann, wenn die Fortbildung nicht die Hauptarbeit i

    Erfassen - gleichgültig, ob voll, teilweise oder überhaupt nicht ansetzbar - über Verwaltung/Häusliches Arbeitszimmer (gemischt genutzt).

  • Vielen Dank, nesciens


    Nach der Erfassung unter "Verwaltung" sehe ich leider keine Möglichkeit, diese Aufwendungen für das AZ unter Fortbildung auszuwählen. Muss ich hierfür einfach den unter "Verwaltung" ermittelten Betrag (Sonderausgaben für Ausbildungszwecke wäre die richtige Kategorie?) manuell in die Fortbildungskosten unter "Sonstige Kosten" eintragen? Oder wie kann ich das hinterlegte AZ für eine Fortbildung "nutzen"? (mir ist hier unklar, wie das Programm hier tickt...)

  • Vielen Dank, nesciens


    Nach der Erfassung unter "Verwaltung" sehe ich leider keine Möglichkeit, diese Aufwendungen für das AZ unter Fortbildung auszuwählen. Muss ich hierfür einfach den unter "Verwaltung" ermittelten Betrag (Sonderausgaben für Ausbildungszwecke wäre die richtige Kategorie?) manuell in die Fortbildungskosten unter "Sonstige Kosten" eintragen? Oder wie kann ich das hinterlegte AZ für eine Fortbildung "nutzen"? (mir ist hier unklar, wie das Programm hier tickt...)

    Diese Frage stelle ich mir auch, wie kann ich das Arbeitszimmer unter Fortbildung bringen?

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich hierfür einfach den unter "Verwaltung" ermittelten Betrag (Sonderausgaben für Ausbildungszwecke wäre die richtige Kategorie?) manuell in die Fortbildungskosten unter "Sonstige Kosten" eintragen?

    Nein. Denn der einfache Praxistest (Daten eintragen und schauen, wo sie in der Formularansicht bzw. der Berechnung landen) zeigt, daß dann diese Werte doppelt drin stehen würden. Es ist nämlich so, daß sobald man das AZ entsprechend erfasst hat, es dann auch in den Werbungskosten als "Häusliches Arbeitszimmer" mit dem ermittelten Wert erscheint.

    Deshalb würde ich es so belassen und weiterhin die Fortbildung normal erfassen (mit den entsprechenden Eingaben zu Ort etc. und weiteren Kosten). Bei der Abgabe würde ich dann entweder im Begleitschreiben, wenn man postalisch abgibt, dem FA kurz mitteilen, was es mit dem AZ auf sich hat. oder bei der elektronischen Abgabe in den "Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung".

  • Muss ich hierfür einfach den unter "Verwaltung" ermittelten Betrag (Sonderausgaben für Ausbildungszwecke wäre die richtige Kategorie?) manuell in die Fortbildungskosten unter "Sonstige Kosten" eintragen?

    Nein. Denn der einfache Praxistest (Daten eintragen und schauen, wo sie in der Formularansicht bzw. der Berechnung landen) zeigt, daß dann diese Werte doppelt drin stehen würden. Es ist nämlich so, daß sobald man das AZ entsprechend erfasst hat, es dann auch in den Werbungskosten als "Häusliches Arbeitszimmer" mit dem ermittelten Wert erscheint.

    Deshalb würde ich es so belassen und weiterhin die Fortbildung normal erfassen (mit den entsprechenden Eingaben zu Ort etc. und weiteren Kosten). Bei der Abgabe würde ich dann entweder im Begleitschreiben, wenn man postalisch abgibt, dem FA kurz mitteilen, was es mit dem AZ auf sich hat. oder bei der elektronischen Abgabe in den "Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung".

    Ich war aber in dem Steuerjahr nicht erwerbstätig und daher möchte ich das Arbeitszimmer neben anderen Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Wenn ich das Arbeitszimmer als gewöhnliche (nicht vorweggenommene) Werbungskosten stehen lasse, dann kommt bei der Abgabe der Steuererklärung eine Fehlermeldung, dass ich nicht gearbeitet habe und daher das Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Meines Erachtens deckt das WISO Steuerprogramm meinen Fall nicht ab.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Sicherheit meint er genau diesen Prüfhinweis des Programms. Und witziger Weise nennt dieser Hinweis auch die konkrete Antwort bzw. Lösung zu seiner Frage.